Die Höchstgerichte als Totengräber
Die Höchstgerichte als Totengräber
Datum: 17.09.2015, 17:08
Diese problematische Entwicklung wurde jetzt durch ein Judikat des Wiener Verwaltungsgerichtshofs auf die absolute Spitze getrieben.
Der VwGH hat die Abschiebung einer afghanischen Familie gemäß der Dublin-Vereinbarung (also weil dort erstmals Asyl beantragt worden war) nach Ungarn untersagt. Begründung: In Ungarn sei die Einhaltung der Menschenrechte für Asylwerber nicht gesichert.
Damit bricht im Grund die letzte Möglichkeit zusammen, wie ein Asylantrag anders enden könnte als mit einem ewigen Verbleib in Österreich. Dieses Urteil ist damit absolut abenteuerlich und geradezu staatsgefährdend. Es kommt in der Wirkung an die schwachsinnige Einladung Angela Merkels an alle Migrationswilligen heran, deren Rücknahme jetzt so gewaltige Probleme bereitet.
Deutschland versucht nun wenigstens nach zwei Wochen später, Merkels Fehler wiedergutzumachen. Die De-facto-Einladung des österreichischen VwGH an alle Zuwanderungswilligen, ins Land zu kommen und zu bleiben, ist jedoch eine dauerhafte. Es wird nur wenige Tage dauern, bis sich das bei allen Schleppern Europas herumgesprochen hat.
Der VwGH-Spruch reiht sich an ähnlich realitätsfremde Urteile von Höchstgerichten, die schon in den vergangenen Jahren dem Zustrom fast alle Tore geöffnet haben. Entsprechend solcher Urteile konnte trotz Asylversagung de facto nicht mehr abgeschoben werden, wer über Griechenland oder Italien gekommen war. Ebenso geschützt wurden durch andere Urteile Drogenhändler, Prostituierte und Homosexuelle.
Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at
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