Die verqueren Volksbegehren

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Wir könnten uns noch viel mehr für das allseits geforderte Phänomen „Gerechtigkeit“ einsetzen, wenn wir wüssten, was das eigentlich genau ist. Unsere Vorstellung von Gerechtigkeit hat immer eine moralische und eine subjektive Komponente. Wenn aber die Wahrnehmung der Gerechtigkeit von subjektiven Kriterien abhängig ist, muss man damit rechnen, dass andere Leute eine ganz andere Gerechtigkeit meinen. Diese allgemeine Wahrheit lässt sich gerade sehr schön an der Zunahme von Volksentscheiden beobachten. Das Volk wird dabei in politische Entscheidungen eingebunden, was ein Beispiel funktionierender Demokratie zu sein scheint, doch schon das Zusammenfallen der ansonsten zu beobachtenden Demontage der Demokratie in diesem Lande mit dem Aufkommen einer neuen Volksentscheidkultur macht stutzig. Noch viel mehr stellt sich aber die Frage, wie komplexe soziale Prozesse in eine einzige Abstimmung gepresst werden können sollten. Wenn Eiskrem für alle gefordert wird, muss das auch jemand bezahlen. Und ein Ostseestrand an den Alpen wäre in der Tat eine feine Sache, ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand unmöglich.

Berlin sieht sich gerade vor einem solchen Volksentscheid, der Mietengerechtigkeit verspricht, aber auf eine weitere Alimentierung von Minderheiten hinausläuft. Die erste Hürde von 20.000 erforderlichen Unterschriften wurde gerade im Galopp (fast 50.000!) genommen. Ab Januar müssen nun rund 175.000 Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren und den folgenden Volksentscheid zusammenkommen.

Günstige Mieten angesichts ständig steigender Kosten und sinkender Löhne scheinen in der Tat das Gebot der Stunde, besonders in einer Stadt, die sich derzeit vor (qualitativer) Zuwanderung kaum retten kann. Aber auch hier stellt sich die Frage: Wer bezahlt das, und ist es überhaupt möglich? Hinzu kommt noch ein weiterer Knackpunkt: Wer soll dabei eigentlich genau profitieren - und warum?

Nach Berechnungen des Senats würde ein solcher Entscheid zur Mietenbindung in fünf Jahren 3,3 Milliarden Euro kosten, die Organisatoren des Volksbegehrens, die mehr Wohnungen für einkommensschwache Mieter schaffen wollen, gehen von 1,2 Milliarden aus. Auch letzteres ist noch ein stolzes Sümmchen für ein armes Bundesland. Schade natürlich, dass die Gelddruckmaschinen in Brüssel stehen und nicht an der Spree, aber hier kann man nur ausgeben, was vorhanden ist - und sei es als Kreditlinie. Ein positiver Entscheid bedeutete in jedem Falle Umschichten, und man kann sicher sein, dass das Geld von sozial empfindlichen Bereichen käme und nicht von Prestigeprojekten.

Ohnehin, so ist es vorgesehen und auch rechtlich gar nicht anders möglich, profitierten von einem solchen Entscheid nur Mieter von geförderten Sozialwohnungen, bei denen der Senat eine Handlungsoption hat, und das hieße in nur 6,4% des gesamten Berliner Wohnungsbestandes. Wir reden also von gerade einmal 80.000 Menschen über die rund 2,5 Millionen abzustimmen hätten. Egal, wie es ausgeht, gerecht kann das nicht sein.

Wie viele der Unterschreibenden oder Abstimmenden wären sich angesichts eines mehrseitigen Gesetzestextes über diesen Umstand überhaupt bewusst und würden nicht aus einem diffusen Gerechtigkeitsempfinden oder in der Hoffnung auf eigene Vorteile votieren?

Konkret würde das Geld auch für vom Senat ohnehin geplanten 20.000 Neubauten oder Wohnungsinstandsetzungen fehlen, die über eine Erhöhung des Wohnungsangebots Druck auf die gesamte Mietpreissituation ausüben und damit für flächendeckende Entspannung sorgen könnten. Schlimm genug, dass der Senat wieder beginnt, über Wohnungsbauförderung die Baupreise in die Höhe zu treiben, um wie schon so oft bewusst oder unbewusst in der Hauptsache Bauunternehmen reich zu machen. Und noch schlimmer, dass ein rot-rot geführter Senat vor nur wenigen Jahren erhebliche kommunale Wohnungsbestände „privatisiert“ hatte.

Damals zahlte der Bürger private Profite, und diesmal soll es bei der Rückabwicklung erneut so sein. Ist das gerecht? Nein, das ist Politik und zwar eine bei allen Parteien gewohnt undemokratische, also an den Interessen der Mehrheit vorbei entscheidende. Ein Volksentscheid kann dabei nur Kosmetik sein - und eine teure obendrein.

Bei genauerem Hinsehen ist aber auch der Entwurf des Mietenvolksentscheid e. V. weder gerecht noch demokratisch. Beispielsweise sollen die Mieten an das Einkommen der Bewohner angepasst werden. Wie will man das gerecht messen und kann es gerecht sein, wenn Leute, die es, aus welchen Gründen auch immer, nicht geschafft haben oder schaffen wollen, ein Einkommen wie ihre Konkurrenten auf der Wohnungssuche zu erzielen, bevorzugt werden? Wird da Leistung nicht bestraft? Ist es gerecht, wenn Neubauten mit niedrigen Mieten besonders gefördert werden sollen? Haben dann am Ende die Ärmeren die schöneren Wohnungen? Wird da Mangelbesitz nicht geradezu bestätigt? Und wer bezahlt die Subventionen, die dafür erforderlich sein werden?

Wohlgemerkt: Eine soziale Gesellschaft muss selbstverständlich für die unverschuldet Schwachen Leistungen erbringen, doch sollte man das nicht mit Gerechtigkeit oder einem moralischen Anspruch auf grundsätzliche Transferzahlung verwechseln. Die postkapitalistische Gesellschaft schafft Armut wie sie Sozialleistungen abschafft. Doch dem begegnet man nicht mit einem Betteln um Alimentierung, sondern mit Widerstand gegen unsoziale Lohnpolitik und den Abbau sozialer Sicherungssysteme, gegen eine Arbeitslosigkeit erzeugende Bevölkerungspolitik und tatsächlich auch wo nötig gegen das Ausnutzen der sozialen Sicherungssysteme („soziale Hängematte“).

Volksentscheide für mehr diffuse Gerechtigkeit sind Nebelkerzen der Entdemokratisierung, wobei ihr Gegenteil, nämlich Volksentscheide für partikuläre Interessen auf Kosten anderer, es ebenso sind. Würden manche Menschen nicht so gerne in der öden Wildnis des Tempelhofer Feldes spazieren gehen und hätten sie sich dieses Recht nicht erst vor einem Jahr in einem spektakulären Volksentscheid gesichert, wären jetzt schon auf einem kleinen Teil der Fläche Tausende von Wohnungen am Wachsen, die mehr Einfluss auf die Mietenhöhe gehabt hätten als jeder Mieten-Volksentscheid.

Schon hier hatten ideologische Scharfmacher und ein diffuses Ungerechtigkeitsempfinden der Wähler zu dem kontraproduktiven Plebiszit geführt. Man wollte dem Senat eins auswischen, der dort mit einem luxuriösen Bibliotheksneubau liebäugelte, doch das Tempelhofer Feld selbst war den meisten unbekannt oder zumindest weitgehend egal.

Inzwischen läuft in Berlin schon die nächste Initiative, diesmal für ein Volksbegehren gegen den Ausfall von Schulunterricht, initiiert von einem Verein für Schulqualität. So sehr Konrad Kustos mit einem solchen Ansatz sympathisiert, so lächerlich ist die Vorstellung, diese Ziele mit einem Volksentscheid umsetzen zu können. Dummer- und logischerweise gibt es nämlich völlig unterschiedliche Vorstellungen, wie eine ausreichende Lehrerzahl zu berechnen sei. Diese Werte lassen sich nicht durch einen Volksentscheid und schon gar nicht durch die Volksmeinung errechnen.

Selbst die Zahl der ausgefallenen Stunden, die kompensiert werden sollen, ist strittig. Sie wird vom Senat mit rund 400.000 Stunden (tatsächlich eine unglaubliche Zahl) angesetzt, von der Initiative aber gleich doppelt so hoch beziffert. Selbst die GEW tritt nicht als Mitinitiator des Volksbegehrens auf, weil sie nicht glaubt, auf eine solche Weise das angepeilte Ziel erreichen zu können. Die Forderungen jedenfalls bedeuteten für Berlin 2260 zusätzliche Lehrkräfte mit einem Kostenaufwand von jährlich 158 Millionen Euro. Ein Schnäppchen immerhin entgegen den Zahlen, die die Mietensubventionierer ansteuern (knapp 800 Millionen Euro jährlich nach Senatsrechnung). Auch wenn mehr Lehrer angesichts der grassierenden Dummheit eigentlich nicht schaden können: Wo führt eine solche Willkürlichkeit hin?

So richtig an Schwung hat die Volksabstimmerei in Berlin erst in den vergangenen Jahren gewonnen, nachdem das 2008 reformierte Berliner Abstimmungsgesetz und die Landesverfassung die Volksgesetzgebung erleichterten. Was musste die Stadt da nicht schon alles über sich ergehen lassen: Volksbegehren zur Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion, zur Wahlfreiheit der Gastwirte bei der Raucherlaubnis, gegen Hundehaufen, für eine Änderung der Baupläne am neuen Stadtschloss und sogar gleich zweimal für einen gesetzlichen Anspruch auf ein Masterstudium. Sorgen haben die Leute.

Umgekehrt gab es durchaus sinnvolle Ansinnen, etwa gegen die zunehmende Privatisierung der S-Bahn oder für die Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe. Ersteres wurde kurzerhand von der Politik nicht zugelassen, die darin auch von den Gerichten bestätigt wurde. Letzteres war erfolgreich, ohne wirklich viel bewegt zu haben. Wenn die Politik nicht wollte, würde nämlich auch nicht abgestimmt, jedenfalls nicht gefährlich. Soweit geht es mit der direkten Demokratie dann doch nicht.

Man kann hinhalten, man kann Zuständigkeiten negieren, man kann inhaltliche Grenzen ziehen, man kann untersagen (häufig auch aus rechtlichen Gründen durchaus berechtigt), man kann die Umsetzung verweigern. Man kann den Wahltermin auch auf ein ungünstiges Datum, vornehmlich nicht in Verbindung mit normalen Wahlen, legen, denn dann scheitert der Entscheid meist schon am Quorum, also einer fehlenden Wahlbeteiligung. Man sieht, der Willkür ist auf beiden Seiten der Front Tür und Tor geöffnet.

Was man aber nicht kann, ist, den Verlauf eines erfolgreichen Verfahrens aufzuhalten, und das kostet richtig Geld und Arbeit - knapp zwei Millionen Euro muss der Steuerzahler für jede zum Abschluss gebrachte Illusion der Volkspartizipation in Berlin berappen. Man mag nun einwenden, und hat dabei nicht ganz unrecht, dass der Volksentscheid hier wie anderswo zumindest eine Form von Widerstand der Hilflosen ist und den Mächtigen durchaus auch einmal in die Quere kommen kann. Im besten Falle wird sogar mutmachend die Wackeligkeit der Herrschaft demonstriert. Im schlechteren ist es immerhin eine Möglichkeit, überhaupt irgendetwas zu tun.

Bürgerinitiativen können vielleicht sogar die Regierung in Angst versetzen und damit Zugeständnisse erpressen, die dann aber erst recht nicht mehr im Interesse der Allgemeinheit sind. In Zukunft werden dann wohl diejenigen Vorteile haben, die über die entsprechende Logistik und immer weiter spezialisierte Seilschaften verfügen, um mittels eines Volksbegehrens Druck auf die Regierung auszuüben. Dies entspricht aber mit Sicherheit nicht den Interessen derjenigen, die es wirklich nötig haben. Und mit jedem verpuffenden Volksentscheid wird auch das Interesse an diesem Instrument sinken.

Wieder stehen wir vor der schwierigen Frage, Dinge gegeneinander abzuwägen, die sich nicht abwägen lassen. Wir müssen uns kybernetisch, also nach bestem Gewissen auf Grundlage der vorhandenen Fakten, intuitiv entscheiden. Zumindest ein Konrad Kustos kommt dabei zu dem Schluss, dass sich gar nichts ändert, wenn sich nicht die Strukturen ändern. Selbst wenn ein Volksentscheid zum Ändern von Strukturen beitragen könnte, scheint der betriebene Aufwand nicht gerechtfertigt, besonders vor dem Hintergrund, dass er, wie schon erwähnt, auch als Gummizelle für den Widerstand und zur Spaltung der Interessen der Unterprivilegierten dient.

So verlieren schließlich alle Beteiligten. Die einen, die möglicherweise einen Pyrrhussieg landen, aber, um im Bild zu bleiben, den Krieg verlieren. Die anderen, die mit der Möglichkeit des Volksentscheids dem gegängelten Bürger eine Beruhigungspille verpassen wollten und nun wiederholt das Chaos ernten.

Mehr von Konrad Kustos gibt es hier: chaosmitsystem.blogspot.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Peter Scholl

Wenn ein kluger Mann , wie Herr Kustos sicherlich ist, derart oberflächlich von einem "Argument" ( in Anführungsstrichen weil diese "Argumente" nicht annähernd zu Ende gedacht sind), zum nächsten springt, weil er sich nicht die Mühe macht, einen Gedankengang zuende zu führen, derart unreflektiert gegen Bevölkerungsentscheide (BE)Stimmung macht, müssen wohl verborgene Interessen diese antidemokratischen Ergüsse leiten.
Ich nehme mal an, dass er auch parlamentarische Wahlen, bei denen jeweils Parteien als "Katzen im Sack" gewählt werden, um dann später auf Kosten der Bevölkerung machen und koalieren zu können, mit wem sie wollen , nicht für "viel" demokratischer hält als direkte BE . Der Vorteil von BE ist demgegenüber, dass in einer klar definierten Sachfrage abgestimmt wird und die bestimmende Mehrheit letztlich auch die Konsequenzen trägt und zwar zwangsläufig in höherem Maße als die Minderheit.
Aber ich vermute , dass der Herr Kustos letztlich die Demokratie als solche ablehnt, weil er den Menschen in ihrer Gesamtheit nicht Entscheidungen zutraut und überlassen möchte.
Möchte er lieber wieder zur unlegitimierten Elitenherrschaft der "eingebildeten Weisen"?
Man könnte sich mit diesem Quark besser aueinandersetzen, wenn er sich auf einige konkrete Punkte beschränken würde.
Wenn Herr Kustos z.b: einmal selbst die Kostenschätzungen zum Mietenvolksentscheid durchgelesen hätte, dann hätte er, wie jeder, der eins und eins zusammezählen kann festgestellt, dass der Berliner Senat zu doppelten Kostenbeträgen kommt, weil er die Einnahmen im geplanten Mietenfond mit den Ausgaben aus diesem Mietenfond zusammenzählt. Wer dies aber macht, wendet einen plumpen Taschenspielertrick an, den zwar jedes Milchmädchen, aber nicht jeder "Philöosoph" erkennen kann.
Und dass die Mietensubvention "nur" ca. 100.000 Wohnungen ( nicht Bewohner) im soz. Wohnungsbau betrifft ( also etwa 300.000 Menschen) liegt daran, das für diese Menschen vor allem in den nächsten Jahren die Gefahr besteht , durch Mietsteigerungen ( warm und kalt, "Modernisierungen") auf der Straße zu landen. Es gibt aber einen Verfassungsgrundsatz (Art.28 Verf.v.Bln) , der dies verbietet, abgesehen von der bei einigen Menschen noch vorhanden sozialen Empathie neben vielleicht vorhandenem sozialen Weitblick.
Auf den restlichen unqualifizierten Unsinn lohnt es sich kaum einzugehen : "Selbst wenn ein Volksentscheid zum Ändern von Strukturen beitragen könnte, scheint der betriebene Aufwand nicht gerechtfertigt, besonders vor dem Hintergrund, dass er, wie schon erwähnt, auch als Gummizelle für den Widerstand und zur Spaltung der Interessen der Unterprivilegierten dient."
Also wenn Volksentscheide wirklich schlechte Strukturen ändern , dann lohnt sich der Aufwand nicht ? Und dient nur als Gummizelle ?
Offenbar scheint zumindest die Situatiuon in der Gummizelle bekannt zu sein.

Gravatar: Markus Estermeier

Bürgerproteste/Bürgerentscheide
Beide Begriffe und die dazugehörigen Aktionen werden von interessierten Kreisen gesteuert. Betrachtet man die entsprechenden Informationsschriften und Befragungslisten mit kritischem Verstand, erkennt man häufig ein mit ideologischen Halbwarheiten durchzogenes Pamphlet bar jeden Sachverstandes.
Wer fällt auf so was rein? Zum einen die vermeintlich profitierenden, zum anderen die sich von den Auswirkungen (Kosten) nicht petroffen fühlenden.
Für das Volk bedeutende Entscheidungen werden sowieso über deren Köpfe hinweg beschlossen. Manchmal hat man den Eindruck, Demos und andere mit öffentlichem Pomp abgezogene Aufmärsche werden nur durchgeführt, um von "wichtigen" Hintergrundaktivitäten der Politik abzulenken.

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