Die schwulen Adoptionen und das Recht

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Die schwulen Adoptionen und das Recht
Datum: 03.06.2013, 10:09

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der EGMR in Straßburg, hat ein Urteil gefällt, das nur bei oberflächlicher Betrachtung dem Ministerium Recht zu geben scheint. Der Gerichtshof hat gemeint, dass Österreich Schwule gegenüber anderen Pärchen diskriminiere, weil es nicht zulasse, dass Schwule das Kind ihres Partners adoptieren.

Also scheint Österreich ja tatsächlich unter Zugzwang zu stehen, die Stiefkindadoption künftig zu erlauben. Freilich nur, wenn man sich unter Druck der rotgrünen Medien fühlt, die ja gleich noch mehr erlauben wollen. Freilich nur, wenn man das Erkenntnis sehr oberflächlich liest. Und vor allem nur, wenn man nicht das Kindeswohl im Auge hat, dem sehr wohl eine Adoption nur dann dienlich ist, wenn das Kind dadurch Vater und Mutter, also eine normale Familie erhält.

Es gäbe eine bessere Regelung, die nicht nur einfacher, sondern auch logischer wäre: Österreich müsste die Adoption auf Ehepaare einschränken. Das wäre in jedem Fall für die Kinder besser, als die Tür erstmals ein Stück für homosexuelle Adoptionen zu öffnen. Es gibt ja mehr als genug Ehepaare, die auf Adoptionskinder warten und oft vergeblich auf solche hoffen. Also fällt auch das Argument weg, dass man notfalls auch Schwule nehmen solle, bevor man gar keine Adoptionseltern hat.

Die Vorlage der Justizministerin muss jetzt durchs Parlament. Daher kann man noch hoffen: Vielleicht gibt’s da ja genug Abgeordnete, die wiedergewählt werden wollen und die in den letzten Monaten auch die Berichte aus Frankreich gelesen oder gesehen haben. Die daher gegen die Vorlage der Frau Karl stimmen werden, wenn sie nicht persönlich mitschuld werden wollen. Denn sie haben aus Frankreich gelernt, dass die schwule Lobby zwar bei Rotgrün und den Medien sehr stark vertreten ist, aber keineswegs bei den Bürgern und Wählern.

Beitrag erschien zuvor auf: andreas-unterberger.at

Sven von Storch

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