Die katholische Position

Der Kirche wird in der Frage „Abtreibung im Falle einer Vergewaltigung“ vorgeworfen, „menschen- und frauenfeindlich“ zu sein (offenbar muss man hier eine Differenzierung vornehmen, was man an anderen Stellen gerne mal ausspart). In der Tat: Es geht der Kirche nicht nur um die Frau, sondern auch um das ungeborene Kind, das für die Kirche ebenfalls ein Mensch ist.

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Die Kirche hat Respekt vor jedem Menschen. Gerade das macht die Sache für die Kirche so schwierig: Dass es ihr eben unmöglich ist, das Leben des Kindes, auch wenn es aus einer Vergewaltigung entstanden ist, völlig auszublenden, wie es im Diskurs immer wieder gefordert wird – zumindest implizit, wenn man die Haltung der Kirche als „völlig realitätsfremd“ beschreibt, so, als sei das Leben des Kindes kein Teil der ethisch zu bewertenden Wirklichkeit. Das Leben des Kindes ist ein Faktor im moralischen Kalkül der Kirche, auch, wenn sie damit der Gesellschaft einen Strich durch die Rechnung macht. Denn das Leben des Kindes ist an sich wertvoll und schützenswert.

Steht die Kirche mit ihrer „Menschenverachtung“ (selten zuvor ist ein Begriff so auf den Kopf gestellt worden, achtet doch gerade die Kirche beide Menschen: Frau und Kind) eigentlich allein? Man könnte den Eindruck gewinnen! Wahr ist: Die Kirche steht mit beiden Beinen auf unserer Verfassung, weil das Grundgesetz das „Recht auf Leben [..] jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (so in einem Urteil des BVG); denn das Grundgesetz enthalte gerade keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (so in einem anderen Urteil des BVG).

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Silvia

@Klimax
@Sabine
@Bigotterie
@Elmar Oberdörffer

Das Schwangerschaftsgewebe ist kein "werdender Mensch", sondern ein Zellklumpen. Klimax "vergisst" bzw. ignoriert, dass die Frau praktisch eine "Gebärmaschine" ist.
Klimax, wenn Sie den Embryo unversehrt aus dem Uterus entnehmen, dann hat dieser angeblich "werdende Mensch" keine Chance, ein "Mensch zu werden", weil dieser Zell- oder Gewebeklumpen völlig abhängig ist von Organismus der Frau, abhängig von der Ernährung durch die Frau. Erst ab der G e b u r t ist ein Mensch vorhanden.

@ Herr Oberdörfer, Sie meinen, man könnte der Katholischen Kirche nicht genug danken dafür, dass Sie sich für das "Lebensrecht des ungeborenen Menschen" einsetzt.-
Falsch! Man kann der Katholischen Kirche nicht genug Hiebe dafür verpassen, dass sie das Recht auf Abtreibung seit 1869 zerstört hat, man kann die KathKirche nicht oft genug in den A... treten, weil sie das Christentum verfälscht, denn eine Abtreibung fällt nicht unter das 5. Gebot.
Und von 1140-1869, unterbrochen von 1588-1591 gabs im röm.-kath. Kirchenrecht die "Sukzessivbeseelung", die es Frauen faktisch ermöglichte, in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft abzutreiben. Um Wiederholungen u. Vertiefungen zu vermeiden, lesen Sie im Internet bitte unter

- Sukzessivbeseelung
- Simultanbeseelung
- Abtreibung: Wann ist ein Mensch ein Mensch?

Gravatar: Silvia

Sehr geehrter Herr Bordat,

ich bin Befürworterin des Rechtes auf Abtreibung bis zur Geburt und einer Frau, die durch Vergewaltigung schwanger wurde die Abtreibung zu verweigern ist ein noch grösseres Verbrechen, als Frauen das Recht auf Abtreibung zu verweigern, die durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr schwanger wurden.
Bei einer Vergewaltigung gilt das Notwehrrecht, welches solange dauert, solange der gegenwärtige rechtswidrige Angriff dauert. Und der gegenwärtige rechtswidrige Angriff dauert solange, solange sich die Samenzelle des Vergewaltigers im Körper der vergewaltigten Frau befindet. Anders gesagt: Die Samenzelle des Vergewaltigers muss aus dem Körper der Frau geschafft werden, auch dann, wenn diese Samenzelle sich mit einer Eizelle der vergewaltigten Frau verschmolzen hat.
Das ist in etwa so wie im Kriege: Wenn ein Land von einem anderen Land überfallen wird, ergeht an die Heimatverteidigung der strikte Befehl, den eingedrungenen Feind wieder über die Grenze zurückzuwerfen, koste es, was es wolle. Dabei wird in Kauf genommen, dass auf der Seite des angegriffenen Volkes viele Unschuldige sterben.
Bei einer Vergewaltigung ist es ähnlich: Ob eine infolge Vergewaltigung befruchtete Eizelle "unschuldig" ist oder nicht, spielt keine Rolle, es spielt nur eine Rolle, dass die mit Gewalt eingedrungene Samenzelle des Vergewaltigers wieder aus dem Körper der Frau hinausgeschafft werden muss.
Das unabdingbare Recht auf Abtreibung im Falle einer Vergewaltigung kann auch wie folgt begründet werden:
Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, d.h. es erzeugt keine Rechtswirkung, wenn es durch Verstoss gegen das Gesetz oder gegen die Guten Sitten zustande kam.
Sinngemäss heisst es bei Vergewaltigung, wenn eine Schwangerschaft durch Vergewaltigung zustande kam, ist sie "nichtig", was leider nicht heisst, dass die Vergewaltigung "ungeschehen" gemacht werden kann, aber eine solche Schwangerschaft verpflichtet nicht zur Austragung. Ferner muss bei einer Vergewaltigung, sofern es wenigstens teilweise möglich ist, der "vorherige Stand wiedereingesetzt" werden, d.h., man muss versuchen, die Verhältnisse so zu gestalten, wie sie vor der Vergewaltigung waren. Und vor der Vergewaltigung war die Frau nicht schwanger, also muss sie "schwangerschaftsfrei" gestellt werden; vor der Vergewaltigung hatte die Frau die Samenzelle des Vergewaltigers nicht in ihrem Körper, also muss der Körper der Frau wieder "samenfrei" gemacht werden und das geht nur durch Abtreibung.

Gravatar: Bigotterie

Dafür, dass man sich so sehr dafür einsetzt, dass das Ungeborene auf die Welt kommt, sorgt man sich eigentlich wenig darum, WIE es dem Kind geht, WENN es denn dann geboren ist.

Gravatar: Klimax

@Sabine, Nicht kapiert? Es betrifft eben nicht nur "Gott und der Frau die es betrifft." Sondern es betrifft den werdenden Menschen, der sich nicht wehren kann zuallererst. Und weil er sich nicht wehren kannn, braucht er einen Anwalt. Das will keiner mehr machen heute, die kath. Kirche ist sich hingegen dafür nicht zu schade. Das finde ich ehrenhaft, egal was man sonst gegen sie einwenden mag. Das ungeborene Leben ist nun einmal Leben, egal mit welch abschätzigen Bezeichnungen man es versehen will, um dies zu bagatellisieren. Das ist vernünftig einfach nicht zu leugnen, und man kann das übrigens auch ganz ohne Religiosität feststellen.

Gravatar: Sabine

@ Bigotterie
Vielen Dank für Ihre klaren Worte!!!

Gravatar: nachdenklicher

Nach dem Zweiten Weltkrieg sind schätzungsweise zwei Millionen deutsche Frauen von der Roten Armee vergewaltigt worden. Es hat damals hundertausende von Abtreibungen gegeben, über die niemand gesprochen hat. Hätten die Frauen die Kinder alle bekommen sollen?

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Die katholische Kirche ist meines Wissens die einzige Organisation, die das Lebensrecht des ungeborenen Menschen bedingungslos verteidigt. Man kann ihr dafür nicht genug danken.

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