Das Baurecht gilt in Asyllagern nicht

Offensichtlich stimmte die Nutzung der Halle in Düseldorf nicht mit den Anforderungen von § 32 der Bauordnung überein. Bedenken waren wie der Brand beweist gerechtfertigt. Sie wurden aber leichtfertig hinweggewischt.

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Wieder wurden die Bürger von der Lügenpresse nicht richtig und umfassend informiert. In Düsseldorf ist an der Straße „Stockumer Höfe“ eine Halle, die nach Luftbild die Maße von ungefähr 120 x 50 m hat, abgebrannt.

Die Halle hatte auf dem Dach fast vollflächig Photovoltaikanlagen, was den „Qualitätsmedien“ keine Erwähnung wert war. Sie wurde offensichtlich als Asyllager für etwa 300 ausländische Mannspersonen genutzt. Die Bilder vom Brand zeigen eindeutig, daß es keine wirksamen Brandabschnitte gab. Die Messehalle ist in kürzester Zeit in ganzer Länge vollständig ruiniert worden.

In § 32 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW heißt es zu Gebäudetrennwänden:

Ausgedehnte Gebäude sind durch Gebäudetrennwände in höchstens 40 m lange Gebäudeabschnitte (Brandabschnitte) zu unterteilen. Größere Abstände können gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen.

Bei Messehallen erfordert es die Gebäudenutzung oftmals, daß auf Brandabschnitte verzichtet wird. Das muß aber bei der Gebäudenutzung berücksichtigt werden, indem
–    die Brandlast begrenzt wird
–    und / oder technische Mittel wie Sprinkleranlagen in Verbindung mit automatischen  Brandmeldern / Rauchmeldern zum Einsatz kommen, um Brände im Keim zu ersticken.

Die Brandlast ist etwas populär ausgedrückt die Summe der brennbaren Stoffe im Innern eines Gebäudes. Im Messebau ist die Begrenzung der Brandlast inzwischen Standard. Es werden unkritische nichtbrennbare und schwer entflammbare Materialien verwendet. Anders ist das in einem Asyllager. Dort ist die Brandlast nicht unerheblich. Die Rauchentwicklung zeigte, daß viele stark rußende Stoffe verbrannt sind: Die Verdächtigen sind zuerst immer Dämmmaterialien wie Polystyrol und Matratzen, aber auch alle Arten Polstermöbel. Für Justizvollzugsanstalten gibt es auf dem Markt schwer entflammbare Kaltschaummatratzen. In der Kürze der Zeit waren die für eine Million Leutchen natürlich nicht beschaffbar.

Wie sich die Zeiten ändern! Noch vor wenigen Jahren wurde das Querforum West der Ruhr-Universität wegen einer nicht genehmigten Nutzung als Wohngebäude geräumt. „Das Betreten des Gebäudes ist aus Sicherheitsgründen verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt“. Grund für diese dringende Aufforderung war die erhebliche Brandgefahr aufgrund der unsachgemäßen Nutzung des Querforums West als Wohngebäude. In einer Pressemitteilung hieß es damals:

„Bereits zwei Mal ist in letzter Zeit Feueralarm im Querforum West ausgelöst worden, zuletzt musste die Berufsfeuerwehr mit einem kompletten Löschzug in der Nacht von Sonntag auf Montag, 11.12.2006 auf den Campus der Ruhr-Universität ausrücken. Der Einsatzleiter der Feuerwehr beurteilt die Situation im Gebäude als nicht mehr zu vertretende Brandlast. (…) Zum Zeitpunkt des Einsatzes Sonntagnacht befanden sich 20 Personen im Querforum West. Die Bochumer Berufsfeuerwehr fand außerdem zahlreiche Sitzgarnituren, Matratzen, Bettwäsche, Schlafsäcke, Decken und größere Mengen von Kleidungsstücken sowie provisorische Kochgelegenheiten vor, die nach Aussage des Einsatzleiters eine erhebliche Brandgefahr darstellen, vor allem in Verbindung mit brennenden Kerzen, Räucherstäbchen und einem ebenfalls im Gebäude herumlaufenden Schäferhund.

Ja das waren vor zehn Jahren 20 Personen mit ihrem Hausstand, die unverzüglich rausflogen. Heute stellen 300 Ausländer mit ihren Matratzen in den Augen der Ämter keine erhebliche Brandlast mehr dar. Ebenfalls wurde die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Messehalle auch nicht als Grund erkannt, um die Nutzung als Asyllager zu untersagen. Die Anlage wäre eigentlich in Verbindung mit den fehlenden Brandwänden ein Grund gewesen, eine Genehmigung der Umnutzung zu versagen. Am 23. Juni 2013 war nämlich eine große Halle in Ludwigshafen wegen eines Defekts der Photovoltaik abgebrannt. Es gab viele Fälle, wo Photovoltaikanlagen Löscharbeiten wegen der Stromschlaggefahr für Feuerwehrleute unmöglich gemacht haben.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Offensichtlich stimmte die Nutzung der Halle nicht mit den Anforderungen von § 32 der Bauordnung überein. Denn Bedenken wegen des Brandschutzes bestanden sicher und sie waren wie der Brand beweist gerechtfertigt. Sie wurden aber leichtfertig hinweggewischt. Der Zweck (das Opfern am Altar des Asylantentums) heiligt eben immer noch in vielen Fällen die Mittel (Verstöße gegen das Baurecht).

Bin mal gespannt, ob jemand verantwortlich ist. Wer sich noch an die Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 erinnert, bei der 21 Musikfreunde ums Leben kamen, der wird da seine Zweifel haben. Ist auch schwierig alles: Frau Dr. Merkel schafft plötzlich Probleme, die Länder müssen das entstehende Chaos in kürzester Zeit kanalisieren und machen Druck auf die Genehmigungsbehörden die Fünfe gerade sein zu lassen.

Ach ja, eine Frage habe ich natürlich noch: Wer trägt die Kosten? Die Messehalle dürfte eine zweistellige Millionensumme Wert gewesen sein. Landet das Ergebnis rechtswidrigen Handelns wieder mal auf dem Beitragsschein der Feuerversicherten? Oder verzichtet die Düsseldorfer Stadtspitze mal einige Jahre freiwillig auf ihren Lohn? Oberbürgermeister Geisel ist von der SPD. Da müßte man Solidarität erwarten können…

Es gibt noch eine neue Entwicklung: Die Lügenpresse behauptet dieses Mal nicht, daß die angeblich gewerbsmäßigen Brandstifter Höcke, Petry oder Bachmann das Feuer gelegt haben. Aber was nicht ist kann ja noch werden…

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Gravatar: Jürg Rückert

Es zeichnet sich in allen Rechtsbereichen ab, dass die Altdeutschen Bürger 2. Klasse werden. Es ergeht ihnen, wie den Indianern Nordamerikas mit dem Unterschied, dass sie von ihren eigenen Häuptlingen wie Minderwertige behandelt werden.
Ob Diebstahl, Vergewaltigung, Urkundenfälschung ... der arme Neusiedler wird bekuschelt, wir bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren.

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