Christenverfolgung in Deutschland: Asyl für Verfolger?

Christenverfolgung in deutschen Flüchtlingsheimen – und die einzige Antwort, die wir haben, ist: „Das dürft ihr aber nicht“? Wenn es nach mir geht: Und tschüss, und viel Spaß bei denen, vor denen ihr (angeblich) geflohen seid!

Veröffentlicht:
von

Hier nur mal eine kleine Auswahl von Berichten über die Verfolgung von Christen durch Muslime in Flüchtlingsheimen, bewusst habe ich nur „Mainstreammedien“ genutzt, in christlichen Medien finden sich noch deutlich mehr und deutlich krassere Beispiele:

Spiegel: Flüchtlingsheime in Deutschland: Politiker wollen Christen und Muslime getrennt unterbringen

Die Welt: Islamisten bedrohen Christen in Flüchtlingsheimen

Oberbayerisches Volksblatt: Christen werden in Unterkünften bedroht

Focus: Menschenrechtler beklagen Übergriffe auf Christen in deutschen Flüchtlingsheimen

ZEIT online: Flüchtlinge: Wo in Deutschland Christen verfolgt werden

Dazu kommen Berichte über „Kleinigkeiten“, zum Beispiel über Flüchtlinge, die mit einer weiblichen Maklerin, die helfen wollte, nicht sprechen wollen, weil sie eine Frau und auch noch blond ist. Oder von Beschwerden muslimischer Flüchtlinge gegen das Ausstellen von Pappschweinen in einer Metzgerei. Diese Beispiele habe ich auch in gängigen Medien gefunden, ich bin aber nicht sicher, ob sie wirklich der Wahrheit entsprechen, und derartige Einzelfälle sind möglicherweise auch nicht repräsentativ – die erstere Liste über Verfolgung von Christen in Flüchtlingsheimen ist es dagegen schon.

Das sind natürlich Nachrichten, die man heute nicht gerne liest, in einem #refugeeswelcome-Rausch, der selbst andere europäische Politiker am kollektiven Verstand der Deutschen zweifeln lässt und in einer Stimmung, in der man schon darüber phantasiert, ob „Mutter Angela“ nicht einen Friedensnobelpreis verdient hätte.

Und man gewinnt mit sowas auch keine Freunde, aber mir kommen bei solchen Nachrichten eher archaische Gefühle auf. Rational aber muss man feststellen: Wer als Moslem in Deutschland (angeblich) Hilfe vor Verfolgung sucht, und dann meint, sich gegenüber Mitgliedern einer anderen Religion so verhalten zu können, der gehört ausgewiesen. Diese Leute – und ich spreche hier nicht darüber, ob es viele sind oder wenige, die meisten oder eine Minderheit der Muslime – gehören nicht hierher, wollen sich ganz offensichtlich nicht integrieren und haben einen Anspruch auf Gastfreundschaft sicher verwirkt, wenn denn je einer bestanden hat.

Mag sein, und ich hoffe das wirklich, will das tief im Inneren auch glauben, dass es sich dabei um eine kleine Minderheit muslimischer Flüchtlinge handelt, aber umso notwendiger ist ein hartes Durchgreifen, bevor noch mehr Fundamentalisten meinen, in Deutschland könne man sowas machen, ohne besondere Konsequenzen fürchten zu müssen.

Im oben verlinkten ZEIT-Beitrag wird der CSU-Politiker und Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer mit den Worten zitiert „Ich glaube, man sollte auch klar sagen: Wir wollen diese Art von Mobbing nicht. Wer hierher kommt und ein Fluchtrecht, ein Asylrecht in Anspruch nimmt, darf so was nicht machen.“ Schön und gut (mal abgesehen von dem Euphemismus „Mobbing“), aber dann stellt sich die Frage: Oder was dann? Eine Verwarnung? Eine getrennte Unterbringung nach Religionen und damit Fundamentalismus noch mehr fördern? Eine Geldstrafe, die nicht bezahlt werden kann? Eine Haftstrafe, die im Zweifel bequemer ist als der Aufenthalt in einem Flüchtlingsheim?

Ich weiß, das klingt wenig christlich, und verortet mich vermutlich zur Abwechslung mal wieder in der rechten Ecke, aber wenn es nach mir geht: Und tschüss und viel Spaß bei denen, vor denen ihr (angeblich) geflohen seid!

Zuerst erschienen auf papsttreuerblog.de

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: siggi

@Radtke
Sie haben vollkommen Recht. 8. Oktober naht nun, erinnern uns an 1989. Da musste auch das Volk den Regierenden im Palast des Volkes klar machen, was hier noch geht und nicht. Das Boot ist voll. Volk erwach!

Gravatar: H.Roth

Mich würde einmal interessieren, wie die Juden, die noch in Deutschland leben, über diese Flüchtlingspolitik und Muslimisierung Deutschlands denken. Oder sind schon alle ausgewandert?
"Nie wieder" hat unsere Regierung sich auf die Fahne geschrieben. Aber leider hat sie den weiteren Text vergessen. Denn sonst wüßte sie, dass es heißen müßte,"NIE WIEDER" die Juden aus Deutschland zu vertreiben.

Gravatar: Helene

Ja, das Problem ist, daß dafür erst die Gesetze geändert werden müßten. Soweit ich weiß, muß der Betreffende erst zu einer Haftstrafe von 3 (?) Jahren verurteilt worden sein. Nach dem Rechtsempfinden der meisten Bürger sollten solche Randalierer freilich kein Bleiberecht haben - nicht nur, wenn sie Christen angreifen, sondern auch, wenn sie ihre ethnischen Konflikte mit Eisenstangen etc. austragen.

Gravatar: Gernot Radtke

Wer, so sagt Herr Honekamp zu recht, als Moslem in Deutschland Hilfe vor Verfolgung suche und sich gegenüber Mitgliedern einer anderen Religion (Christen) dennoch aggressiv verhalte, der gehöre ausgewiesen. Diese Leute hätten „einen Anspruch auf Gastfreundschaft sicher verwirkt, wenn denn je einer bestanden hat.“ –
.
Der Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio hat gestern (PHOENIX, Im Dialog) darauf hingewiesen, daß, wer aus sicheren Drittstaaten in Deutschland einreise, nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf Asyl habe. Soviel zum ständig allerorten beschwatzten Asylrecht, das diesbezüglich nicht klarer sein kann. Nur etwa 2% aller Antragsteller unterfallen dem Asylrecht. Der Rest, und das muß geprüft werden, unterfällt, wenn überhaupt, der Genfer Flüchtlingskonvention. Wer ihr nicht unterfällt, und das dürften die meisten der mittlerweile auf 1,5 Mio geschätzten und überwiegend illegal in unser Land eingereisten Migranten sein, kann nur auf Duldung oder Hilfe bei seiner Repatriierung hoffen; einen Rechtsanspruch darauf hat er nicht. Einen rechtlich verbürgten „Anspruch auf Gastfreundschaft“ haben sie schon gar nicht, soweit sie uneingeladen und selbstherrlich in unser Land eingedrungen sind. Gastfreundschaft gilt nur für Gäste, die man sich zuvor selber eingeladen hat, nicht für den, der sich selbst zum Eintritt ins Haus ermächtigt hat. Es mag sein, daß man den Eindringling aus humanitären Gründen nicht vor der Türe stehen lassen darf, nur ist dieses keine Frage des Rechtes, sondern eine des billigen Ermessens, das auch verweigert werden darf und, wenn es Ganoven oder auch Pestilenzkranke sind, unter allen Umständen verweigert werden muß. Es gibt keine Rechtspflicht zur Selbstzerstörung. –
.
Es wird endlich Zeit, daß diese doch vergleichsweise simplen Sachverhalte nicht ständig argumentativ miteinander verquirlt oder auf den Kopf gestellt werden. Leider führt an der Einsicht kein Weg vorbei, daß die Regierung, indem sie die Souveränität über die Staatsgrenzen dem Willen der Einreisenden zur Disposition gestellt (ausgeliefert; abgetreten) hat, de facto einen Staatsstreich gegen ihr eigenes Volk und sein Parlament durchgeführt hat, indem sie nicht nur fortwährend geltendes Völkerrecht (Schengen-Vertrag) bricht, sondern an die Stelle der rechtlich-objektiven Verfassung Deutschlands die Macht eines Faktischen gesetzt hat, das nur noch den subjektiven Eingebungen und Improvisationen der Kanzlerin und ihrer den Staatsstreich unterstützenden Helfershelfer folgt. Deutschland als Verfügungsmasse seiner Regierung – das hatten wir schon mal und ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
.
Nach Deutschland ist der Rechtszustand (Rechtspragmatismus) des Ermächtigungsgesetzes von 1933 zurückgekehrt, wonach die damalige Regierung (Hitler) ohne Parlament und nach eigenem kriminellen Gusto gleich selber die Gesetze und Verordnungen brechen oder novellieren konnte bis hin zu rückwirkender Strafbefreiung für eindeutige Mord-Schandtaten (‚Röhm-Putsch‘). Die Auswirkungen für Europa und die ganze Welt und vor allem für die Juden sind bekannt. Es handelt sich bei der Merkelschen Politik, für die sie womöglich auch noch mit dem Nobelpreis ausgezeichnet werden wird, um Staatsverbrechen schlimmster Art, indem sie den Staat nach und nach und vorsätzlich zur Beute derer machen läßt, die schon damit begonnen haben, ihn unter sich aufzuteilen (EU-Fremdschulden-Übernahmen; Griechenland-Alimentation; Ukraine-Alimentation; unkonditionierte Aufnahme von Migranten und Kriminellen aus allen Erdteilen). Solchem Gebaren gegenüber hält Artikel 20, Absatz 4 des GG immerhin fest:
.
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang