Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Klage der EVUs wegen Vermögensschädigung“.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Klage der EVUs wegen Vermögensschädigung“.
Datum: 08.12.2016, 09:26
Zur Erinnerung: Die Katastrophe von Tschernobyl wurde von der bundesrepublikanischen Bevölkerung ohne Hysterie hingenommen, trotz eigener physischer Betroffenheit infolge vorüber gehenden Anstiegs der Radioaktivität in der Atmosphäre und Kontamination der Böden. Es genügte seinerzeit die Erklärung des damaligen Bundesinnenministers Zimmermann, wonach der in der SU havarierte Atommeiler aufgrund seiner geringen sicherheitstechnischen Auslegung in Deutschland keine Genehmigung zum Bau und Betrieb erhalten hätte und die Ruhe im Land war wieder hergestellt.
Ganz anders der Verlauf nach der Havarie des Atommeilers in Fukushima. Täglich begannen die Nachrichten in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten mit ausgiebigen und bebilderten Berichten vom Stand der Dinge in Japan. Es wurde sehr schnell klar, dass die Nachrichtensendungen instrumentalisiert wurden, um die Bevölkerung hier in Angst und Schrecken zu versetzen. 3 Tage später reagierte die Bundeskanzlerin aus Sorge um das Ergebnis der unmittelbar bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg mit der Verkündung der vorzeitigen Abschaltung der Kernkraftwerke in Deutschland. Die ausgiebige Berichterstattung wurde gleich nach der Wahl eingestellt. Die beabsichtigte Stimmungsmache war über die Bevölkerung bis in die Reihen der Spitzenpolitiker der Union gelungen.
Und nun stützt das BVG sein Urteil unter Einbeziehung des damaligen Ergebnisses der manipulativen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien ab. Wenn das nicht ein Skandal ist?
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