Ebert-Stiftung_ Staatsinsolvenz statt Rettungsschirm

Veröffentlicht:

Ebert-Stiftung_ Staatsinsolvenz statt Rettungsschirm
Datum: 25.01.2011, 10:46

Während die Ausweitung des Euro-Rettungsschirms eifrig diskutiert wird, breitet sich der Erkenntnis aus, dass dieses Rettungskonzept schon im Ansatz zum Scheitern verurteilt ist. Dauerhaft können auch die Bürgschaften die Zahlungsunfähigkeit vieler Eurostaaten kaum verhindern und eine Transferunion ist angesichts der enormen Schuldenlasten der Nettozahler (Die Stiftung Marktwirtschaft beziffert die Gesamtverschuldung der Bundesrepublik auf 7,4 Billionen Euro) nicht finanzierbar.

Hans-Werner Sinn hat in einem Gutachten für die FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, ein Verfahren für die Umschuldung hoch verschuldeter Staaten in Form eines Haircut einzuführen.

Christian Deubner hat in einer Analyse für die Friedrich-Ebert-Stiftung ein ähnliches Konzept in die Diskussion gebracht. In dem Papier mit dem Titel „Staatsverschuldung zügeln mit Hilfe der Märkte“ macht der Autor auf die Wirkungslosigkeit des Rettungsschirmes aufmerksam. Dieser habe das „bereits zuvor unglaubwürdige Bailout-Verbot des Vertrages definitiv desavouiert.“ Stattdessen wird in dem Papier vorgeschlagen, Vorbereitungen von „Maßnahmen für eine tatsächlich eintretende Insolvenz und Umschuldung“ zu treffen. Dies solle die Banken dazu veranlassen ihr Engagement in den Staatsanleihen potentiell insolventer Staaten zu begrenzen. So würde eine wirksame Bremse für die Verschuldung schwacher Volkswirtschaften über die Märkte etabliert. Dadurch stiege auf der einen Seite die disziplinierende Wirkung von Märkten, zugleich würden aber auch die von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Staaten neue Spielräume gewinnen.

Die Vorschläge des Autors, wie ein solches Insolvenzverfahren für einen Staat einzuleiten sein könnte, sind sehr konkret:

„Zur Staatsinsolvenz sollte ein Verfahren gewählt werden, das möglichst viel Flexibilität erlaubt, und das von einem Gericht organisiert wird, das man etwa als Sonderkammer am EuGH ansiedeln könnte. Vor diesem Gericht könnte ein zahlungsunfähiger Euro-Staat die Insolvenz beantragen. Ein neutrales Expertengremium würde seine verbleibenden Ressourcen uns seine Zahlungsunfähigkeit überprüfen. Ein neutrales Expertengremium würde seine verbleibenden Ressourcen und seine Zahlungsunfähigkeit überprüfen. (…) Der Schuldenstaat würde außerdem  einen detaillierten Plan vorlegen, welcher einen finanzpolitischen Weg aus der Zahlungsunfähigkeit aufzeigt und eine wenigstens partielle Schuldenrückzahlung anbietet. Der Beitrag der Gläubiger zu diesem Plan müsste in einem fühlbaren haircut für den Wert ihrer Papiere bestehen. Gläubiger und Schuldenstaat müssten sich über diesen Plan einig werden.“

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.