Verfassungsfeinde_
Verfassungsfeinde_
Datum: 21.10.2011, 07:57
Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Mensch dürfen demnach aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Quoten bevorzugen eine Gruppe gegenüber anderen Gruppen und sind deshalb verfassungswidrig.
Die Befürworter der Frauenquote berufen sich auf Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die Unterrepräsentanz von Frauen in einigen Bereichen wird als ein solcher Nachteil betrachtet, dem mit einer Quote begegnet werden muss. Die Befürworter der Quote nehmen als selbstverständlich an, dass die Unterrepräsentanz von Frauen eine Folge ihrer Diskriminierung ist. Diese Annahme ist nicht nachgewiesen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine flächendeckende und systematische Diskriminierung von Frauen in Wirtshaft, Wissenschaft und Politik besteht. Diese Unterrepräsentanz kann auch die Folge davon sein, dass sich Frauen für bestimmte Arbeitsbereiche weniger als Männer interessieren, dass sie andere Lebensentwürfe als Männer haben oder dass es in bestimmten Arbeitsbereichen mehr besser qualifizierte Männer als Frauen gibt. Diskriminierungen gibt es in Einzelfällen: Sie betreffen sowohl Frauen als auch Männer. Gegen solche Diskriminierungen kann die einzelne Frau und der einzelne Mann rechtlich vorgehen (dafür braucht man übrigens keine Gleichstellungspolitik). Fazit: Unterrepräsentanz muss nicht Diskriminierung bedeuten. Damit bricht die Argumentation der Quotenbefürworter zusammen. Und es gilt weiter Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes.
Politikerinnen und Politiker, Journalisten und Journalistinnen, Manager und Managerinnen sowie andere Verantwortliche, die sich für die Frauenquote aussprechen, rufen somit zum Verstoß gegen das Grundgesetz, also zu verfassungsfeindlichen Handlungen, auf. Ich bin kein Jurist, aber müsste man nicht diese Personen wegen Verfassungsfeindlichkeit verklagen? Und noch eine Frage: Wie soll es in der Bundesrepublik verfassungstreue Bürger geben, wenn die Vertreter der „Eliten“ auf die Verfassung pfeifen?
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment