Das hat aber nichts mit dem EEG zu tun

“Die Zahl der Stromsperren hat sich im vergangenen Jahr erneut erhöht. 344.798 Haushaltskunden in der Grundversorgung wurde 2013 zeitweise der Strom abgeklemmt, heißt es im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA), der offiziell Anfang Dezember vorgestellt werden soll und der SPIEGEL ONLINE vorab vorliegt.

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Das waren gut 23.000 Sperrungen mehr als 2012 und rund 33.000 mehr als 2011.”

www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/strom-laut-bundesnetzagentur-waren-345-000-haushalte-mit-stromsperre-a-1004435.html

Beitrag erschien zuerst auf: achgut.com

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Gravatar: Freigeist

Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass die Betroffenen zu wenig verdienen? Vielleicht wird es mit dem Mindestlohn nun bald besser.

Gravatar: William Clark Quantrill

Sicher, mit dem EEG hat dies "natürlich rein NICHTS zu tun".
EEG-Strom muss von den Netzbetreibern – gem. den gesetzlichen Vorschriften, also per Zwang – zu den überzogenen EEG-Preisen abgenommen werden, ob der Strom gebraucht wird oder nicht.
Die überzogenen Preise hat der Stromverbraucher zu berappen, dieser subventioniert die EEG-Anlagen über die Stromrechnung (EEG-Umlage).
Die EEG-Umlage wird umso höher, je mehr EEG-Anlagen ans Netz gehen und somit immer mehr EEG-Strom ins Netz einspeisen. Dadurch wird der übrige Strom, den die Netzbetreiber nicht (wie den EEG-Strom) per Zwang abnehmen müssen, an der Strombörse immer billiger und für den Normal-Verbraucher immer teurer.

Beispiel für 2013:
Ein Vier-Personen-Haushalt hat in 2013 4.000 kWh Strom verbraucht, dann hat dieser Haushalt eine Gesamtrechnung von knapp 1.210 Euro von seinem Versorger erhalten.
Davon entfielen rund 345 Euro auf Erzeugung, Beschaffung, Vertrieb und kalkulatorischen Gewinn des Stromversorgers – die reinen Stromkosten. Den Rest kassierte der Stromversorger als Inkassobetrieb für Bundesbehörden (z. B. Finanzbehörden) ein. Aufgeschlüsselt sind dies in runden Zahlen =
252 Euro Netznutzungsentgelte gehen an die Betreiber der Stromnetze; dafür, dass der Strom durch ihre Leitungen fließen darf.
250 Euro EEG-Umlage gehen an den Bauern mit Bio-Gasanlage, den Nachbarn mit Solaranlage auf dem Dach oder den Windpark-Betreiber. So wird die Energiewende finanziert.
193 Euro Umsatzsteuer fließen ohne Umweg in die Staatskasse.
82 Euro Stromsteuer fließen ebenfalls in die Staatskasse.
68 Euro Konzessionsabgabe zahlen die Stromversorger an die Kommunen, damit sie den Strom an die Haushalte liefern dürfen.
10 Euro Offshore-Haftungsumlage entschädigen die Windparkbetreiber dafür, dass die Netzbetreiber ihre Windparks auf hoher See nicht schnell genug ans Stromnetz anschließen.
7 Euro KWK-Gebühr gehen an solche Energieproduzenten, die Strom und Wärme gleichzeitig produzieren. Das gilt zum Beispiel für Blockheizkraftwerke.
4 Euro Umlage nach der Netzentgeldverordnung zahlen wir dafür, dass die großen Stromverbraucher keine Netzentgelte zahlen müssen.
Etwa 20 Euro kommen außerdem je nach Strombetreiber noch für den Betrieb von Messstellen, die Messung und die Abrechnung hinzu. Ein winziger Cent-Betrag fließt außerdem an Windstrom-Produzenten, für den Fall, dass sie ihre Anlagen abschalten müssen, weil der Wind zu stark weht.

Aber natürlich, Spiegel Konsorten sind sicherlich im Recht. Die hohen Stromkosten, die z. B. die "reiche Sozialrentnerin" nicht bezahlen kann, haben nichts mit dem EEG zu tun; denn die "reiche Sozialrentnerin" wird der "armen Großgrundbesitzerin" sehr gerne hilfreich unter die Arme greifen, damit die "arme Großgrundbesitzerin" ihre Solaranlagen finanzieren kann.

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