Die sog. Satire

Es ist merkwürdig, daß in Sachen Böhmermann : Erdogan alle möglichen Rechte, das Recht der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Kunstfreiheit, zitiert und erörtert werden, daß aber Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ nicht erörtert und nicht beachtet wird.

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Dabei ist dieses Grundrecht in der Causa von entscheidender Bedeutung. Denn es gilt für beide Seiten, für den Angreifer wie für den Angegriffenen: Journalisten haben vor dem Gesetz nicht mehr Rechte als schlichte Bürger. Und Politiker des In- wie Auslandes haben vor dem Gesetz weder mehr noch weniger Rechte als schlichte Bürger. Deswegen kommt es nicht darauf an, wer das Ziel der sog. Satire ist, ein Politiker, ein schlichter Bürger oder ein Staatspräsident. Und es kommt auch nicht darauf an, ob die mit der „Satire“ angegriffene Person ein Ehrenmann oder eine Persönlichkeit mit durchaus angreifbaren Ansichten ist.

Es dient der Erkenntnis der Rechtslage, sich vorzustellen, wie die Politik und die Medien reagieren würden, wenn ein Gedicht wie das Böhmermansche Machwerk gegen Cem Özdemir oder einen beliebigen Flüchtlingsvertreter gerichtet würde. Ein einhelliger Aufschrei der Empörung über diese Tat der Volksverhetzung wäre die sichere Folge.

Wenn in Deutschland schlichte Bürger, die Polizisten „Bullen“ genannt haben, wegen Beleidigung bestraft werden, dann gehört Böhmermann wegen seiner widerwärtigen Beleidigungen hinter Gitter. Und wenn die Gerichte aus Angst vor der voraussehbaren Reaktion der geschlossenen Front der Medien anders entscheiden und Böhmermann nicht bestrafen, erleben wir eine weitere schwere Schlappe für den Rechtsstaat. Und es wäre, falls Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes weitergelten soll, nicht mehr möglich, noch irgendeinen Menschen wegen Beleidigung zu bestrafen.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Ein Witz? Obsolet? Nicht anwendbar, wenn die Medien dagegen sind? Eine Floskel, die nur in Auswahl gilt? Also nicht gilt?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Stella

Ein Beitrag, der genau meine Meinung trifft und bisher in der Presselandschaft völlig gefehlt hat.

Gravatar: Stephan Achner

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ja sicher, aber nur auf dem Papier des Grundgesetzes. Jeder Bürger, der schon einmal persönlich Erfahrungen mit Politik in Deutschland und /oder der deutschen Gerichtsbarkeit gemacht hat, weiß, dass dies in der Realität nicht so ist. Politische Funktionen, Beruf, Geldbeutel etc. spielen immer eine überragende Rolle.

Und übrigens: Es gibt noch mehr Artikel als der Artikel 3 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes in der Lebensrealität in Deutschland, die nur noch etwas für Naive und Leichtgläubige sowie für "interessierte Kreise" sind.

Deutsches Grundgesetz in Papierform und Verfassungsrealität klaffen in Deutschland immer mehr auseinander. Aber mich wundert das nicht. Deutschland hat ja seit 1949 noch nicht einmal eine Verfassung, die von einer Mehrheit der deutschen Wähler angenommen wurde - anders als in allen anderen Ländern in Europa. Insofern ist Deutschland das europäische Land mit den größten Demokratiedefiziten. Das deutsche Grundgesetz war sowohl 1949 als auch 1990 immer nur ein Elitenprojekt, das den deutschen Bürgern niemals zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Gravatar: Andi

Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes ist doch hier in dem BRD Konstrukt schon lange nur noch eine Farce. Wenn ich schon das dumme und impertinente Gerede von Linker und Rechter Gewalt lese. Gewalt ist Gewalt. Und hat nur nach Art der Tat bestraft zu werden, egal WER WEN angegriffen hat. Nur das WIE hat zu zählen. Also egal ob ein "Linker" ein Büro der AfD angreift, oder ein "Rechter" eine Asylunterkunft, muss die Strafe in beiden Fällen gleich aussehen. Und, ist das in der Realität so?

Gravatar: Diederich Heßling

Verehrter Herr von Krosigk,

genau wie Sie es beschreiben trifft es den Sachverhalt!
Alles andere sind unsägliche Verdrehungen von Tatsachen.

Und es geht einzig darum, diese widerlichen Aussagen zu bestrafen. Es hat rein gar nichts mit "Majestätsbeleidigung" zu tun und ob der betreffende Paragraph abgeschafft werden soll oder nicht.

All das ist unerheblich und nicht von Belang.

Und vor allem zeigt es, daß Deutschland in Gänze keinerlei rechtsstaatliche Prinzipien mehr anwendet.

Ich wende ab mich mit Abscheu von diesem Konstrukt.
Böhmermann muß hart bestraft werden!

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