Die Höchstgerichte als Totengräber

Die blauäugige (oder gar bewusst linksradikale?) Judikatur einiger Höchstgerichte hat sich zum zunehmenden Problem entwickelt, das schon in den letzten Jahren Österreich und Europa angesichts der Asylantenflut immer hilfloser gemacht hat.

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Diese problematische Entwicklung wurde jetzt durch ein Judikat des Wiener Verwaltungsgerichtshofs auf die absolute Spitze getrieben.

Der VwGH hat die Abschiebung einer afghanischen Familie gemäß der Dublin-Vereinbarung (also weil dort erstmals Asyl beantragt worden war) nach Ungarn untersagt. Begründung: In Ungarn sei die Einhaltung der Menschenrechte für Asylwerber nicht gesichert.

Damit bricht im Grund die letzte Möglichkeit zusammen, wie ein Asylantrag anders enden könnte als mit einem ewigen Verbleib in Österreich. Dieses Urteil ist damit absolut abenteuerlich und geradezu staatsgefährdend. Es kommt in der Wirkung an die schwachsinnige Einladung Angela Merkels an alle Migrationswilligen heran, deren Rücknahme jetzt so gewaltige Probleme bereitet.

Deutschland versucht nun wenigstens nach zwei Wochen später, Merkels Fehler wiedergutzumachen. Die De-facto-Einladung des österreichischen VwGH an alle Zuwanderungswilligen, ins Land zu kommen und zu bleiben, ist jedoch eine dauerhafte. Es wird nur wenige Tage dauern, bis sich das bei allen Schleppern Europas herumgesprochen hat.

Der VwGH-Spruch reiht sich an ähnlich realitätsfremde Urteile von Höchstgerichten, die schon in den vergangenen Jahren dem Zustrom fast alle Tore geöffnet haben. Entsprechend solcher Urteile konnte trotz Asylversagung de facto nicht mehr abgeschoben werden, wer über Griechenland oder Italien gekommen war. Ebenso geschützt wurden durch andere Urteile Drogenhändler, Prostituierte und Homosexuelle.

Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at  

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: aLuckyGuy

Ich sehe das ein wenig anders. Wir können uns in Europa nicht immer und immer wieder beweihräuchern wie toll und klasse unsere freiheitliche Demokratieen doch sind und was für prima Menschenrechte wir doch haben und gleichzeitig betonen, dass diese Menschenrechte natürlich nur für uns gelten, die Anderen scheren uns einen feuchten Kehrricht. Selbst schuld wenn sie sterben. Weshalb haben sie nicht auch so eine tolle Demokratie wie wir. Nein, so einfach kann man es sich nicht machen. Man muss sich schon entscheiden. Entweder ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, dann muss man auch in Kauf nehmen, dass diese Grundrechte, zu dem auch das Recht auf Asyl gehört - übrigens eines der ältesten Grundrechte überhaupt - für alle Menschen gelten. Oder man führt ganz einfach wieder eine Diktatur ein, sicherlich kein erstrebenswertes Ziel. Wie viele Menschen wären wohl zwischen 1933 und 1945 in den KZ umgekommen, hätten die damalige USA ihr Asylrecht ebenso konsequent mißachtet wie Viktor Orban in Ungarn dies tut? Mehr als ein Drittel aller Bürger in Deutschland hat Migrationshintergrund. Dies kann man nicht einfach wegleugnen.

Und was die Höchstgerichte betrifft. Diese haben schon immer im Sinne des jeweiligen Zeitgeistes entschieden. In Deutschland wurden bspw. allein zwischen 1949 und 1968 mehr Homosexuelle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt als in der gesamten Zeit des Natialsozialismus. Und zwar mit ausdrücklicher Billigung des Bundesverfassungsgerichtes. Inzwisch ist selbst unter Juristen unstrittig, dass diese Urteile Unrecht waren, die zu viel Leid und Elend unter den Betroffen geführt haben. In Österreich ist die Situation ganz ähnlich. Mit dem Unterschied das man sich inzwischen dazu entschlossen hat dieses Unrecht geradezurücken.

Als die Verfassung des heutigen Deutschlands verfasst wurde, durften Frauen noch nicht einmal ohne Zustimmung ihres Ehemannes selbständig arbeiten. Soll dies etwa eines der Werte sein, die es zu erhalten gilt. Soll eine Verfassung tatsächlich als Bollwerk gegen jegliche soziale Veränderung und Entwicklung eingesetzt werden.

Gravatar: kassandro

Eigentlich sollten die Höchstgerichte die Verfassungen der jeweiligen Ländern als bleibende Werte gerade gegen den Zeitgeist schützen. Leider ist zunehmend das Gegenteil der Fall. Sie passen mit allen Mitteln die Verfassungen an den Zeitgeist an und mischen sich gierig in die Tagespolitik ein. Beispielsweise wurde der der durch jede vernünftige Verfassung geschützte Begriff der Familie mittlerweile völlig auf den Kopf gestellt.

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