ESM-Urteil nagt an Ewigkeitsklausel des GG
ESM-Urteil nagt an Ewigkeitsklausel des GG
Datum: 12.09.2012, 15:57
Einer grundlegenden Lektüre des ESM-Urteils von heute kann nicht vorgegriffen werden. Trotzdem ist es wichtig, schon jetzt den Blick auf eine möglicherweise entscheidende und in der Hektik des Tages bislang übersehende Passage des Urteils zu richten.
Zitat: "Art. 79 Abs. 3 GG gewährleistet nicht den unveränderten Bestand des geltenden Rechts, sondern Strukturen und Verfahren, die den demokratischen Prozess offen halten und dabei auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Parlaments sichern."
Die sogenannte "Ewigkeitsklausel" der Grundgesetzes umfasst nach bisheriger Interpretation die Art.1,20,79.3 Darin werden so elementare Dinge wie die bundesstaatliche Ordnung, der Sozialstaat, das Recht auf Wahlen etc. fixiert. Bisher konnten also z.B. die Bundesländer nicht aufgelöst werden, sebst wenn es eine verfassungsändernde Mehrheit dafür gegeben und auch alle Länder zugestimmt hätten. Die Ewigkeitsklausel war der inhaltliche Kernbestand unserer Verfassung.
Den obigen Passus im ESM-Urteil kann man eigentlich nur so lesen, dass dieser Inhalt nicht mehr unbedingt geschützt ist. Es kommt nur noch darauf an, den demokratischen Prozess offen zu halten. Das ist sehr schwammig. Auch z.B. ein zentralistisches Deutschland ohne Bundesländer hätte immer noch einen offenen demokratischen Prozess.
Das ESM-Urteil nagt am Wesenskern unserer Verfassung. Jetzt ist beinahe alles möglich. Aus klaren Regeln und Inhalten wird eine verschwommene Grauzone. Die Büchse der Pandora ist jetzt auch juristisch offen. Es ist schon faszinierend zu beobachten, wie die Dynamik der Euro-Krise Schritt für Schritt die Grundlagen unseres Gemeinwesens aushöhlt. Die BRD, wie wir sie kannten, geht unter. Was danach kommt, weiß niemand. Es wird ein anderes Land sein.
von Dr. Christian Weilmeier
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