Wissenschaft und Gleichstellung II

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Wissenschaft und Gleichstellung II
Datum: 13.07.2009, 09:36

Das erklärte Anliegen der Gleichstellungspolitik ist es, Ungleichheiten im Verhältnis der Geschlechter aufzuzeigen und aufzuheben. Ungleichheit bedeutet dabei in erster Linie statistische Ungleichheit, also den Sachverhalt, dass es in bestimmten Bereichen weniger Frauen als Männer gibt, dass Frauen in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind. Diese Unterrepräsentanz gilt es zu beseitigen.

Das Ziel der Gleichstellungspolitik ist demnach nicht Chancengleichheit, d.h. die Gleichheit von Startchancen des Einzelnen im Wettbewerb mit anderen, vielmehr soll bei der Stellenbesetzung das Geschlechterverhältnis 50:50 hergestellt werden (vgl. z.B. das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG), §8 Einstellungen und Beförderungen). Dass dabei die Qualifikation als das zentrale Kriterium der Stellenvergabe außer Kraft gesetzt wird, liegt auf der Hand: Es zählt nicht mehr die Qualifikation, sondern ein statistischer Gleichheitswert.

Die Gleichstellungspolitik wird mit besonderem Nachdruck an den Universitäten durchgesetzt. Bund und Länder arbeiten dabei eng zusammen. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) enthält auf Gleichstellung ausgerichtete Direktive: die Einsetzung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, angemessene Vertretung von Frauen in Gremien und die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft. Frauenförderpläne sind in den Gleichstellungsgesetzen der Bundesländer verankert. Mit ihrer Hilfe soll die Unterrepräsentanz von Frauen abgebaut und die Gleichstellung erreicht werden.

An den meisten Universitäten gibt es Förderprogramme, die ausschließlich für Frauen bestimmt sind: Netzwerke, Mentoring für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen, Stipendien für Doktorandinnen und Habilitandinnen. Zum Beispiel sollen Frauen mit Hilfe des von der Ministerin Schavan ins Leben gerufenen Professorinnenprogramms auf Professuren gehievt werden.

Von der Implementierung der Gleichstellungsgesetze hängt die Bewilligung staatlicher Fördermittel ab. Universitäten führen Frauenförderprogramme durch, weil sie dafür belohnt werden. Für die Durchführung des Professorinnenprogramms, das in Hessen unter dem Namen Proprofessur bekannt ist, stellen Bund und Länder Fördermittel zur Verfügung. Wenn Frauen auf Lehrstühle berufen werden, erhält die Universität Fördergelder von bis zu 150 000 Euro pro Professur. Von diesen Fördermitteln soll weitere „Gleichstellungsarbeit“, also weitere institutionalisierte Bevorzugung von Frauen, finanziert werden. Auf diese Weise werden Universitäten und Wissenschaftler von der Politik erpresst (vgl. UniReport, 12. November 2008, Jahrgang 41, S. 11).

In einigen Bundesländern, z.B. in Berlin oder Hamburg, können Professuren nur für Frauen ausgeschrieben werden. Dort findet demnach eine gezielte Berufung von Frauen statt. Andere Regelungen schreiben vor, dass auf eine Berufungsliste mindestens eine Frau zu setzen ist oder Frauen bei „gleicher Qualifikation“ bevorzugt auf die Berufungsliste zu setzen sind. Werden diese Regeln nicht eingehalten, wird in einigen Gleichstellungsgesetzen mit Sanktionen gedroht.

An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass es in der Wissenschaft niemals gleiche Qualifikation geben kann. Sie kann nur bei einfachen Tätigkeiten festgestellt werden. Wissenschaftliche Arbeit ist viel zu differenziert und komplex. Wissenschaftler sind immer unterschiedlich qualifiziert.. Die Formulierung „bei gleicher Qualifikation“ ist ein wichtiges Instrument zur Bevorzugung von Frauen. In vielen Einstellungsverfahren können nämlich Qualifikationsunterschiede anhand bestehender (mangelhafter) Qualifikationskriterien nur schwer ermittelt werden. Da wo solche Unterschiede schwer festzustellen sind, kann immer gesagt werden, dass „gleiche Qualifikation“ vorliegt und dass Frauen vorgezogen werden sollen.

Eine besonders fragwürdige Praxis der Stellenvergabe besteht darin, dass in Fachbereichen vorab die Entscheidung getroffen wird, eine Frau zu berufen. „Wir wollen eine Frau haben“, hört man oft von leitenden Fakultätsmitgliedern. Dabei werden wichtige Gesetze einfach umgangen und die Qualifikation als Kriterium wieder mal aufgehoben; eine Stelle soll nicht die Person erhalten, die für sie am besten qualifiziert ist, sondern eine Repräsentantin des weiblichen Geschlechts.

„Wissenschaft und Gleichstellung III“ erscheint in den nächsten Tagen.

Sven von Storch

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