Die sog. Satire

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Die sog. Satire
Datum: 23.05.2016, 14:08

Dabei ist dieses Grundrecht in der Causa von entscheidender Bedeutung. Denn es gilt für beide Seiten, für den Angreifer wie für den Angegriffenen: Journalisten haben vor dem Gesetz nicht mehr Rechte als schlichte Bürger. Und Politiker des In- wie Auslandes haben vor dem Gesetz weder mehr noch weniger Rechte als schlichte Bürger. Deswegen kommt es nicht darauf an, wer das Ziel der sog. Satire ist, ein Politiker, ein schlichter Bürger oder ein Staatspräsident. Und es kommt auch nicht darauf an, ob die mit der „Satire“ angegriffene Person ein Ehrenmann oder eine Persönlichkeit mit durchaus angreifbaren Ansichten ist.

Es dient der Erkenntnis der Rechtslage, sich vorzustellen, wie die Politik und die Medien reagieren würden, wenn ein Gedicht wie das Böhmermansche Machwerk gegen Cem Özdemir oder einen beliebigen Flüchtlingsvertreter gerichtet würde. Ein einhelliger Aufschrei der Empörung über diese Tat der Volksverhetzung wäre die sichere Folge.

Wenn in Deutschland schlichte Bürger, die Polizisten „Bullen“ genannt haben, wegen Beleidigung bestraft werden, dann gehört Böhmermann wegen seiner widerwärtigen Beleidigungen hinter Gitter. Und wenn die Gerichte aus Angst vor der voraussehbaren Reaktion der geschlossenen Front der Medien anders entscheiden und Böhmermann nicht bestrafen, erleben wir eine weitere schwere Schlappe für den Rechtsstaat. Und es wäre, falls Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes weitergelten soll, nicht mehr möglich, noch irgendeinen Menschen wegen Beleidigung zu bestrafen.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Ein Witz? Obsolet? Nicht anwendbar, wenn die Medien dagegen sind? Eine Floskel, die nur in Auswahl gilt? Also nicht gilt?

Sven von Storch

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