Das Strafrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht

Immer mehr Menschen in unserm Land haben das Gefühl, dass nicht wahr sein kann, was sich um sie herum abspielt.

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Der Kampf gegen Rechts treibt immer neue, immer giftigere Blüten. Im Namen von Toleranz, Weltoffenheit und Diversität, werden täglich mehr Menschen stigmatisiert und ausgegrenzt.

Wer geglaubt hat, die Entscheidung eines Berliner Edel-Gastronomen, Mitglieder der AfD per Piktogramm von seinem Lokal fernhalten zu müssen, sei die Einzelentscheidung eines überspannten Spinners gewesen, lag falsch. In Regensburg gibt es schon seit Jahren eine Initiative „Keine Bedienung für Nazis“, die Aufkleber an Gastronomen verteilt, die sie an der Eingangstür anbringen sollen. „Rassisten werden hier nicht bedient“, steht darauf, von einem Ring bunter Menschlein umrahmt.

Nun kann Otto Normalbürger sich zurücklehnen und die Initiative toll finden. Wer mag schon Nazis? Schließlich ist man selber keiner, hat also nichts zu befürchten. Wirklich? Für die eifrigen Kämpfer gegen Rechts ist der Rechtsradikalismus längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Heutzutage landet man wegen einer Kritik an der Kanzlerin oder eines anderen Mitglieds ihrer Regierung schon am Pranger der Denunzianten von „Netz gegen Nazis“, ein steuergeldfinanzierter Ableger der Amadeu Antonio Stiftung, unter Leitung der Ex-IM Victoria, Anetta Kahane. Alle dort Gelisteten dürften in 199 Regensburger Lokalen nicht mehr bedient werden. Absurd? Ja, aber Realität in Deutschland 2016.

Sind „Rechte“ überhaupt Menschen, schienen sich die Lokalpolitiker von Dortmund zu fragen und setzten am 10. Dezember, dem „Tag der Menschenrechte“ folgenden Tweet unter dem Logo der Stadt ab: „#Menschenrechte statt rechte Menschen“ Ergo: Rechte haben keine Rechte, Menschenrechte nur für alle, die links von Dortmund, wie die Stadt von Oberbürgermeister Ulrich Sierau, SPD, positioniert wird, stehen. Erstaunlicherweise scheint niemand in der Dortmunder Stadtverwaltung gemerkt zu haben, dass man damit wenigstens die Hälfte der Bürger ausgrenzt. Der Kampf gegen Rechts scheint nicht nur blind, sondern auch dumm zu machen.

Besonders hart tobt der Kampf im Internet. Unzählige Denunzianten sind unterwegs, die auf der Jagd nach „Hatespeech“ sind und fleißig Meldungen absetzen, entweder an die sozialen Medien oder an den Staatsanwalt.

Das hat offenbar Ausmaße angenommen, die selbst manche Politiker zu beunruhigen scheinen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sah sich veranlasst, eine Klarstellung über „Hass und Hetze im Internet“ zu verfassen.

Ohne die Amadeu Antonio Stiftung und ihre dubiosen Empfehlungen direkt zu nennen, heißt es da:

„Seit geraumer Zeit wird im öffentlichen Meinungsstreit, vor allem im Internet und in sozialen Medien, eine Zunahme von aggressiven und beleidigenden Äußerungen konstatiert. Verschiedene gesellschaftliche und politische Vorhaben und Ansätze verfolgen vor diesem Hintergrund das Ziel, dem Verbreiten von „Hass“ und „Hetze“ – auch Hatespeech genannt – entgegenzuwirken. Als eine Maßnahme wird in diesem Kontext regelmäßig empfohlen, Strafanzeige zu erstatten: eine Anzeige zu viel sei besser als eine zu wenig.“

Nach einem kurzen Exkurs, wie die Gesetzeslage in Bezug auf Hass und Hetze ist, kommt der Wissenschaftliche Dienst zu folgendem Schluss:

„Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit“, es sei „kein Gesinnungsstrafrecht. Gedanken, Überlegungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein…“

Diese kurze Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes sollte für die Jünger von Amadeu Antonio und unseren Justizminister, dem Grundkenntnisse des Strafrechts nicht präsent zu sein scheinen, zur Pflichtlektüre gemacht werden.

Zuerst hier erschienen: http://vera-lengsfeld.de/2016/12/15/das-strafrecht-ist-kein-gesinnungsstrafrecht/#more-750

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Klaus Friedrich Bartholomay

Theorie und Praxis sind nicht nur im Bereich des Strafrechts leider keine Einheit. Mit der Entdemokratisierung durch unverantwortliche Politik gegenüber dem Volk sind bereits Effekte eines modernem Sozialwirtschaftsfaschismus zu registrieren.Und niemand ist daran schuld,nur die Opfer sind wie eh und je selbst schuld. "Schnauze" halten und mitmachen ist doch demokratisch und jeder kann selbst wählen was er macht,natürlich mit den persönlichen Konsequenzen einer Deutschen Demokratischen Rechtssprechung.

Gravatar: Klaus Widmann

@Petr Bezumniak

ich gehe davon aus, daß jeder Mensch lernfähig ist.

Btw.: Und wer sind Sie?

Gravatar: ropow

@Petr Bezumniak

„Frau Lengsfeld, wer soll Ihnen glauben?“

Jeder, der verstanden hat, warum Vera Lengsfeld 1983 aus der SED ausgeschlossen wurde. Und jeder, der die Konsequenz schätzt, mit der sie die Grünen verließ, als diese sich 1996 aus Machtgründen der Nachfolgepartei der SED offen anbiederten. Also jeder, der ihre Abscheu gegen ein System nachvollziehen kann, das sogar ihren Ehemann dazu brachte sie zu bespitzeln - und jeder, der genau so wie Vera Lengsfeld nun fassungslos zusehen muss, wie genau dieses grauenhafte Spitzelsystem durch Personen wie Anette Kahane erneut etabliert wird.

Gravatar: J. Desillusioniert

Das Spiel wird ja viel perfider gespielt.
Lieber eine Anzeige mehr..... Nicht strafrelevant? Na und!?

"Nehmen wir den Bewerber Herrn Y - oder Herrn X?!"
"Oh- fast hätte ich es vergessen. Gegen Herrn Y ermittelt der Staatsanwalt wegen Hatespeech."
Der Staatsanwalt ?!?! Oh!!!! Wie er sich vorgestellt hat- nett, freundlich und aufgeschlossen- das hätte ich nicht von ihm gedacht!
Na ja, dann also Herr X...."

"Frau Z- sie sind alleinerziehend mit zwei Kindern und betriebsbedingt gekündigt worden, behaupten sie? Sie sind die Einzige in ihrer Abteilung, die Kinder hat...
Und nach Sozialplan wären sie ihren zwei Kindern die Letzte, die gehen müsste?! In ihrer Kündigung steht aber, dass sie mit Hatespeech den Betriebsfrieden stören!
Mit zwei Kindern sollte man sich schon überlegen, was man sagt, oder?"

"Bei Schulze war gestern Haussuchung.!" Der hat was Hetzerisches gesagt, weißte!"
Aber der doch nicht!" "Na, wegen nichts kommt die Polizei nicht, das ist doch klar, oder?!" Stimmt, da haste recht! So kann man sich täuschen in den Menschen!
Der hält bestimmt die Klappe in Zukunft! Und der Meier, der immer so schimpft, gleich mit!
Na, dem Schulze gieß ich wohl nochmal die Blumen, wenn er in Urlaub ist! Das hat sich erledigt!"

..... keine Rechte für (in obigem Fall ) Rechte......
Hätte nie geglaubt, dass derartige Worte in D wieder fallen würden. DDR 1989: Da hieß es bei einer Situation, wo ein von der Stasi Verhafteter einen Arzt brauchte und Mitverhaftete sagten, selbst Straftäter haben ein Anrecht auf medizinische Versorgung: "Für Konterrevolutionäre gibt es keine Rechte!"

Gravatar: Petr Bezumniak

Erst Mitglied der SED, dann der Grünen und dann der CDU. Frau Lengsfeld, wer soll Ihnen glauben?

Gravatar: cap

Es sei daraufhingewiesen, dass Behörden und deren Mitarbeiter in Ausübung ihrer öffentlichen Funktion keine Persönlichkeitsrechte geltend machen und damit auch nicht beleidigt werden können. Das BverfG hat z. Bsp. schon entschieden, dass man Staatsanwälte als "durchgeknallt" bezeichnen kann, weil dies vom Recht auf freie Meinungsäusserung entspr. Art. 5 Abs. 2 GG gedeckt sei. Gerade Träger öffentlicher Ämter müssten Kritik ertragen, weil sonst eine Lähmung des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses drohte. "Die freie Meinungsäusserung - so das BverfG weiter- ist aber gerade aus dem Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung". Auch ein Knöllchenverteiler wurde schon straflos als Korinthenkacker bezeichnet.

Gravatar: Van Kipferl

Vor vierzig Jahren (bin ich echt schon so alt?), als lustiger Student, stolperte ich immer wieder über Aufkleber wie "Atomkraft nein danke" (Geologiestudenten kicherten) und "alle Menschen sind Ausländer. Überall."
Da ich schon mein ganzes Leben lang Ausländer bin, überall, und das in Staaten mit ausgeprägtem Nationalstolz, provozierte mich das zu Diskussionen. Vor allem wegen dieses selbstgebastelten Nimbus der Toleranz, einer Toleranz, die darin besteht, alles toll zu finden was unsere Eltern ablehnten. Habe unser schönes Land mit einem deutschen Abschluss wieder verlassen und mit der Hoffnung, daß diese pubertäre Phase der Nachkriegsgesellschaft bald vorbei ist. Und was ist nun? Deutschland toleriert sich zunehmend aggressiv kaputt.

Gravatar: Lord

@ FDominicus

Das mag sein, jedoch ist die Gesinnung an sich nicht strafbar; und genau darum geht es hier.

(Aber Sie haben recht, die ersten Ansätze eines Gesinnungsstrafrechts sind erkennbar.)

Gravatar: FDominicus

Das StGb hält dazu fest:
https://dejure.org/gesetze/StGB/46.html

Dort steht explizit:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

Also die Gesinnung spielt bei der Strafzumessung eine Rolle.

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