Wissenschaft und Gleichstellung I
Wissenschaft und Gleichstellung I
Datum: 09.07.2009, 11:24
Wissenschaft steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen. Von Bund und Ländern werden immer wieder Versuche unternommen, die Hochschulen zu reformieren. Von besonderem Interesse sind dabei die Änderung der Studienstruktur (Bologna-Prozess), die Hochschulfinanzierung und die Änderung der Personalstruktur (Juniorprofessur). Von nicht minderem Interesse für die Hochschulreform ist die Gleichstellungspolitik, die sich in der einseitigen Förderung von Frauen und ihrer Bevorzugung bei der Stellenvergabe äußert. Die Gleichstellungspolitik gibt Anlass zu grundlegenden Fragen: Ist die bevorzugte Behandlung einer bestimmten Gruppe mit dem Ethos der Wissenschaft vereinbar? Inwieweit darf sich Politik in die Wissenschaft einmischen? Wie steht es mit der Autonomie der Universität, wenn sie zu einer bestimmten Form der Personalpolitik gezwungen wird?
Bevor diese Fragen beantwortet werden, ist eine Rückbesinnung auf das normative Fundament der Wissenschaft - das Ethos der Wissenschaft – notwendig. Es bezeichnet eine Haltung, die sich in Abgrenzung zu anderen Haltungen, z.B. denen des Alltags oder der Wirtschaft, im Laufe der Wissenschaftsgeschichte entwickelt hat. Zu den Normen, die es bilden, gehören:
Unparteilichkeit – der Wissenschaftler soll in seiner Arbeit nicht die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe (Nation, Geschlecht, Rasse, Partei usw. ) vertreten;
Vorurteilsfreiheit/Unvoreingenommenheit - Vorurteile jeglicher Art (nationale, rassische, sexistische, religiöse usw.) sollen vom Wissenschaftler suspendiert werden;
Weltanschauliche Neutralität – der Wissenschaftler soll seine persönliche Weltanschauung ausschalten. Er muss auch Forschungsresultate anerkennen, die seiner Weltanschauung widersprechen.
Der Soziologe Robert K. Merton spricht in diesem Zusammenhang auch vom Universalismus – wissenschaftliche Erkenntnisse gelten unabhängig von ihrem Ursprung, d.h. ohne Rücksicht auf Person, Nationalität, Rasse und andere Persönlichkeitsmerkmale oder Gruppenzugehörigkeit des Wissenschaftlers.
Diese Normen werden im Idealfall von einzelnem Wissenschaftler verinnerlicht und bilden sein „wissenschaftliches Gewissen“ (Karl Jaspers). Sie bestimmen positiv den Forschungsprozess: Je strenger Wissenschaftler die Normen des wissenschaftlichen Ethos befolgen, desto besser sind in qualitativer und quantitativer Hinsicht ihre Forschungsergebnisse. Darüber hinaus bestimmen sie die Praxis der Stellenvergabe: Die Qualifikation der Bewerber gilt als das einzige Kriterium. Faktoren wie Geschlecht, Nation, Hautfarbe, Klasse/Schicht, Parteizugehörigkeit, Religionszugehörigkeit und sexuelle Orientierung sollen keine relevante Rolle spielen.
Es ist demnach für Wissenschaftler, die das Ethos der Wissenschaft ernst nehmen, völlig gleichgültig, von wem eine wissenschaftliche Leistung vollbracht wird, ob von einem Mann oder einer Frau, einem Deutschen oder Nicht-Deutschen, einem Schwarzen oder einem Weißen usw. Was einzig und alleine zählt, ist die wissenschaftliche Leistung als solche, bei Bewerbern die Qualifikation, die solche Leistung ermöglicht.
Mit dem Ethos der Wissenschaft ist die Idee der Autonomie der Universität verbunden, die in Deutschland mit dem Namen Wilhelm von Humboldt verknüpft ist. Autonomie bedeutet Selbständigkeit der Universität gegenüber dem Staat. Mit anderen Worten: Politik sollte sich so wenig wie möglich in die Wissenschaft einmischen. Das wissenschaftliche Ethos ist ein Garant für die Autonomie der Universität und für die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung. Negativ formuliert: Verzichtet man auf das Ethos, wird die Wissenschaft zum Spielfeld von Ideologien und Weltanschauungen. Die Universität wird von politischen Faktoren (Parteien, Interessengruppen, Lobbies) dominiert.
„Wissenschaft und Gleichstellung II“ erscheint in den nächsten Tagen.
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