Die Vorratsdaten-Speicherung und die Österreicher
Die Vorratsdaten-Speicherung und die Österreicher
Datum: 21.04.2015, 14:31
Deutschland hat die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt. In Österreich stemmen sich hingegen die SPÖ und die Grünen – damit automatisch auch fast alle Medien – dagegen. Dabei ist völlig klar: Eine saubere Regelung der Vorratsdatenspeicherung wie in Deutschland wäre ein absolut hilfreicher Beitrag im Kampf gegen Terrorismus und Blutkriminalität. Und nicht so wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses eine dramatische Einschränkung der Freiheit der Bürger (nur wegen Steuerdelikten).
Das sehen jedenfalls auch die Österreicher. Sie sprachen sich trotz der ganz anders lautenden medialen Gehirnwäsche mit einer massiven Mehrheit für die Datenspeicherung aus. Laut OGM wollen 56 Prozent sie haben. Und nur 29 Prozent sind dagegen.
Fassungslos macht allerdings, dass etliche Medien wie etwa der „Standard“ dieses Umfrageergebnis in der Überschrift als „knappe Mehrheit“ bezeichnen. Manipulativer geht’s nimmer. Oder doch: In orf.at findet man diese Umfrage überhaupt nicht. Ich konnte sie auch in keiner Nachrichtensendung hören. Im roten Staatssender wird einfach gar nicht mehr berichtet, was nicht ins Konzept passt.
Die SPÖ will sich jedenfalls von dieser Umfrage nicht beeindrucken lassen. Obwohl auch die Mehrheit ihrer Wähler für die Vorratsdatenspeicherung ist.
Die Menschen haben offenbar trotz der einseitigen Information durch die Medien begriffen: Bei einer Vorratsdatenspeicherung wird NICHT der Inhalt ihrer Gespräche oder Mails gespeichert, sondern nur eine befristete Zeit lang die Nummern, mit denen telefoniert beziehungsweise gemailt worden ist. Aber alleine die Kenntnis dieser Nummern ist für die Fahndung nach Gewaltdelikten sehr hilfreich: Dadurch konnten etwa die französischen Behörden (in Frankreich ist die Speicherung erlaubt) nach den Pariser Terroranschlägen etliche Terroristen aufspüren, mit denen die Täter zuvor Kontakt gehabt hatten, und einige weitere Anschläge verhindern, die auch in anderen Ländern geplant gewesen sind.
Aber die SPÖ und deren begnadeter Verkehrsminister (der neben der Innenministerin für diese Materie zuständig ist) sind trotzdem dagegen. Justament. Die Roten glauben ihre Wähler offenbar noch immerdort, wo in Wahrheit die von Grün und Pink sind. Und sie müssen sich daher bei jeder Wahl noch mehr wundern, dass ihnen deswegen die eigenen davonlaufen.
Vielleicht läge ein gangbarer Kompromiss in einer Regelung wie in Deutschland, wo die Nutzung der gespeicherten Kontaktdaten nur dann erlaubt ist, wenn sie ausdrücklich nur auf Terror- und Mord-Fälle einschränkt wird. Eine kluge Regierung würde über eine solche Formel zumindest verhandeln. Eine kluge.
Unbestreitbar ist freilich, dass die Staatsanwaltschaft das Instrument einst schwer in Misskredit gebracht hat, als es in Österreich schon einmal eingeführt gewesen ist. Damals wurde es nämlich auch wegen eines bloßen Amtsmissbrauchs eingesetzt.
Bekanntestes Beispiel: Ein Kriminalbeamter wollte unerlaubterweise ein Haar vom Mantel einer Schülerin nehmen, um mit einer DNA-Analyse die Vermutung zu beweisen, dass Natascha Kampusch die Mutter dieses Mädchens wäre. Das war gewiss unerlaubt, aber letztlich ein lächerliches Delikt mit ehrenhaften Motiven. Fast jeder Kenner der Causa ist überzeugt, dass mit dem Hochspielen dieser Angelegenheit der einstige OGH-Präsident Rzeszut getroffen werden sollte, welcher die Staatsanwaltschaft durch seine vehemente Kritik an deren Vorgehen in Sachen Kampusch zu nerven gewagt hatte.
Beweisen lässt sich das zwar nicht. Aber Tatsache ist, dass Rzeszut wegen einiger Telefonate mit jenem Kriminalbeamten (beziehungsweise deren Verschweigen) dann wirklich vor Gericht gezerrt worden ist. Und Tatsache ist ebenso, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn nach einer schweren Niederlage in der ersten Instanz nun allen Ernstes auch noch eine Berufung eingebracht hat.
Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at
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