Brauchen wir europäische Menschenrechte_
Brauchen wir europäische Menschenrechte_
Datum: 08.10.2014, 13:28
Es ist eine längst notwendige Diskussion, die da jetzt die britischen Konservativen angestoßen haben: Ist die Entwicklung der europäischen Menschenrechtsjudikatur noch akzeptabel? Ist es richtig, dass über den nationalen Gerichten auch noch ein Europäischer Menschenrechts-Gerichtshof steht? Auch wenn man nicht immer ihrer Meinung ist, so muss man den Briten dankbar sein, dass sie diese Debatte angestoßen haben.
Ähnlich kritische Fragen zu diesem EGMR hat im vorigen Jahrzehnt in Österreich auch schon der damalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel aufgeworfen. Jedoch damals ohne viel Echo. Seine Nachfolger begriffen wohl nicht einmal die Problematik.
Gerade bei den Briten ist es nicht nur Nationalstolz und die allgemein aufwallende Anti-Europa-Stimmung, die sich gegen diesen Gerichtshof wendet. Dabei hat dieser gar nichts mit der auf den Inseln so unbeliebt gewordenen EU zu tun (deren Parlament die Briten gerade jetzt wieder durch den Widerstand gegen den nominierten britischen EU-Kommissar provoziert – was nur zu einem noch dringenderen Austrittswunsch der Briten führen wird).
Soll sich ein Staat, der so fair war wie Großbritannien, ein völlig korrektes und freies Unabhängigkeitsreferendum in Schottland zuzulassen, fremden Richtern unterwerfen? Diese kommen ja nicht nur aus Ländern wie Spanien, das gerade jetzt immer härter gegen die katalanischen Selbstbestimmungs-Forderungen vorgeht. Sie kommen auch aus problematischen Balkanstaaten und postsowjetischen Semidiktaturen in Asien, wo es nicht die geringste rechtsstaatliche Tradition und Erfahrung gibt.
Überdies sind alle EGMR-Richter durch rein politische Entscheidungen ihrer jeweiligen Regierungen entsandt worden. Sie waren vorher oft nicht einmal Richter (Beide Vorwürfe können und müssen freilich auch dem österreichischen Verfassungsgerichtshof gemacht werden).
Solche Richter sollen über grundlegende Menschenrechte wie die Meinungsfreiheit oder das Recht auf ein faires Verfahren entscheiden? In der Tat kann man die Briten verstehen, dass sie ihre Grundrechte bei der heimischen Justiz mit ihrer totalen Unabhängigkeit besser aufgehoben sehen als bei diesem Straßburger Gericht.
Die Judikatur dieses Gerichtshofs hat sich in eine sehr problematische Richtung entwickelt. Die Rechte von Zuwanderern und Asylwerbern wurden immer überspitzter ausgebaut. Bei dieser Frage treffen sich offensichtlich die ideologischen Traumvorstellungen linker Richter und die ihrer Kollegen aus solchen (östlichen) Ländern, in die niemand zuwandern will, aber aus denen viele Menschen auswandern.
Während sich das Gericht als weitgehend wehrlos angesichts der vielen politischen Strafurteile etwa in Russland erweist, hat es Kinkerlitzchen durchgesetzt wie etwa das Recht von Häftlingen, an Wahlen teilzunehmen. Das Straßburger Gericht verhindert auch oft die Abschiebung von Terroristen. Österreich kann heute nicht einmal Drogenhändler abschieben, deren Asylantrag abgewiesen worden ist, wenn in ihrer Heimat auf Drogenhandel die Todesstrafe steht.
Das in der Menschenrechts-Konvention stehende „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ ist vom EGMR überhaupt zum größten Tor auf Zuwanderung uminterpretiert worden, dem Recht auf Familienzusammenführung. Dieses Recht steht zwar nirgendwo im Text der Konvention, aber diese EGMR-Judikatur hat inzwischen Millionen von Asiaten und Afrikanern die Zuwanderung nach Europa ermöglicht (ein einziger legaler Gastarbeiter konnte in Extremfällen sogar mehr als hundert Menschen legal hereinholen!).
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