Der BGH erlaubt den Dschihad
Der BGH erlaubt den Dschihad
Datum: 22.08.2014, 14:57
Von Irak bis Paris wird die Weltgemeinschaft in diesen Stunden verzweifelt aufgerufen, mehr gegen die Dschihadisten des IS zu tun. Was aber macht der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe? (mit nachträglicher Ergänzung)
Er hat in einem Urteil den Aufruf zum Dschihad, also eindeutig zum Morden, für erlaubt erklärt. Die Rechtfertiger des Dschihads sagen, dass das ja ein im Koran stehender religiöser Aufruf sei und dass man eventuell auch etwas anderes als Morden unter Dschihad verstehen könne. Man fasst sich nur noch an den Kopf. In Deutschland ist Anstiftung zu religiösem Morden kein Delikt mehr (zu sonstigem Morden natürlich schon). Die linken Moslemfreunde sind in Deutschland, wie man sieht, schon in die obersten Etagen der Justiz vorgedrungen. Und gleichzeitig sind aus Europa schon über Tausend Islamisten als Teilnehmer am Dschihad nach Syrien und in den Irak geströmt, um dort die nun schon 50.000 Köpfe zählende IS-Armee zu verstärken. Die Türkei und ihre Ableger in Europa beginnen sich immerhin vor ihnen zu fürchten. Die arabischen Moslems hingegen – weltweit die große Mehrzahl – stehen mehrheitlich laut oder stillschweigend hinter dem Brennen und Morden der Islamisten. Der BGH leistet ihnen muntere Schützenhilfe.
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