Das Gespenst der Hate Speech

Oder: Wie man mit einer Unterstellung die Meinungsfreiheit einschränken kann

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Hate Speech wird immer häufiger Andersdenkenden unterstellt, um sie zu diskreditieren und mundtot zu machen. Es werden Stimmen laut, Facebook- und Twitter-Accounts wegen Hate Speech zu sperren. Der Begriff Hate Speech dient somit dazu, die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Doch was bedeutet Hate Speech? Wie lassen sich Äußerungen als Hass-Äußerungen identifizieren? Und wie sollten erwachsene Menschen mit Hass-Äußerungen umgehen?

Hate Speech heißt auf deutsch Hass-Rede oder Hass-Äußerung. Hass ist ein Gefühl, das sich hinter Äußerungen verbergen kann. Eine Äußerung kann also an sich keine Hass-Äußerung sein, sondern sie kann das Gefühl des Hasses zum Ausdruck bringen. In anderen Worten: Hass wohnt der Sprache nicht inne.

Um festzustellen, ob Äußerungen Hass zugrunde liegt, müssten wir in die Seelen von Menschen hineinschauen können, was im Alltag eine Sache der Unmöglichkeit ist. Außer die Person gibt offen zu, dass sie mit einer Äußerung Hass verbindet. Wir sind höchstens in der Lage, hinter bestimmten Äußerungen Hassgefühle zu vermuten. Alleine durch psychologische Tests kann festgestellt werden, ob Personen Hassgefühle hegen und sie in Äußerungen kundtun, wie auch immer in der Psychologie Hass definiert und gemessen wird.

Es gibt auf der einen Seite sehr viele Äußerungen, die wie „Hass-Äußerungen“ aussehen, hinter denen sich jedoch keine Hassgefühle verbergen, beispielsweise Äußerungen mit denen man andere Menschen provozieren, an sie appellieren bzw. bei ihnen ein bestimmtes Verhalten hervorrufen möchte.

Nehmen wir z.B. die Äußerung „Du bist nichts wert“. Hinter dieser Äußerung muss kein Hass liegen. Sie kann dazu dienen, das Verhalten derjenigen Person, an die die Äußerung gerichtet ist, zu ändern, sie zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen.

Auch Äußerungen, die in politischen Kontexten gemacht werden, wie „Die Deutschen sind Nazis“, „Die Franzosen sind Rassisten“ oder „Die Moslems sind integrationsunfähig“ , müssen nicht von Hass geleitet sind. Sie können ebenfalls dazu dienen, an die genannten Gruppen zu appellieren, ihr Verhalten zu ändern.

Auf der anderen Seite gibt es Äußerungen, die auf den ersten Blick nicht wie „Hass-Äußerungen“ aussehen, hinter denen sich jedoch gleichwohl Hassgefühle verstecken können. Nehmen wir ironische Äußerungen, mit denen man andere Menschen verletzen, ihnen „eins auswischen“ möchte, weil man ihnen gegenüber Hass empfindet. Jeder kennt solche Äußerungen, womit sich die Angabe von Beispielen erübrigt.

Und wie verhält es sich mit satirischen Äußerungen? Wie könnte man feststellen, ob solchen Äußerungen Hassgefühle zugrunde liegen? Man kann es nicht feststellen, außer die Person, die solche Äußerungen macht, ausdrücklich zugibt, dass sie mit ihnen Hass zum Ausdruck bringen möchte.

Ich wiederhole: Hass ist keine Eigenschaft der Sprache. Er ist ein Gefühl, das in der Sprache ausgedrückt werden kann. Wir können in der Regel Hass nicht identifizieren, weil wir in die Seelen von Menschen nicht hineinschauen können. Äußerungen, die wie „Hass-Äußerungen“ aussehen, müssen nicht von Hass begleitet werden, und umgekehrt: Hinter Äußerungen, die nicht wie „Hass-Äußerungen“ aussehen, kann sich Hass verstecken.

Es ist daher höchst problematisch, von Hate Speech zu sprechen. Noch problematischer ist es, den Begriff Hate Speech dazu zu benutzen, Menschen zu diskreditieren, mundtot zu machen und die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Doch gehen wir davon aus, dass bestimmte Äußerungen Ausdruck von Hassgefühlen sind, dass wir hinter bestimmten Äußerungen Hass identifizieren können. Welche Konsequenzen hat es für die Frage nach der Meinungsfreiheit.

In meinem Artikel „Freud, Epiktet und die Meinungsfreiheit“ spreche ich mich sehr stark für die Meinungsfreiheit aus. Die Argumente dafür entnehmen ich der Psychoanalyse Sigmund Freuds und der Philosophie des griechischen Stoikers Epiktet.

In einer psychoanalytischen Therapie soll der Patient über alles, also auch über seine intimsten Erlebnisse, über seine Vorurteile, Klischees und Ressentiments, völlig frei, offen und tabulos sprechen. Nur auf diese Weise kann er seine unbewussten, verdrängten Konflikte bewusst machen und sie gegebenenfalls lösen. Tut er das nicht, leben diese Konflikte im Unbewussten weiter und äußern sich irgendwann im krankhaften Verhalten des Patienten, etwa in Gewaltausbrüchen.

Diese psychotherapeutische Situation kann auf gesellschaftliche Phänomene übertragen werden. Demnach dürften auch die als radikal oder extremistisch bezeichneten politischen Meinungen - in unserem Zusammenhang die als Hate Speech bezeichneten Äußerungen - öffentlich geäußert werden, weil man sich dann mit ihnen rational auseinandersetzen, sie widerlegen und gegebenenfalls aus der Welt schaffen kann.

Beispielsweise sollten Vorurteile, die Menschen gegenüber anderen Menschen oder Gruppen von Menschen haben, geäußert und genau thematisiert werden, ansonsten leben sie im gesellschaftlichen Unbewussten weiter und brechen irgendwann unkontrolliert auf. Meinungen zu tabuisieren, ist deshalb immer falsch.

Das zweite Argument für die Meinungsfreiheit möchte ich in Anlehnung an die Philosophie des Stoikers Epiktet formulieren: Es wird vermehrt gefordert, dass bestimmte Meinungen nicht geäußert werden dürfen, weil man mit ihnen andere Menschen oder Gruppen von Menschen beleidigen oder verletzen könnte.

Dagegen kann mit Epiktet behauptet werden, dass es von den Adressaten selbst abhängt, wie sie Meinungen auffassen und auf sie reagieren, das heißt, ob sie sich durch Meinungen verletzen oder beleidigen lassen.

Wie der Mensch etwas auffasst, hängt alleine von ihm ab. Ob er eine Äußerung als eine Kränkung, Beleidigung oder harmlose Bemerkung auffasst, hängt alleine von seiner Haltung bzw. der Deutung der Äußerung ab.

Epiktet schreibt:

„Sei dir dessen bewusst, dass dich derjenige nicht verletzen kann, der dich beschimpft oder schlägt; es ist vielmehr deine Meinung, dass diese Leute dich verletzen. Wenn dich also jemand reizt, dann wisse, dass es deine eigene Auffassung ist, die dich gereizt hat.“

Eine solche stoische – heute würde man sagen: lockere – Haltung zur sog. Hate Speech demonstriert in einem Video der Biologe und Religionskritiker Richard Dawkins. In den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter sowie in politischen Debatten agieren erwachsene Menschen. Erwachsene sollten auch mit Äußerungen, die unter die Gürtellinie gehen, umgehen können.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist zu kostbar, um unter dem Vorwand von Hate Speech eingeschränkt zu werden. Meinungsfreiheit ist ein unveräußerliches und universales Gut, so der Schriftsteller Salman Rushdie in einer Rede auf der diesjährigen Buchmesse in Frankfurt am Main. "Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine anderen Rechte", hebt er hervor. Über alles andere könne man gerne diskutieren, über die Meinungsfreiheit nicht.


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Rießler

P.Feldmann, ich würde es mal so formulieren, dass Politik traditionell ein schmutziges Geschäft ist. Erfolgreich scheint gerade derjenige zu sein, der sich öffentlich wahrnehmbar als Wohltäter aufspielt und parallel dazu alle seine Konkurrenten aus dem Weg räumt. Irgendwie scheinen die Wähler dies auch von ihren Politikern zu erwarten, damit sie, die Wähler, ruhig weiterschlafen können. Persönlich kenne ich nur wenige Menschen, die Dinge „unverbrämt“ sehen wollen, weil dies in der Regel mit Mühe und Unannehmlichkeiten verbunden ist. Dies ist im Bereich des Glaubens (lieber Lehramt inkl. Bekenntnis als persönliches Bibelstudium) genauso wie im Bereich der Politik (lieber Merkel-Kult als als persönliche Recherche).

Gravatar: Gernot Radtke

Bei dem Getöse um ‚Hate Speech‘, wie es der Justizminister derzeit auf demagogische Weise veranstaltet, handelt es sich in der Tat um einen von roten Moralaposteln immer wieder unternommenen Versuch, die Meinungsfreiheit dadurch einzuschränken, daß man auf einen angeblich verwerflichen Gebrauch derselben hinweist, weshalb sie, wenn Selbstzensur nicht helfe, staatlicher Zensur zu unterwerfen sei. Das ist völlig unakzeptabel, denn dadurch wird letztendlich das Prinzip des freiheitlichen Staates selbst aufgehoben. Vor allen (Grund-) Rechten und Pflichten ist es das Prinzip der Öffentlichkeit, das Justizminister Maas zur Disposition, zu seiner und der Linken Disposition, stellen möchte. Und das ist nichts Geringes. Besagt doch das Prinzip der Öffentlichkeit, daß alle Angelegenheiten, die den Staatsbürger als solchen betreffen, von allen Bürgern in allen Foren frei (von staatlicher Bevormundung) müssen diskutiert, skandalisiert und abgemahnt werden können, was ausdrücklich auch und in schlimmen Zeiten vor allem diejenigen betrifft, die gerade die operative Regierungsmacht im Staate innehaben und sie mißbrauchen oder schlecht ausüben. Der Bürger hat allen Grund, diejenigen sogar zu ‚hassen‘, die unter Verweis auf menschenfreundlichste Absichten de facto seine Entmündigung betreiben und ihn am liebsten als dummes Hausvieh in ihren Glückseligkeitsställen halten wollen.
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Keine Frage, jeder kritische Zeitgenosse muß Herrn Ulfigs Ausführungen zur Meinungsfreiheit und den Sorgen um sie zustimmen. Auch wenn er sie m.E. nicht zureichend begründet. Dazu ein paar ergänzende Anmerkungen.
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Völlig richtig ist der Hinweis darauf, daß zwischen einer sprachlichen Äußerung und dem ihr jeweils zugrundeliegenden (vielleicht auch nur ‚begleitenden‘) Gefühl/Gefühlskomplex kein wie auch immer verifizierbarer Kausalnexus herstellbar ist. Ja, selbst dann nicht, wenn einer von sich sagt, immer wieder rede der Haß aus ihm. Aus dieser Behauptung (selbst nach intensivster Introspektion) folgt noch nicht zwingend deren Irrtumsfreiheit. Außerdem könnte, wer es sagt, sogar bewußt lügen. Wer hat den Schlüssel zur Innerlichkeit eines Menschen in der Hand? Jeder nur selber und nur zu der eigenen? Der Lügendetektor? Der Psychologe? Sigmund Freud? Nonsense. Niemand hat ihn, ‚Menschenkenner‘, ‚Weiser‘ oder Arzt hin oder her. Haß und Liebe sind, obwohl tausendfach ‚beschrieben‘ und bedichtet, nicht zwingend objektivierbar, und es ist deswegen auch nicht sinnvoll, sich ausgerechnet in irgendeiner (bloß zufälligen) Psychizität das Prinzip der Meinungsfreiheit absichern zu wollen bzw. seine ministerielle und zuletzt über ein kollektives Blockwartsystem zu kontrollierende Einschränkung zu begründen. Der öffentliche Diskurs als Kollektiv-Psychoanalyse gegen Subjektivismus und gesellschaftlich unerwünschte Zuständlichkeiten und Verhaltensweisen – das ist ein falscher Ansatz und ein das Problem auch noch unnötig verengender Ansatz.
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Epiktet hilft da auch nicht weiter, wenn er die Meinungsfreiheit als rein Subjektives begreift, das der eine so und der andere anders nutze und von dem dritten dann wieder als beleidigend und von dem vierten als aufmunternd aufgefaßt werde, womit ja auch nichts anderes gesagt ist, als daß nicht aus jedem Wald dasselbe herausschallt.
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Des Rätsels Lösung ist viel einfacher, wenn man sich auf Immanuel Kants Weg zur Bestimmung des Freiheitsrechtes begibt. Das Wichtigste hier kurz: Recht und Moral müssen unterschieden werden; das Recht reguliert das äußere Handeln des Menschen, die Moral das innere (das Gewissen); das Recht (z.B. Verkehrsregeln) ist äußerlich erzwingbar, die Moral nicht (das bewirkte nur Verstellung und Heuchelei); das Recht regelt nicht die der (moralischen) Selbsterziehung obliegende Gesittung des Individuums, sondern allein dessen äußeres (objektivierbares, feststellbares, meßbares) Verhalten allen anderen Rechtssubjekten gegenüber, deren Freiheit nach allgemeinen Gesetzen auf die Möglichkeit ihrer wechselseitigen Zusammenstimmung eingeschränkt werden darf und nur auf diese.
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Daraus folgt dreierlei: Der rechtliche Freiheitsgebrauch des einen, wie es auch die freie Meinungsäußerung ist, darf nur durch denselben Freiheitsgebrauch der anderen ‚eingeschränkt‘ werden; alle müssen in der ‚res publica‘ öffentlich zu Wort kommen und widersprechen können. Und zweitens: Wer dieses staatsbürgerliche Grundprinzip auf seine eigene Klientel (z.B. die Links-Wähler) beschränken möchte, mag er dies mit kaltem Herzen tun oder aus rasender Wut oder weil seine Psychotherapie wieder einmal fehlgeschlagen ist, hebt die staatsbürgerliche Freiheit der Rechtssubjekte auf, die alsbald dann auch keinen Freiraum für ihre moralischen Selbst- und Lebensentwürfe mehr behaupten / ausgrenzen / verteidigen können. Drittens: Es ist völlig unerheblich, ob einer mit ‚Hate Speech‘ oder mit ‚Love Speech‘ die rechtliche Freiheit der anderen aushebelt oder auszuhebeln gedenkt. Entscheidend ist, ob er sie für einzelne, für Gruppen oder für den Staat insgesamt aushebeln will. Dieses ist verifizierbar. Ob der Justizminister Maas ein guter oder böser Mensch ist, ist es nicht. Ein unsere äußere (rechtliche) Freiheit gefährdender Minister – das ist er sehr wohl. Einer, der Innerlichkeit erzwingen will. Die richtige natürlich. Wie jeder Totalitarismus. Wie der des immer anmaßender werdenden rotgrünen Wertenihilismus, der, wo er Regierungsverantwortung innehat, ein Gesetz nach dem anderen bricht, das deutsche Staats- und Verfassungsgebiet beliebig illegaler Einreise offen hält und alle diejenigen diffamiert, die ihren Status als Bürger eines freiheitlichen Verfassungsstaates entschieden verteidigen wollen. Maas‘ Aufgabe als Justizminister wäre die Sicherung unserer Verfassungsordnung, nicht deren sukzessive Aushöhlung. Die Verderber unserer Freiheit kann man als Bürger nicht genug ‚hassen‘.

Gravatar: P.Feldmann

@ T.Riessler "In einem Rechtsstaat wird man für strafwürdige Taten und nicht für..bestraft"

Genau das zeigt jetzt aber auch, dass wir uns mit Maas, Stegner, Gabriel, DeMaiziere, Merkel &Co nicht mehr im Rahmen eines Rechtsstaates, sondern zunehmend im System eines Gesinnungsstaates bewegen.

Explizit ist damit nicht nur die Meinungsfreiheit als Meinungsäußerung, sondern auch die Freiheit der Gedanken abgeschafft!

Dazu gehört die Demagogisierung aller Andersdenkenden. Merkel hat hier wiedermal den Erstschuss mit "Alternativlos" gesetzt, die sPd dachte latent immer schon so (und war nicht umsonst Teil der SED-Gründung mit Internierung Andersdenkender in den DDR-KZs).

Leider sind die meisten Deutschen immer noch zu brainwashed, um die Sache unverbrämt sehen zu wollen.

Gravatar: Thomas Rießler

Hass ist eine Emotion und damit Privatsache. Die Privatsphäre geht Politiker nichts an. In einem Rechtsstaat wird man für strafwürdige Taten und nicht für seine missliebige Gesinnung oder Emotionen bestraft. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind traditionelle Straftatbestände im Zusammenhang mit der sprachlichen Äußerung, die auf nachprüfbaren Kriterien beruhen. Leute, die Kunstbegriffe wie Hassrede einführen und Emotionen anstelle von nachprüfbaren Tatsachen zum Straftatbestand hochstilisieren, sind aus meiner Sicht Polit-Kriminelle, die den Rechtsstaat abschaffen wollen.

Gravatar: p.feldmann

Sehr gute Darlegungen, Herr Ulfig! Leider über dem intellektuellen Niveau der Bundestagspolitiker und-Abgeordneten.
Und vllt. begreifen es nun auch die Letzten: Figuren wie Maas machen mit ihrem dialektischen Materialismus, der alles-auch Sprache- reduktionistisch materialisieren will, aus einem "Die GEdanken sind frei"(das schon vordemokratisch als Garant galt) ein "Wir müssen den Menschen erst in der Seele überprüfen, ob er Mensch ist und für ihn die Menschenrechte gelten dürfen".
Das ist nicht zuletzt deshalb perfide, weil genau diese Figuren die Seele des Menschen für obsolet halten.

Von diesem Standpunkt bis zur Folter ala AbuGharib ist es nur ein quantitativer Schritt. Wer SO denkt - korrekt müsste man bemerken, dass damit das Denken abgeschafft ist (im Merkelschen Diktum "alternativlos" ist das in nuce enthalten)- hat implizit den Planeten nicht sicherer gemacht, er hat nicht dem Recht und der Gerechtigkeit gedient, sondern er schafft mit dem Menschen all diese Werte gleich ab.
Im Sinne eines performativen Widerspruchs (denn er als Subjekt fällt ja ebenfalls fort) macht er Gesellschaft zu einem Marionetten-System.

Und all dies fängt an, indem man Sprache materialistisch auffasst.

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