Datenspeicherung: Schlimm oder gut?

Der EU-Gerichtshof hat die Datenspeicherung verboten. Und dem wird bald auch der heimische Verfassungsgerichtshof folgen. Seither wird heiß über solche Speicherungen debattiert.

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Nur scheinbar widersprüchlich ist die richtige Antwort eine doppelte: Ja, Datenspeicherung ist gut; Nein, die Möglichkeiten der Justiz sind viel zu weitgehend und missbrauchsanfällig. Aber die Antwort fällt anders aus als in den Mainstreammedien.

Gut ist die Datenspeicherung ganz eindeutig dann, wenn es um die Aufklärung von wirklichen Verbrechen geht. Gut ist sie auch, wenn es etwa darum geht, Entführten oder Abgängigen nachzuspüren. Es stünde Europas Innenminister dringend an, würden sie das viel klarer und deutlicher kommunizieren. Auch an Hand konkreter Fälle. Jedoch ziehen Polizeiapparate selbst dort, wo ihr Agieren sinnvoll ist, ihre amtsübliche Geheimniskrämerei vor.

Ganz schlecht ist es hingegen, dass Behörden mit den in den letzten Jahren entstandenen elektronischen Möglichkeiten weit über das Ziel hinausschießen. Dabei greifen sie auf die gespeicherten Daten auch in eher harmlosen Fällen. Und besonders problematisch ist das Verhalten der Behörden bei dem - oft mit der Datenspeicherung verwechselten - „Lauschangriff“. Während es bei der jetzt vom EuGH judizierten „Datenspeicherung“ nur darum geht, die Telefon- oder Mail-Verbindungen zu speichern (Also: Wer mit Wem Wie lange geredet hat, aber eben OHNE dass der Inhalt aufgezeichnet wird).

Viel interessanter ist aber für Neugierige das Was dessen, was dabei gesagt wurde! Es ist meist auch für die Betroffenen nicht das bloße Wissen der Polizei, dass ein Gespräch stattgefunden hat, so schmerzhaft, sondern das Abhören und die Veröffentlichung seines Inhalts. Genau solche Gespräche sind aber ununterbrochen in polizei- oder staatsanwaltschafts-nahen Illustrierten nachzulesen. Dabei scheut man sich nicht einmal offen darauf hinzuweisen, dass es um Protokolle der Justiz über den Wortlaut der Gespräche oder Mails geht. Hier passieren die weitaus größten Skandale.

Und die Skandale passieren gleich auf doppelter Ebene:

     

  • Erstens wird von Richtern offensichtlich viel zu oft das Abhören von Bürgern oder die Überwachung ihres Telefon- und Mail-Verkehrs genehmigt. Wenn jemand mit solchen Mitteln kontrolliert wird, nur weil er unerlaubt ein Haar von einem in einer Garderobe hängenden Mantel zu nehmen versucht hat (um via DNA festzustellen, ob die Betreffende eine Kampusch-Tochter ist), dann hat diese Justiz ganz eindeutig viel zu weitgehende Kompetenzen. Sie nutzt technische Möglichkeiten, die nur bei schwerer Kriminalität genutzt werden dürften.
  • Zweitens werden Abhörprotokolle immer wieder an die Öffentlichkeit gespielt. Berühmtestes Beispiel sind etwa die Grasser-Meischberger-Gespräche („Was war mei Leistung?“). Diese Gespräche sind ja unfassbarerweise sogar unter Einbegleitung des Dekans der Juridischen Fakultät in einem Uni-Hörsaal vorgelesen worden. Selbst wenn wir einmal annehmen, dass in diesem Fall das Abhören legal gewesen sein mag, so ist die Veröffentlichung dieser Gespräche ganz eindeutig eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung. Die durch überhaupt nichts gerechtfertigt ist. Und eine öffentliche Verlesung noch viel mehr! Dennoch wird ausgerechnet dieser Dekan vom ORF ins Fernsehen zur Datenspeicherung befragt. Ohne dass man ihm sein Fehlverhalten vorhält.
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Beide Punkte aber sind durch den EU-Gerichtshof nicht inkriminiert worden. Rechtstechnisch muss man ihn freilich insofern in Schutz nehmen, dass es hier ja nicht um eine EU-Richtlinie, sondern um Beschlüsse und faktisches Handeln gegangen ist. Das ist aber dem um einen sauberen Rechtsstaat kämpfenden Europäer völlig egal.

Und jedenfalls müsste die heimische Justiz da ganz massiv einschreiten. Einen sinnvollen Datenschutz gäbe es nämlich nur dann, wenn in solchen Fällen die Strafjustiz aktiv würde.

Die sechsmonatige Speicherung von bloßen Kontaktdaten stört den Bürger kaum; die Weitergabe von Gesprächen oder die Kontrolle seiner Daten auch bei geringfügigen Delikten stört ihn hingegen sehr. Das ist beides tausend Mal schlimmer als das bloße Datenspeichern (auch wenn sich die Grünen und damit die meisten Medien groteskerweise immer nur auf die Datenspeicherung gestürzt haben).

Es ist geradezu bestürzend, dass diese Praktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft ungehindert weitergehen. Dass keines der Höchstgerichte dagegen etwas unternimmt. Oder die Politik.

Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at

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