Frauenquote_ Einschnitt in das Grundgesetz
Frauenquote_ Einschnitt in das Grundgesetz
Datum: 11.10.2014, 21:54
Mit der Frauenquote wird das Individualrecht zugunsten des Kollektivrechts aufgehoben.
Prof. Günter Buchholz, einer der schärfsten Beobachter und Kritiker der Gleichstellungspolitik, verweist in seinem Artikel „Gleichstellung als Verteilungspolitik“ auf die Verfassungswidrigkeit der Frauenquote. Er macht mit besonderem Nachdruck darauf aufmerksam, dass mit der Einführung der Frauenquote das im Grundgesetz verankerte Individualrecht zugunsten eines Kollektivrechts aufgehoben wird.
Prof. Buchholz schreibt dazu:
„Das Grundgesetz kennt übrigens nur ein Kollektivrecht, nämlich das Koalitionsrecht mit Einschluss des Streikrechts (Art. 9 GG), das die Gewerkschaften verfassungsrechtlich absichert.
Alle anderen Rechte sind Individualrechte.
Niemand soll beispielsweise individuell diskriminiert werden (Art. 3 (3) GG), und jeder soll individuell einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern haben (Art. 33 GG).“
Mit der Einführung der Frauenquote werden Menschen in rechtlicher Hinsicht nicht mehr als Einzelpersonen (Individuen), sondern als Repräsentanten von Gruppen/Kollektiven (die Frauen versus die Männer) betrachtet. Das geschieht bereits durch die Implementierung von Gleichstellungsgesetzen und -regelungen.
Die Aufhebung des Individualrechts zugunsten des Kollektivrechts stellt einen der gravierendsten Einschnitte in das bundesrepublikanische Rechtssystem seit seinem Bestehen, vielleicht den gravierendsten Einschnitt, dar.
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