Damit lässt sich die Bundeswehr in ihrem derzeitigen Umfang von 250 000 Mann nicht erhalten. Die in den letzten Wochen ausgearbeiteten Lösungsvorschläge zielen auf eine Bundeswehr von nur noch 150- bis 160 000 Mann; insbesondere aber auf den Wegfall der Wehrpflichtigen. Im Grundgesetz soll die Wehrpflicht zwar weiterhin stehen, in der Praxis aber soll sie ausgesetzt und damit faktisch abgeschafft werden. Darauf, wie die Entscheidung aussehen wird, dürften der Parteitag der CSU im Oktober und derjenige der CDU im November vermutlich erheblichen Einfluss ausüben.
Was zu Guttenberg anstrebt, ist letztlich die Umwandlung der Bundeswehr in eine Interventionsarmee für Auslandseinsätze. Dafür aber sind Wehrpflichtige unbrauchbar, schon weil ihr Auslandseinsatz am Protest der Wähler scheitern dürfte. Schließlich wurde die Bundeswehr ausschließlich zur Landesverteidigung geschaffen; für nichts sonst. Ein Blick ins Grundgesetz beseitigt jeden diesbezüglichen Zweifel. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht zwar ihren Einsatz zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Friedens im Auftrag der Vereinten Nationen und im Verbund der Nato gestattet; dafür eigene Kräfte aufzustellen dagegen nicht. Vom Verzicht auf Wehrpflichtige wäre zudem nicht nur eine weiter wachsende Gleichgültigkeit der Bevölkerung gegenüber der Armee zu befürchten. Er wäre auch der letzte Schritt zum Umbau der Bundeswehr in eine Interventionsarmee, die das Grundgesetz nicht vorsieht.
Offenkundig ist allerdings auch, dass eine Wehrpflicht von sechs oder wie bisher neun Monaten keinen Sinn macht. Weniger als ein Jahr Wehrpflicht und Ausbildung gilt unter Fachleuten als Vergeudung von Zeit und Geld. Ganz auf die Wehrpflicht verzichten, wäre der einfachste, allerdings auch der riskantere Weg, denn die größten Gefahren sind die nicht vorhersehbaren. Aber nicht nur die Wehrpflichtigen werden gebraucht. Die Wehrersatzdienstleistenden ebenso, ja derzeit sogar dringender und zwar nicht nur auf sechs oder neun Monate, sondern wie früher für zwölf. Angesichts fortschreitender Überalterung wird der Bedarf weiter wachsen. Deshalb wäre es zwar nicht die bequemste, wohl aber die sachlich gebotene Lösung, die allgemeine Wehr- durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen. Das entspräche den Bedürfnissen von Staat und Gesellschaft und würde zudem die oft geforderte Wehr- respektive Dienstgerechtigkeit für alle herstellen.
Kommentare zum Artikel
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Sehr geehrter Herr Feldmeyer,
die von ihnen geforderte Dienstpflicht verstößt gegen Artikel 12 Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention. Nicht einmal die Wohlfahrtsverbände als vermeintliche Profiteure wollen sie. Das müsste einem Mann wie Ihnen doch bekannt sein.
Das ist doch Unfug.
1. Für die Pflege wie für den Krieg braucht es Fachleute und keine angelernten Praktikanten. Heute gibt es nur noch halb so viele Zivis wie noch vor einigen Jahren. Ist das System zusammengebrochen? Nein. Stattdessen ist mehr reguläre Beschäftigung in diesem Bereich entstanden.
2. Versuchen wir seit Jahre krampfhaft, junge Leute früher ins Berufsleben zu bringen. Und die kleinen Erfolge werden dann mit einer Dienstpflicht wieder zunichte gemacht?
Allgemeine Dienstpflicht für alle? Wohin dann, mit 700.000 jungen Frauen und Männern eines jeden Geburtenjahrganges, davon der größte Teil nicht ausgebildet für Aufgaben, die zu leisten wären? Keine ganz einfache Sache, eine solche Forderung in die Tat umzusetzen.