EU-Begleitgesetz_ Die CSU kämpft noch um zwei Forderungen
EU-Begleitgesetz_ Die CSU kämpft noch um zwei Forderungen
Datum: 20.08.2009, 09:15
Der CSU geht es laut FAZ vor allem um zwei Forderungen ihres 14-Punkte Katalogs, die bei den bisherigen Verhandlungen abgelehnt worden waren:
Hier diese zwei CSU-Forderungen:
1.) Bei der EU soll der Vorbehalt hinterlegt werden, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages gelte nur im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
2.) Das Verfassungsgericht hatte gefordert, dass die Bundesregierung, der Bundesrat und ein Drittel der Abgeordneten ein Klagerecht vor dem Bundesverfassungsgericht erhalten sollen, um zu verhindern, dass die EU ihre Zuständigkeiten überschreitet. Die CSU will das gesetzlich festlegen.
Damit wäre der rasanten Zentralisierung der Entscheidungen in Europa ein rechtlicher Riegel vorgeschoben. Wenn die CSU von ihrem Vetorecht in der Koalition gebrauch macht und sich durchsetzt, trotz des Widerstandes aller anderen Parteien, dann kann diese Leistung als historisch bezeichnet werden. Das wäre keine schlechte Bilanz für Herrn Seehofer.
Ob die CSU aber hart bleibt und bis zur Abstimmung hinter ihren eigenen Forderungen steht, wird sich zeigen.
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