Da müssen wir gegenhalten!

Ebenso wenig, wie die Ver-16-fachung der Steuereinnahmen in der letzten 50 Jahre uns eine wie immer geartete „Soziale Gerechtigkeit“ gebracht hat, ebenso wenig werden die zu erwartenden höheren Steuereinnahmen der nächsten 20 Jahre hier den Durchbruch bringen.

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Wenn jemand in die falsche Richtung läuft, wird er sein Ziel nicht dadurch erreichen, dass der das Tempo verdoppelt!

Und: es ist unwahr, dass die kleine und mittlerem Einkommen bei zukünftigen Steuererhöhungsorgien nicht betroffen sein werden!

Bereits die erwähnte Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2006 um sage und schreibe 19 %  (in der Tat wurde die Mehrwertsteuer um 3 Punkte – von 16 auf 19 % erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 19% (3 von 16 = 19 %) – die größte Steuererhöhung seit 1949), straft diese Aussage Lügen. Mehrwertsteuer zahlen alle.

Selbst der Hartz IV-Empfänger. Nur dass es dem bedeutend mehr schmerzt als den Millionär, wenn er für eine Waschmaschine statt 928 € nun 952 € zahlen muss?

Wir haben uns schon so sehr daran gewöhnt, über den Tisch gezogen zu werden, dass uns das Unfassbare an dieser Situation schon gar nicht mehr berührt:

An alle, die an dieser Waschmaschine mitgetan haben, von der Forschung über die Entwicklung, den Walzwerken fürs Blech, den Zulieferern der Elektronik  etc. bis hin zum Gehalt des Verkäufers- den allen müssen 80 % des Preises genügen. Im Fall unserer Waschmaschine 800 €. Der Staat aber, der nicht das Geringste dazu beigetragen hat, das sie da im Laden steht, bekommt 20 % des Endpreises (152 €). Für nichts! Leistungsloses Einkommen!

Noch schlimmer bei Benzin und Diesel: Ein Liter davon ist für ca. 0,40 € an der Tankstelle zu haben – wenn der Staat all seine Steuern und Abgaben draufgeschlagen hat, koste derselbe Liter zwischen 1,30 und 1,60 €!

Im Übrigen gilt für unseren Staat unisono das, was schon für alle Staaten vor Ihm galt:

Von Millionen ist mehr zu holen als von Millionären!

Und die Millionen, das sind eben immer die kleinen und mittleren Verdiener.

Darüber hinaus ist es dem Staat in den letzten Jahren hervorragend gelungen, den Menschen einzureden, das sie allesamt aus Dem „System Staat“ mehr herausholen können, als sie einzahlen.

Vorrechnen konnte das zwar bisher niemand – aber wie bei einem tief im Volk verwurzelten, kollektiven Mythos (… der Kaiser hat wunderschöne Kleider an!) glauben alle daran!

Suggeriert wird zunehmend erfolgreicher, dass er (der Einzelne) dafür da ist, allein seine Wünsche und Bedürfnisse zu formulieren – bezahlen dafür werden dann schon die Anderen. Im Zweifelsfall „die Reichen“.

Das sieht dann in der Praxis folgendermaßen aus:

Der Rentner sagt: „Ich hätte gerne eine höhere Rente! Und kostenlose Medikamente. Weil ich aber kein weiteres Einkommen habe, müssen das die bezahlen, die noch in Arbeit sind.“

Der so angesprochene Arbeitnehmer aber hat 3 Kinder, zahlt jetzt schon 20 % seines Gehalts monatlich auf das Konto des Rentners und kommt mit seinem Geld mal gerade so über die Runden.

Der hat ganz andere Sorgen: „Ich will eine bessere Bildung für meine Kinder! Und eine kostenlose Schulspeisung! Weil ich aber dafür selbst nicht bezahlen kann, soll das doch mein Arbeitgeber bezahlen!

He Boss – ich brauch’ mehr Geld!“

Der Arbeitgeber wiederum kämpft mit seiner Firma schon seit Jahren hart an der Insolvenzgrenze.

Er wünscht sich: „Ich brauche dringend Steuervergünstigungen für meine Firma zum Überleben. Da müssen halt die da draußen, deren Geld jedes Monatsende pünktlich auf dem Konto ist, mehr Steuern bezahlen.“

Und damit meint er wiederum den Rentner, seinen Arbeitnehmer, die Angestellten im öffentlichen Dienst (die Ihre Steuern ja sowieso nur aus dem Gehalt zahlen, was 100%ig aus Steuergeldern finanziert wird) und alle anderen Steuerzahler auch!

Völlig verloren gegangen ist die alte Erkenntnis: Etwas für umsonst kann es nicht geben! Es kann sein, dass du für etwas nicht bezahlen musst – dann bezahlt es eben ein Anderer. Etwas für nichts- das kann und wird es nie sein!

Die Amerikaner haben dafür den bei allen Linken abgrundtief verhassten Spruch geprägt: „There ain’t no such thing as a free lunch!“

Was sinngemäß zu übersetzen ist mit: Nichts ist so komplett unmöglich (widersinnig, wider die menschliche Logik) als die Vorstellung, ein Mittagessen könnte je umsonst gekocht werden.

Dieses Bewusstsein, was über die Jahrhunderte zur Allgemeinbildung der kleinsten Dorfschule gehörte, ist den Menschen immer wieder ins Gedächtnis zu rufen!

Für die deutsche Steuer- und Abgabenpolitik bedeutet das: jeden Euro, den du vom Staat angeblich „für nichts“ bekommst, muss der Staat zuvor einem anderen Bürger weggenommen haben. Im Zweifelsfall sogar dir selber!

Schlimmer noch: damit der Wohlfahrtsstaat diesen Euro auf das Konto eines Bedürftigen überweisen kann, muss der „Geber“ mindestens 1,33 € an den Staat gezahlt haben. Schließlich durchläut der Euro ja erst einmal den langen Weg durch diverse staatliche Institutionen. Den Weg durch die Instanzen!

Die Personalbuchhaltung des Betriebes hat ihn an das Finanzamt überwiesen; dort muss er gebucht und entsprechend zugeordnet werden. Dem Arbeitnehmer und seinem Wohnort. Für dessen Steuererklärung später. Damit er ja nicht zu wenig zahlt.

Das zu prüfen, dafür braucht es Heere von Steuerbeamten, 80 % aller in der Welt je veröffentlichten Steuerliteratur und einer unbarmherzigen Gerichtsbarkeit!

Verbunden mit einer allseits akzeptierten Ächtung all derjenigen, die sich diesem alljährlich wiederkehrenden Raubs des Staates an den Ersparnissen seiner Bürger erfolgreich widersetzen: Steuern nicht zahlen ist schlimmer als Vater und Mutter zu erschlagen!

Auch der Bedürftige bekommt sein Geld ja nicht automatisch überwiesen. Zuvor muss er einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Auf Wohngeld, ergänzende Sozialleistungen, Fahrtkostenzuschuss etc.

Dieser Antrag muss bearbeitet, begutachtet und am Ende beschieden werden. Wird er abgelehnt, kann der Antragsteller einen Widerspruch verfassen, hat dieser keinen Erfolg, kann er den Antrag immer noch vor Gericht weiter verfolgen.

Geht es um einen Anspruch gegen eine Sozialversicherung (und das sind die allermeisten), ist das Verfahren vor den Sozialgerichten kostenfrei.

Der Antragsteller benötigt keinen Anwalt – das Gericht muss von Amts wegen selbst ermitteln. Es ist also Gericht, Staats- und Rechtsanwalt in einer Person.

Der Antragsteller muss nur „verklagen“. Die vor Gerichten sonst übliche Maxime „wer behauptet, muss auch beweisen“ gilt vor deutschen Sozialgerichten nicht.

So kann der Streit um einen Bekleidungszuschuss für einen Wintermantel für eine Hartz IV-Empfänger (Streitwert € 100) schon leicht einmal für den Staat – sprich: für uns Steuerzahler - in die Tausende gehen.

Aber selbst wenn alles bereits im ersten Anlauf und ohne Rückfragen erledigt ist zugunsten des Antragstellers: die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes arbeiten natürlich auch nicht umsonst. Gehalt und Verwaltungskosten gehen selbstverständlich zu Lasten des Steuerzahlers.

Nach aktuellem Stand gibt es in der Bundesrepublik 55 „soziale“ Stellen, die insgesamt 139 verschiedene Arten von Sozialleistungen bearbeiten. Antragsverfahren – Bescheiden – Berechnung und Auszahlung.

Garantie für die Richtigkeit der Zahlen kann niemand übernehmen – vielleicht wird gerade in diesem Augenblick eine neue Sozialleistung „erfunden“, die auf die beschriebene Art und Weise bearbeitet werden muss.

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