Diskriminierungsverbot = Entscheidungsverbot?

Frei entscheiden, wem man sein Haus vermietet? Im Zweifel ist das verboten!

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Ein Mann, der seine Villa regelmäßig an Hochzeitspaare vermietet, verweigerte einem homosexuellen Paar den Abschluss eines solchen Mietvertrages – und muss nun eine Entschädigung von 1700 Euro zahlen. Das urteilte das Kölner Landgericht im November letzten Jahres. Wie in zahlreichen Medien berichtet wurde, hatte der Vermieter den Vertragsabschluss verweigert, nachdem er von der Homosexualität des Paares erfahren hatte.

Das Paar reichte Klage ein und bekam Recht. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, sei die Weigerung des Villenbesitzers „eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Vermieter hatte die Weigerung damit begründet, dass sich seine hochbetagte Mutter, der die Villa gehört und die sie auch bewohnt, „sich mit den neuen Gegebenheiten [der allgemeinen Akzeptanz homosexueller Hochzeitspaare, M.H.] noch nicht so recht anfreunden“ könne.

Man mag durchaus den Kopf schütteln ob der Motive dieses Herren, einem Hochzeitspaar aufgrund dessen sexueller Neigung die Villa seiner Mutter nicht zu vermieten. Ihn aber wegen Diskriminierung zur Zahlung einer Entschädigung zu verurteilen, ist, auch wenn es durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ gedeckt ist, das eigentlich Perverse.

Das Recht auf Entscheidungsfreiheit zu verteidigen, schließt immer auch die Möglichkeit ein, dass dieses Recht zu Entscheidungen genutzt wird, die man selbst nicht fällen würde und die man ablehnt. Aber genau das ist der Kern individueller Freiheit, denn diese bietet genau die Möglichkeit, andere, eigene und auch falsche Entscheidungen zu treffen. Und dieses Recht sollte eigentlich einen höheren Wert haben als die Entscheidung selbst.

Das Argument, Diskriminierungen müssten verhindert werden, ist in letzter Konsequenz ein elegantes Totschlagargument gegen die Entscheidungsfreiheit. Bestimmte Gründe für solche Entscheidungen  für „illegal“ zu erklären, kommt der Einführung des Tatbestandes des „Gedankenverbrechens“ gleich. Zugleich wird hierdurch das Recht auf eigene Entscheidungen unter Vorbehalt gestellt. In dem man Menschen verbietet, sich gegen jemanden oder etwas zu entscheiden, wird die Freiheit, überhaupt Entscheidungen zu treffen, zerstört und diese Zerstörung als Fortschritt verkleidet. George Orwell lässt grüßen.

Beitrag zuerst erschienen auf zeitgeisterjagd.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Mag. Lothar Krist

Der 68er-Gutmensch ist nun gegen Ende seiner Ära zur Gutmenschen-Bestie mutiert!

Ich schreibe nicht mehr, sonst habe ich eine Anklage am Hals!

Gravatar: Gero Pischke

Vertragsfreiheit existiert schon lange nicht mehr. Das AGG war nur noch das i-Tüpfelchen.

Gravatar: Andreas Schneider

Dieser publik gewordene Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf meinen beruflichen Alltag in der Immobilienbranche einer sich "weltoffen" präsentierenden Großstadt.

Schneller und schneller wandelt sich mein Berufsbild, und mehr und mehr gewinnt dabei die Funktion der Absicherung von Eigentümerinteressen die Oberhand (wozu gerade das angeblich so mieterfreundliche "Bestellerprinzip" des Heiko Maas beigetragen hat.

Ein Eigentümer, der mir z. B. - wenn aus bisweilen auch nachvollziehbaren Gründen - "keine Ausländer" ins Pflichtenheft schreibt, würde, wie oben zu lesen, öffentlich zerrissen und käme mit der gängigen Rechtsprechung ins Gehege, würde er dies so in einer Announce formulieren. Jetzt macht er sein Problem zu meinem. Nicht, dass deswegen unerwünschte Klientel auch nur den Hauch einer Chance hätte, bei der Mieterauswahl berücksichtigt zu werden.

Die lauthals beschworene "Weltoffenheit" hat recht enge Grenzen.

Gravatar: Stephan Achner

Dieser Vermieter hat einfach einen Fehler gemacht, in dem er seine Ablehnungsgründe offen genannt hat. Das war hochgradig naiv. Die Absurdität mancher deutscher Gesetze, wie z.B. dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zwingt halt dazu, seine persönlichen Entscheidungsgründe für sich zu behalten und Interessenten irgend einen Ablehnungsgrund zu nennen, der nicht angegriffen werden kann. Mit etwas Kreativität geht das prima. Das gilt nicht "nur" für Vermieter, sondern z.B. genauso für Arbeitgeber bei Bewerbungen von Arbeitnehmern. Ganze Heerscharen von Seminarveranstaltern leben davon, wie man das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kreativ anwenden kann, ohne seine persönlichen Überlegungen ändern zu müssen. Merke: Nur der Ehrliche ist der Dumme, solange solche Gesetzesmonster wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz existieren.

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