Das Hohelied vom Erziehungsstaat

Wer schon immer wissen wollte, warum Hausunterricht (vulgo: Homeschooling) keine deutsche Option ist, wird heuer in der „Jungen Freiheit“ aus Berlin fündig. Das Blatt, zweitstärkste Wochenpublikation nach des Gutdeutschen Großmutti „Die Zeit“, läßt in seiner aktuellen Ausgabe Für und Wider von Bildungsfreiheit aufeinanderprallen.

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Wurden aus aktuellem Anlaß („Fall Romeike“) besorgte Anfragen laut, ob denn der bundesdeutsche Schulzwang wirklich rechtens sei, darf man wieder aufatmen: Kein geringerer als ein Gymnasiallehrer (Josef Kraus) versichert vorsorglich dem geneigten Leser, daß die „Bundesrepublik weder eine Bananenrepublik, noch ein Unrechtsstaat“ sei. Folglich gäbe es auch keinen Grund, ihr wegen Schulfragen den Rücken zu kehren. Genau das jedoch haben hunderte Familien schon getan: Um erzieherischer Bevormundung zu entkommen, flohen sie von hier ins europäische Ausland, wahlweise bis nach

Neuseeland, in die Südsee, nach Kanada oder Paraguay. Nur die Spitze eines Eisberges ist jene Familie aus dem süddeutschen Bissingen am Teck, die der teutschen Republik eine lange Nase drehte: Zusätzlich zu ihrem Hausunterricht brachten sie den Schneid auf, in den USA Asyl zu beantragen und bis zur höchsten Instanz durchzufechten. Zwar erhielt man kein Recht, dafür aber unbegrenzten Aufenthaltsstatus, dämmerte doch der U.S.-Regierung, daß sie die Republikflüchtlinge nicht ohne weiteres den rechtsstaatlichen Löwen in ihrer Heimat zum Fraß vorwerfen konnte.

Fakten weisen eher auf das Gegenteil hin

Daß der für unsere Kultuskratie peinliche Fall nicht zum Menetekel des deutschen Schulzwangs wird, dafür sorgen die Kraus’ens dieses Landes: Äußerlich „konservativ“, haben sie als in der Wolle gefärbte Illiberale das Hohelied vom sozialistischen Erziehungsstaat verinnerlicht. Dessen Credo lautet: Wer seine Kinder nicht zum „mündigen Bürger“ machen lassen will (was nur der Staat vermag), hat Strafe verdient. Die argumentative Abwehr des Verbandsvorsitzenden deutscher Lehrer hat keine Antwort für die Fragen, die sie aufwirft: Warum Unterricht zuhause nicht ernstzunehmen sei („Spielfeld fundamentalistischer und sektiererischer Eltern“), so nur in den USA vorkomme („daß in den USA manches anders ist, weiß man.“) und überhaupt schlechterdings gar nicht funktionieren könne („kein Elternpaar kann seinen Kindern an fachlicher Kompetenz mitgeben, was Schule mitgeben kann“). Die zugänglichen Fakten jedenfalls weisen eher auf das Gegenteil hin. Angesichts der vermeintlichen Güte deutschen Schulbesuchs („die ganze Bandbreite schulischen sozialen Lernens und schulischer Kultur“) läuft „Homeschooling“ für Kraus zwangsläufig auf „Abschottung“ und ein „selbstgewähltes Reservat“ hinaus. An Romeikes amerikanischen Anwälten kritisiert der Staatslobbyist, diese hätten unverschämterweise schon vor Jahren gemeint, „in Deutschland werde ‚ideologische Konformität’ erzwungen“. Ironischerweise bestätigen die eigenen Behauptungen seine ‚beängstigende’ Unduldsamkeit gegenüber allen, deren Sichtweise er nicht teilt.

Der Erziehungsstaat und das Muslim-Szenario

Von keinerlei Sachkenntnis getrübt, bedient Kraus in der Verurteilung von Hausunterricht gängige Klischees („Christlich-fundamentalistische Argumente für ein Homeschooling“), die umso antiquierter wirken, je weiter in unserem Land die Auseinandersetzung mit dem deutschen „Bildungsabsolutismus“ (Bettina Röhl) gedeiht. Um jede Selbstkritik oder ein Umdenken zu einem offeneren Bildungssystem im Keim zu ersticken, beschwört er abschließend das Szenario „privat organisierter Koranschulen als Ersatzbeschulung“. Obwohl sachlich und rechtlich das eine mit dem anderen wenig zu tun hat, erweist der Gymnasiallehrer mit Ambitionen zum Kultusminister sich als gelehriger Schüler unserer Funktionseliten: Kraus droht mit den Muslimen (“Populationenmit viel Migrationshintergrund”), sollte der Schulmichel auf mehr Freiheit bestehen. Erfreulicherweise bleiben diese Ausführungen in der „Jungen Freiheit“ nicht unbeantwortet. Als Verfechter von Hausunterricht kommt ein versierter Anwalt für Schul- und Strafrecht (Andreas Vogt) zu Wort. Mit einem guten Dutzend konkreter Fälle von „Schulverweigerern“ verfügt Vogt über jahrelange Erfahrungen, wie Ämter und Gerichte auf Abweichler vom totalen Schulstaat reagieren. Seine mit Zitaten und historischen Daten belegten Erkenntnisse („die Repression des Homeschoolings steht verfassungsmäßig auf tönernen Füßen“) lassen hoffen, daß mehr als nur der eine oder andere Leser ins Grübeln über die staatliche Verfolgung dieser Bildungsalternative bei uns gerät.

Beitrag erschien auch auf: derblauebrief.net

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: FDominicus

Ich wünschte ich könnte Ihren Optimismus teilen. Leider sieht es für mich aber ganz anders aus. Alles was die Macht der EU schmälern könnte, wird auf Äußerste bekämpft. Ob legal oder illegal spielt für diese EU keine Rolle mehr.

Eine andere Frage die man stellen könnte (aber wohl nicht darf). Wieso greift die EU D nicht für dieses totalitäre Verhalten an. Warum gilt in diesem Bereich Subsidarität aber sonst eher nicht?

Ich finde, es werden einfach zu viele Maßstäbe angesetzt. Man weiß wirklich nicht mehr was eigentlich gilt und was "Verhandlungssache" ist. In diesem Fall scheint es absolut zu gelten.

Vor kurzem habe ich gelesen für jeden Schüler in BW werden im Jahr 6000 € veranschlagt. Das könnte man doch fragen, warum bekommen etwaige "Schulverweigerer" oder zu Hause lernen wollende, dieses Geld nicht ausgezahlt?

All das könnte man sich fragen ....

Gravatar: K. St.

Ich schätze Herrn Kraus sehr, der meist eine urgesunde Meinung vertritt. Hier bin ich aber auch enttäuscht von ihm.

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