Dossier "Contra Frauenquote"

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In über 70 Artikeln äußern sich Politiker, Wissenschaftler, Wirtschaftsfachleute, Publizisten und Blogger kritisch zur Frauenquote.

Die Frauenquote scheint eine beschlossene Sache zu sein. Die börsenorientierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen sollen ab 2016 verpflichtet sein, 30 Prozent der Aufsichtssitze mit Frauen zu besetzen.

Die Frauenquote wird die Bundesrepublik grundlegend verändern, denn sie verstößt gegen fundamentale Prinzipien unserer Gesellschaft:

- Der Individualismus wird zugunsten des Kollektivismus aufgehoben; Menschen werden nicht mehr als Individuen in ihrer Individualität, sondern als Repräsentanten von Kollektiven (die Frauen versus die Männer) betrachtet.

- Das Individualrecht wird zugunsten des Kollektivrechts außer Kraft gesetzt; Menschen werden auch in rechtlicher Hinsicht nicht als Individuen, sondern als Angehörige von Kollektiven angesehen. Da das Grundgesetz weitgehend individualrechtlich ausgerichtet ist, wird die Frauenquote das Grundgesetz verletzen.

- Das Leistungsprinzip wird abgeschafft; nicht die Leistung eines Individuums, seine Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, sondern die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht wird zum entscheidenden Beurteilungs- und Einstellungskriterium.

- Das Prinzip der Bestenauslese wird aufgehoben, denn nicht das bestqualifizierte Individuum wird die entsprechende Arbeitsstelle erhalten, sondern die Person, die dem bevorzugten Geschlecht angehört.

- Die unternehmerische Freiheit wird beseitigt; Unternehmer können nicht diejenigen Personen einstellen, die sie einstellen möchten, sondern müssen sich an einem Proporzprinzip orientieren.

- Das Antidiskriminierungsprinzip wird außer Kraft gesetzt, denn besser qualifizierte Männer werden diskriminiert, indem sie nicht die Stellen erhalten werden, die sie eigentlich erhalten sollten.

- Die demokratische Wahlprozedur wurde bereits in den meisten etablierten Parteien abgeschafft; viele Männer, die für politische Ämter kandidieren möchten, können es nicht tun, weil sie Männer sind und durch die Frauenquote von der Kandidatur ausgeschlossen werden. Aus der Perspektive der Wähler gesehen: Wähler können nicht diejenigen Kandidaten wählen, die sie sonst wählen würden.

- Die bundesrepublikanische Politik wird zu einer Lobby- und Klientelpolitik; die einflussreiche Frauenlobby wird über die Richtlinien der Politik und über die Vergabe von gut bezahlten und prestigeträchtigen Stellen entscheiden.

Es ist fraglich, ob es den meisten Bundesbürgern bewusst ist, dass die Frauenquote die genannten Grundprinzipien unserer Gesellschaft außer Kraft setzt, denn seit fünf Jahren werden sie fast täglich durch die Mainstream-Medien mit Pro-Frauenquote-Propaganda bombardiert. Bereits 2010 schrieb ich in dem Artikel „Immer das Gleiche“: „Die Mainstream-Medien propagieren täglich die Frauenquote. Dabei bedienen sie sich gebetsmühlenartig immer wieder der gleichen Parolen und Phrasen.“ Seitdem hat sich nichts geändert.

Deshalb hat das Internet-Magazin „Cuncti“ das Dossier „Contra Frauenquote“ angelegt. In über 70 Artikeln äußern sich Politiker, Wissenschaftler, Wirtschaftsfachleute, Publizisten und Blogger kritisch zur Frauenquote. Das ist notwendig, um ein kritisches Gegengewicht zu der Pro-Frauenquote-Propaganda der Mainstream-Medien zu schaffen.

Auch wenn die Frauenquote bald eingeführt wird, wird die Debatte über ihren Sinn und ihre Auswirkungen weitergehen. Dabei wird die Aufhebung der oben genannten fundamentalen Prinzipien unserer Gesellschaft durch die Frauenquote immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken.

Zum Cuncti-Dossier "Contra Frauenquote"

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Elmar Oberdörffer

"- Das Individualrecht wird zugunsten des Kollektivrechts außer Kraft gesetzt; Menschen werden auch in rechtlicher Hinsicht nicht als Individuen, sondern als Angehörige von Kollektiven angesehen. Da das Grundgesetz weitgehend individualrechtlich ausgerichtet ist, wird die Frauenquote das Grundgesetz verletzen." So ist es. Die Frauenquote verletzt Art. 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes. Abhilfe: Klage vor dem BVG.

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