Die schamlose Sextante

Gefühle wie Scham oder Peinlichkeiten werden gezielt übergangen, wenn Sexualpädagoginnen über Klassenzimmer hinwegfegen. Für mich ist das seelischer Missbrauch, ja grenzt sogar an sexuelle Belästigung.

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Die “Sextante”, die Schülerinnen einer Binninger Schule am Präventionstag aufklärte, hat weite Kreise gezogen. Sogar der Regierungsrat sieht sich “genötigt”, sich damit zu beschäftigen. Den Schülerinnen der Klasse 3s ist es wohl nicht anders ergangen, wurden doch auch sie “genötigt”, über intime Dinge wie Verliebt sein oder Sexualpraktiken wie Analsex oder Oralsex zu sprechen.

Gefühle wie Scham oder Peinlichkeiten werden gezielt übergangen, wenn solche Sexualpädagoginnen über Klassenzimmer hinwegfegen. Klassenlehrer oder Eltern dürfen in diesem Unterricht nicht mit dabei sein – eben damit sich die Schülerinnen nicht vor ihren normalen Vertrauenspersonen schämen. Das Hinzuziehen von externen Fachpersonen ist aus sexualpädagogischer Sicht eben deshalb so wichtig, weil genau diese Scham wegfallen und deshalb “schamlos” über Sexualpraktiken gesprochen werden soll. Bruno Wermuth, der “Sex Onkel” von 20 minuten behauptet “Leidtragend sind die Kinder und Jugendliche, die mehr Information brauchen und wollen, diese aber nicht bekommen. Eltern sollen sich um ihre eigenen blinden Flecken und ihre Scham kümmern, statt alles auf die Kinder abzuschieben.” Kann man von solchen – notabene staatlich ausgebildeten – Fachpersonen erwarten, dass sie die Scham-Grenzen unserer Kinder tolerieren, wenn ihnen diese selbst fremd sind? Für mich als Frau und Mutter ist das seelischer Missbrauch, ja grenzt sogar an sexuelle Belästigung. Sogar das Führungsinstrument für Berufsschulen definiert: “Massgebend bei sexueller Belästigung ist die Unerwünschtheit. Ist ein Verhalten unerwünscht, muss das respektiert werden. Sexuelle Belästigung beginnt da, wo verbale oder nonverbale Abwehrsignale nicht ernst genommen und die persönlichen, individuellen Grenzen des Gegenübers missachtet werden.” Warum sollte das nicht umso mehr für unsere viel jüngeren Primar- und Sekundarschülerinnen auch gelten?

Hat die Sexualpädagogin diese Klasse deshalb als “schwierig erlebt”, weil sie nicht realisieren konnte oder wollte, dass sie selbst die Grenzen überschritten hatte? Hat jetzt wirklich nur eine einzelne Person versagt, die nun zum Sündenbock und wohl bald von der Behörde zum Bauernopfer gemacht wird? Ich befürchte, dass vielmehr ein Systemfehler vorliegt. Stereotyp absolviert ein ganzer Berufszweig eine normierte Ausbildung, wie sie am Institut für Sexualpädagogik in Dortmund oder an der Hochschule Luzern gelehrt werden. Es geht eben nicht nur darum, Teenager auf ihre sexuelle Verantwortung vorzubereiten. Es geht eben nicht nur darum, auf individuelle Fragen eines Kindes unkompliziert zu antworten. Ganze Kindergärten- und Primarklassen werden damit belästigt, Themen nach internationalen Standards wie “Entdeckung des eigenen Körpers und der Genitalien (Doktorspiele), frühkindliche Masturbation, verschiedene Arten von Liebe, sexuelle Gefühle” stehen bereits für 0-6 Jährige auf dem Programm. Was hat das in Kindergarten und Schule zu suchen? Auch wenn dies gut verschleiert unter dem Begriff einer positiven Entwicklung der Persönlichkeit angepriesen wird. Die Meinungen an den Universitäten sind gemacht und werden aktiv durch die Behörden gefördert und verbreitet. Alternative Positionen aus konservativen oder kirchlichen Kreisen werden nicht toleriert, ein ernsthaftes Pro und Contra findet nicht statt.

Bis anhin hat es niemanden wirklich interessiert, was in den Denkstuben der Universitäten und Behörden oder hinter verschlossenen Klassenzimmertüren vor sich geht. Unser Vertrauen in Obrigkeit, Fachleute und Lehrpersonen war bis zu diesem Zeitpunkt doch unerschütterlich. Manche betroffene Eltern, die vielleicht nicht ganz so leichtgläubig waren und bei Fachstellen nachgefragt haben, wurden als weltfremde und ewig gestrige Störenfriede abgewimmelt. Ein Vater aus der Region Zürich, dessen Buben ein solches Programm durchliefen, schrieb mir, ein Dozent hätte den Schülern am liebsten ein paar Pornoseiten gezeigt, aber dazu hätte er die elterliche Einwilligung haben müssen und das wäre kaum möglich gewesen. Als der Vater die Fachstelle darauf ansprach, wurde er als “Nichtfachmann” und damit als “unqualifiziert” abgetan. Schliesslich sei die Stelle nicht ihm als Vater gegenüber verantwortlich, sondern allein der Erziehungsdirektion als Auftraggeber. Welche Eltern wollen da alleine gegen die schulische Obrigkeit antreten? Denn viele andere Eltern teilten seine Bedenken, getrauten sich aber nicht, sich gegen die Schule zu exponieren. Erst als er sich allfällige mediale Schritte vorbehielt, wurde die Schulbehörde aktiv. Dann zeigte sich, dass sogar viele der Lehrer seine Wahrnehmung teilten und ebenso unzufrieden mit der Situation waren. Aber nicht einmal die Lehrer selbst getrauten sich im Lehrerzimmer offen über ihre Bedenken gegenüber den neuen behördlichen Konzepten zu reden. Dass es dann doch dazu kam, ist nur der Hartnäckigkeit eines einzelnen Vaters zu verdanken.

Für kaum jemanden ist die biologische Aufklärung über Fortpflanzung oder Hygiene bei Teenagern ein Problem. Auch der Schutz vor Missbrauch ist wichtig. Die Frage lautet nur, auf welche Art und Weise? Und wo bleiben für die Heranwachsenden die Vorbilder, wenn sich die Sozial- oder Sexualpädagogen dem “Wording” der Schüler und Schülerinnen anpassen?

Zudem stellt sich die Frage, ob es den betroffenen Eltern auch noch erlaubt ist, ein kleines Wörtchen mitzureden oder übernehmen Sexualpädagogen und Gender Ideologen nun die Rolle der Halbgötter?

PS Volksinitiative

Auch die eidgenössische Volksinitiative “Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule” ist dank einiger Eltern mit 110.000 Unterschriften zustande gekommen. Die Einführung von «Sexboxen» mit pornografischem Aufklärungsmaterial an baselstädtischen Kindergärten und Primarschulen im 2011 hat landesweit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. In drei Monaten wurden 90.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die von den Schulbehörden belächelt wurden. Noch immer will das Bundesamt für Gesundheit schweizweit eine obligatorische Sexualerziehung ab Kindergarten einführen. Bereits Vierjährige sollen früh sexualisiert werden. Die Grundlagen dafür erarbeitete das inzwischen geschlossene Kompetenzzentrum Luzern. Die dortigen Experten sind der Meinung, dass Kinder sexuelle Wesen mit sexuellen Bedürfnissen sind. Eltern sollen zwar verantwortlich bleiben, sie haben aber keine Möglichkeit mehr einzuschreiten oder ihre Kinder dispensieren zu lassen! Wir Eltern und Politiker der Schutzinitiative wollen, dass Kinder ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen – eben als Kinder! Die Schutzinitiative will diese Elternrechte bei den Eltern lassen und Kinder vor derartigen übertriebenen Programmen durch die Behörde schützen. Dadurch wollen wir Auswüchse wie das Beispiel der “Sextante” verhindern.

Ebenfalls erschienen auf dieweiterdenkerin.wordpress.com

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Heinz-Gerd Schlagregen

Hätte ich noch zu erziehende Kinder und würde mit diesem unverantwortlichen Unsinn konfrontiert, würde ich versuchen in ein anderes Land zu gehen. Das erinnert doch alles sehr an bolschewistische Denkweisen und komlettiert den Eindruck eines umfassenden Systemwandels nach links in der EU. Auswandern würde mir dann sehr helfen. Die Frage nach dem wohin ist über die Möglichkeiten zu beantworten, die sich durch Qualifikation und Fähigkeiten, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit und natürlich durch die Angebote und Möglichkeiten in den verschiedenen Nationen ergeben.

Gravatar: Dr. Gerd Brosowski

Da scheint in der Schweiz einiges zu laufen, das in Deutschland nicht möglich wäre. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das schon in den siebziger Jahren gefällt wurde, haben die Eltern erheblich Mitspracherechte bei der Gestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Einzelheiten regelt entweder ein Gesetz oder doch eine Richtlinie zu einem Gesetz. Auch der Einsatz außerschulischen Personals muss eigens in Richtlinien oder Verordnungen geregelt werden.

Dass irgendwelche Wanderprediger in die Schule einfallen und hinter verschlossenen Klassentüren agieren dürfen, ist nach allen mir bekannten Schulgesetzen ausgeschlossen: Zumindest der Schulleiter hat das Recht, an jedem Unterricht an seiner Schule teilzunehmen. In unserem Bundesland – und ich vermute, dass die Regelung in den anderen Ländern ähnlich ist – sind sogar Eltern nach Voranmeldung zum Unterrichtsbesuch zuzulassen; dieser Zutritt darf ihnen nur aus wichtigem Grund – etwa bei Durchführung oder der Vorbereitung von Prüfungen – vom Lehrer versagt werden.

Nach den Regelungen unseres Bundeslandes – und so weit ich informiert bin auch nach den Richtlinien, die z.B. in Baden-Württemberg gelten – hätten die Wanderprediger in Sachen Sexualkunde vorab ihre gesamte Unterrichtsplanung dem Schulleiter und auf Verlangen auch der Elternvertretung der Klasse vorlegen müssen. Beide Instanzen hätten sodann den Unterricht verhindern können. Ein Recht freilich ist nur dann etwas wert, wenn es in Anspruch genommen wird. Seine Rechte zu prüfen und sie konsequent in Anspruch nehmen ist allemal wirkungsvoller als Dinge zuzulassen, über die man im Nachhinein klagt.

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