Die Wut der Wähler wirkt Wunder

Wir haben ein Parlament gewählt, damit es Gesetze macht, ändert oder abschafft. Und nicht dazu, damit an seiner Stelle ständig Professoren erklären, was rechtens wäre, während die eigentlichen Gesetzgeber staunend zuhören.

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Dieses fundamentale Prinzip der Demokratie war in letzter Zeit in Vergessenheit geraten. Umso erstaunlicher – und erfreulicher – ist, dass es jetzt aus Anlass der diversen jetzt präsentierten Professorengutachten rund um den Versuch, die Völkerwanderung zu begrenzen, wieder reaktiviert wird. Wenn auch nur zum Teil.

Aber immerhin scheint die Koalition endlich bereit, in Hinblick auf eine Verschärfung des Asylrechts gesetzgeberisch zu handeln. Das hätte sie längst tun müssen (wie es in diesem Blog auch immer wieder gefordert worden ist). Dennoch ist das als ein weiterer Schritt der Koalition in Richtung Vernunft lobend anzuerkennen.

Freilich: Viele weitere Schritte fehlen noch, auf österreichischer wie vor allem auf europäischer Ebene. Außerdem kennt niemand noch den genauen Wortlaut der angekündigten Gesetze. In der politisch-juristischen Szene sind ja noch immer viele gutmenschliche Weichmacher unterwegs: Daher sollte man keineswegs sicher sein, dass jetzt wirklich das geschieht, was die Regierung angekündigt hat.

Das Ende der Obergrenze

Es war jedenfalls für viele nie ganz verständlich, als die Regierung im Jänner behauptet hatte, ihre neue „Flüchtlings“-Politik – die anfangs nur in einer genau bezifferten Obergrenze beziehungsweise Richtschnur zu bestehen schien – wäre ohne Gesetzesänderungen möglich. Und als sie selbstsicher prophezeit hatte, das würden die in Auftrag gegebenen Gutachten auch bald bestätigen. Jetzt liegen diese Gutachten vor – und konnten nicht daran vorbeigehen, dass sich die Politik im Laufe der Jahre selbst durch eine Vielzahl von illusionär-gutmenschlichen Gesetzen die Hände gebunden hat. Auf österreichischer wie auf europäischer Ebene. Daher ist eine Obergrenze an sich nicht dauerhaft möglich. Aber sehr wohl möglich ist eine deutliche Verschärfung der in den letzten Jahren eindeutig zu lax gewordenen Asylpraxis. Und diese Verschärfung könnte nun sogar effektiver sein als mathematische Obergrenzen. Chapeau.

Die Ankündigung der Koalition, jetzt endlich wirklich wirksame Asylgesetze zu beschließen, klingt deutlich glaubwürdiger als viele ähnliche Versprechungen der letzten Jahre, dass Asylverfahren und Abschiebungen beschleunigt würden. Das aber haben die NGO-Asylindustrie und linke oder träumerische Höchstrichter bisher immer verhindert.

Plötzlich hält es die Koalition doch für möglich, binnen weniger Tage österreichische Gesetze zu erlassen, die fünftägige Internierungen an der Grenze und sofortige Abschiebungen nach einem halbstündigen Verhör bis auf wenige Ausnahmefälle möglich machen.

Erstaunlich. Was doch die Angst vor der Wut der Wähler, das deutsche AfD-Erdbeben und bevorstehende Präsidentenwahlen nicht alles bewirken können!

Freilich droht jetzt eine wilde Gegenoffensive von NGOs und jenen Höchstrichtern, die für ein Weitergehen der Völkerwanderung eintreten. Die natürlich auch von vielen Medien unterstützt werden wird.

Auch das Europarecht müsste geändert werden

Noch überhaupt nicht von der heimischen Politik angedacht ist hingegen all das, was nur durch Änderungen von EU-Richtlinien und internationalen Konventionen geschehen kann. Aber auch das wird letztlich unumgänglich sein. Dabei geht es insbesondere um jene zwei Punkte, die auch künftig nach ausdrücklicher Aussage der Regierung in jedem Fall Anspruch auf Asyl geben sollten.

Der erste Punkt: Asyl soll nach Aussage der Innenministerin ein Migrant immer dann bekommen, wenn sein Leben bedroht ist. Das geht einerseits zu weit und andererseits zu wenig weit. Denn  Menschen sollten immer dann Asyl bekommen, wenn sie (nachweislich!) aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen verfolgt worden sind. Das sollte auch dann geschehen, wenn jemand „nur“ mit Folter oder langer Haft rechnen muss, und nicht mit dem Tod. Alles andere wäre grob inhuman.

Auf der anderen Seite ist es aber untragbar, dass Drogenhändler und Gewaltverbrecher nicht abgeschoben werden dürfen, wenn in ihrer Heimat auf diesen Verbrechen die Todesstrafe steht. Denn das begünstigt jene Immigranten, die Verbrechen begehen, gegenüber jenen, die sich korrekt verhalten. Das ist bei aller Ablehnung der Todesstrafe absurd und führt zu einer negativen Auslese unter den in Österreich Bleibenden.

Auch die zweite Ausnahme-Punkt ist hochproblematisch: Das ist der Anspruch auf Familienzusammenführung, den manche aus der Menschenrechtskonvention ableiten (wo ja von Asyl an sich nichts steht). Dieser Anspruch hat schlimme Folgen. Denn seinetwegen werden Tausende (angeblich oder wirklich) Minderjährige als „unbegleitete“ Ankerkinder vorgeschickt, die dann der ganzen Familie den Anspruch auf ein Nachkommen verschaffen. Dieser Anspruch setzt also einen völlig falschen Anreiz und führt zu einer großen Zahl der alleinreisenden Jugendlichen.

Diese zwei Punkte sind viel gravierender als das von einigen Medien aufgezeigte Problem, was denn mit jenen sei, die nicht gleich an der Grenze erwischt werden. Sie fragen, wie diese in die geplanten Anhaltezentren an der Grenze gebracht und in der Folge abgeschoben werden können. Das ist in der Tat schwierig, weil viele Asylwerber (auf NGO-Ratschlag) verschweigen, über welches Land sie eingereist sind. Aber: Weil es dieses Problem gibt, kann das ja nicht bedeuten, dass die Maßnahmen sinnlos wären.

Viel wichtiger wäre, dass die Regierung jetzt dort, wo Österreich durch EU-Recht behindert wird, energisch dafür kämpft, dass die europäischen Richtlinien und Konventionen geändert werden, dass die beiden erwähnten Punkte entschärft werden. Der Europäische Rat der Regierungschefs ist die geeignete Plattform, von der eine solche Initiative ausgehen müsste. Freilich sitzt dort für Österreich nur Werner Faymann, der in der EU noch nie etwas zustandegebracht hat. Der es trotz seiner langen Amtszeit nie verstanden hat, sich (und Österreich) dauerhaft Freunde zu machen. Und der für viele Länder auch nicht sonderlich glaubwürdig ist, weil er ein Jahr lang an den Kittelfalten von Angela Merkel gehängt ist. Faymann gilt vielen als unzuverlässig, eitel und überdies gegenüber den östlichen Nachbarn als präpotent (statt dass er versuchen würde, mit diesen Allianzen zu bilden).

Das Asylrecht, wie es in den letzten Jahren praktiziert worden ist, ist jedenfalls kein „heiliges Grundrecht“, auch wenn es neuerdings manche so darstellen. Es ist weder im österreichischen Grundgesetz noch in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten, sondern erst später gleichsam durch die Hintertür einiger EU-Richtlinien und durch eine einseitige Judikatur zum größten europäischen Problem geworden.

Die Mindestsicherung wird mit rotem Beton verteidigt

Leider überhaupt keine Bereitschaft, Gesetze zu ändern, zeigt die SPÖ in Hinblick auf einen weiteren relevanten Problemkreis, nämlich bei der Mindestsicherung. Zu dieser sagt ein anderes am gleichen Tag vorgestelltes Gutachten, dass eine Gleichbehandlung von Asylanten mit Staatsbürgern europarechtlich vorgeschrieben sei.

Das mag schon so sein. Nur heißt das wahrlich nicht, dass man in diesem Punkt nichts tun könnte. Das wäre sogar sehr dringend. Denn die üppige Mindestsicherung in Österreich ist für viele sogar ein gewaltiger Magnet hierherzukommen und Asyl zu verlangen. Bekommen sie doch durch diese Mindestsicherung ohne Arbeit monatlich ein Vielfaches von dem an Geld, was sie daheim durch Arbeit verdienen könnten. Das heißt, solange nicht dieser Magnet unwirksam gemacht wird, wird es weiter Immigrationsdruck gerade von bildungs- und leistungsfernen Menschen geben.

Auf zwei ganz verschiedenen Ebenen könnte man diesen Magneten unwirksam machen

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: siggi

Ständig auf dem Asylrecht herumzueiern, macht keinen Sinn, denn hier geht es überwiegend um keine Asylanten. Es sind Wirtschaftsmigranten - nennen wir sie auch so. Wirtschaft will sie, NGOs beschaffen sie. Doch Menschenhandel ist international verboten, darf durch "nun sind sie halt da..." nicht legitimiert werden. Arbeitsquoten oder Einwanderungsquoten oder Kontingente von Montage-Arbeiter müssen dann definiert werden, wie die Abkommen mit den romanischen Ländern in den 50er. Dann sie diese Arbeiter abgesichert, hiesige Bevölkerung auch. Obamas nachträgliche Legalisierung der illegalen Mex, ist auch so ein verschissener Menschen-Coup.

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