Kitas garantierten Wahlfreiheit der Familiengestaltung
Kitas garantierten Wahlfreiheit der Familiengestaltung
Datum: 20.02.2015, 08:56
Die Freiheit der Wahl setzt voraus, dass es zwei Möglichkeiten gibt: Falls ein Kita-Besuch gewünscht wird, muss er ermöglicht werden. Falls die Erziehung in der Familie bevorzugt wird, muss dies ebenso möglich sein. Aber haben denn jene Eltern überhaupt eine Alternative, die ihr Kind zwar gerne selbst pflegen und erziehen möchten, deren Einkommen aber dafür nicht ausreicht? Es müsste dann für jedes Elternpaar ebenso wenig ein Problem sein, drei Jahre zuhause zu bleiben, wie seinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz anzumelden. Schon aus diesem Gedankenexperiment wird klar, dass hier tatsächlich für die meisten Familien keine Wahlfreiheit besteht. Und zwar aus verschiedenen Gründen:
Erstens gibt es in Deutschland seit einigen Jahrzehnten einen faktischen Zwang zum Doppelverdienertum. Ein Gehalt reicht nur noch selten aus, dies ist – aus verschiedenen Gründen – politisch gewollt. Aus den Regelungen des Elterngeldes wird ersichtlich, dass dem Staat ein in eine Doppelverdienerehe geborenes Kind mehr wert ist als das Kind, dessen Mutter nicht berufstätig ist. Gleichzeitig unterscheiden sich die staatlichen Unterstützungen im Vergleich zu Ländern wie Skandinavien und Frankreich mit ebenfalls hohen Doppelverdienerquoten ausgesprochen negativ: In Schweden erhalten Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause erziehen, monatlich umgerechnet 300 Euro. Zusätzlich gibt es einen Anspruch auf flexible Teilzeitarbeitsplätze und die Möglichkeit, sich für die Pflege eines kranken Kindes bis zu 120 Tagen im Jahr freistellen zu lassen. In Frankreich gibt es neben dem gut ausgebauten Kita-Netz einen ganzen Katalog von Geldleistungen, ein flächendeckendes Netz von Tagesmüttern und Kinderfrauen, und ein Familiensplitting, das dazu führt, dass viele Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ab drei Kindern keine Steuern zahlen. Das ist Wahlfreiheit!
Zweitens ist eine Mutter, die in Deutschland ihr Kleinstkind selbst betreuen möchte, einem hohen Diskriminierungsdruck ausgesetzt. In einem Fernseh-Vorspann zur Betreuungsgelddebatte wurde die selbsterziehende Mutter beispielsweise mit Retro-Dauerwelle und Schürze an einem Küchentisch stehend, Soße über einen Blumenkohlkopf gießend, darum herum mehrere Kinder in Fünfzigerjahre-Look dargestellt. Um dem Rechtfertigungszwang auch in privaten Debatten („es geht doch so gut in der Kita“, oder „mir wäre das zu wenig nur mit dem Kind“) bestehen zu können, ist ein hoher Informationsgrad notwendig. Eben an diesem fehlt es.
Drittens ruft mangelnde Wahlfreiheit sogar den Verfassungsrechtler auf den Plan. Udo Di Fabio schreibt: “Die Infrastruktur einer ganztägigen Kinderbetreuung darf nicht zum Zwangskorsett für diejenigen werden, die sich für eine engere Gemeinschaft mit ihren Kindern entscheiden.“ (1) Die staatliche Begünstigung eines bestimmten Familienmodells widerspricht der Selbstbestimmung von Eltern und ist daher verfassungswidrig.
Viertens suggeriert der Begriff „Wahlfreiheit“ eine Wahl zwischen zwei gleichwertigen Möglichkeiten. Weshalb diese nicht gleichwertig sind, wird später gezeigt werden. Aber ob der Begriff „Freiheit“ dann auch wirklich die Folgen mit einschließt, die den Umgang mit den vielfältig beeinträchtigten Kindern bedeutet, die möglicherweise mühsamen, langwierigen und teuren Therapien unterzogen werden müssen, wird sicherheitshalber nicht diskutiert. Auch eine Form der Lüge.
(1) Udo Di Fabio: Am demographischen Abgrund, FAZ vom 12. 10. 2002
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