Kindesmissbrauch_ Ursachen und Konsequenzen

Veröffentlicht:

Kindesmissbrauch_ Ursachen und Konsequenzen
Datum: 10.05.2010, 18:15

Die Wirrnis schlägt Kapriolen und mindert die Chance, dem vorhersehbaren Boomen des sexuellen Kindsmissbrauchs entgegenwirken zu können. Deshalb eine kurze Zusammenstellung über die Ursachen.

Vorab: Körperliche Gewalt an Kindern mit dem Ziel, sie zu disziplinieren oder Wut an ihnen auszulassen ist zwar auch strafwürdiger Missbrauch, aber kein sexueller Missbrauch. Solche Missbrauchsformen sind, weil sie auf anderen Gegebenheiten beruhen und andere Ursachen haben, von dem z. Z. hochbrandenden Thema "Sexueller Missbrauch" abzutrennen. 

Sexueller Missbrauch von Kindern liegt laut StGB vor, wenn eine erwachsene Person "sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von der Person vornehmen lässt." Aufforderungen und Betätigungsweisen von Erwachsenen, die sexuelle Handlungen von Kindern (auch mithilfe von Schriften mit pornographischen Abbildungen oder durch das Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts) zu provozieren suchen, unterliegen ebenfalls gesetzlicher Ahndung. Die Paragraphen 176-182 legen die juristischen Möglichkeiten je nach Schweregrad fest. Sie reichen vom  Besitz und der Verbreitung pornographischen Materials, das Kindern zugänglich ist, bis zum Kindsmissbrauch mit Todesfolge.

Ursachen:

1) Sexueller Kindsmissbrauch kann auf einem verantwortungslosen, gewissenlosen Bemächtigungsbedürfnis eines meist sexualisierten Erwachsenen gegenüber einem meist von ihm abhängigen Kind beruhen - eine Missachtung von dessen Würde und oft auch seiner Schutzpflicht.
 
2) In anderen Fällen entsteht die Neigung zu sexuellem Missbrauch an Kindern, die Pädophilie, auf dem Boden einer partiellen Fehlentwicklung. Sie tritt zwar - wenn überhaupt - nach außen erst im Erwachsenenalter in Erscheinung, bahnt sich aber oft schon ab der Geschlechtsreife ein. Sie ist gekennzeichnet durch eine Fixierung der Gedankenwelt an meist sehr spezifische sexuelle Phantasien über einen sexuellen Umgang und über sexuelle Eingriffe an Kindern.
Die Ersterfahrungen pflegen vielfältig zu sein. In der Tätervorgeschichte lässt sich nicht selten sexueller Missbrauch in der eigenen Kindheit finden: Ein (meist wiederholtes) Bekannt-gemacht-werden mit pornographischen Materialien per Foto, Video, TV und Internet, manchmal exhibitionistische Schocks, Aufforderungen zu sexueller Befriedigung oder gelegentlich sogar das Erleiden direkter Eingriffe ins Genital.
Auf diese Weise wurde einst im Kind verfrüht die sonst noch in der Latenz verharrende Sexualität aktiviert. Es findet dann im seelischen Bereich eine Abspaltung des Geschlechtstriebs von der Gesamtentwicklung statt. Wenn dem Erleben des Kindes keine Verarbeitung ermöglicht wurde, pflegen vielfältige Verhaltensänderungen einzutreten. Mit der Geschlechtsreife kann sich z. B. daraufhin in diesem Bereich ein vorrangig werdendes Interesse an sexueller Thematik, eine sich schließlich süchtig verstärkende Dominanz im Timbre der Gedankenwelt einstellen. Sexuelle Themen und sexuelle Materialien werden vorrangig gesucht, oft jetzt bereits mit einem pädophilen Akzent. Dieses Spezifikum unter den Sexualsüchten, das Interesse an sexuellem Umgang mit Kindern, kann sich eher bei einem männlichen Jugendlichen anbahnen, besonders wenn dieser - von schmalwüchsiger Gestalt - bisher wenig Anerkennung und Erfolg in seinem Umfeld erlebt hat.
 
Die weitere Abfolge unterliegt meist, wenn auch nicht immer, den regelhaft üblichen Suchtvorgängen: Die eigene sexuelle Stimulation muss durch immer stärkere Fantasien bzw. immer drastischere Außeneinwirkung hervorgebracht werden. Hat die innere seelische Situation diesen Status erreicht, bedarf es oft lediglich einer zufälligen Gelegenheit, um die lange praktizierten Phantasien im Umgang mit einem realen Kind  zu verwirklichen. Es handelt sich dann aber auch meist nicht eigentlich darum, eine wirkliche Beziehung zu dem Persönchen Kind anzuberaumen, sondern es zu einem Objekt der Triebbefriedigung des Täters zu machen. Die Kindlichkeit des Opfers ist für den Täter die ihn subjektiv zwingende Bedingung seiner Suche. Erwachsenen, Starken fühlt er sich ohnehin von der Kindheit her in der Tiefe seiner Seele nicht gewachsen.
Der Vollzug kann den Täter schließlich in eine Art Trance unter Ausschluss jeglicher Gewissenskontrolle versetzen. Der Druck zur Wiederholung der Tat, der grundsätzlich mit einer eigenen sexuellen Erregung verbunden ist, verstärkt sich mit jeder Handlung dieser Art, im übelsten Fall bis zur Rauschhaftigkeit im brutal eskalierenden Geschehen, wie ich durch meine langjährige Tätigkeit als Gutachter bei Jugendgerichten erfahren konnte. Verursachend muss nicht immer ein Mensch als Verführer stehen. Manchmal kann bereits Bildmaterial oder ein Film mit drastischen Sexszenen die Vorlage bilden. Später kann es dann durch die verwirklichte Tat meist sogar zu einer - wenn auch nur kurzfristigen - scheinbaren Befriedigung und damit zu einer gewissen Entlastung des süchtigen Verhaltens kommen, eine Hoffnung des Süchtiggewordenen, die sich rasch als irrig erweist.
 
3) Die ab 1969 anberaumte Taktik der Neuen Linken, die "Befreiung zur Sexualität" als ein Vehikel zur Gesellschaftsveränderung anzuberaumen, verstärkte pädophile Neigungen, weil jegliche "polymorph-perversen" Aktivitäten einem erweiterten Normalitätsbegriff eingeordnet wurden und über mehrere Jahrzehnte hinweg dadurch auch zu einem laschen juristischen Umgang mit vielen pädophilen Straftaten führte. Erst durch die das Gesetz verschärfende Reaktion der CDU Regierung 1998 kurz vor ihrer Abwahl entstand wieder ein leicht angehobenes Bewusstsein der Gesellschaft über die Strafbarkeit pädophiler Handlungen.
 
4) Die Pädophilie muss zu den Fehlentwicklungen gerechnet werden, die in der Kindheit entstehen und die jenseits der Geschlechtsreife besonders im männlichen Geschlecht (durch dessen spezifische hormonelle Ausstattung) der Gefahr solcher sexualsüchtigen Teufelskreise mehr unterliegen als Frauen.
 
5) Dem Boomen der Pädophilie ist durch den  manipulierten, leichtfertig enthemmten Umgang mit dem Fortpflanzungstrieb - durch eine Entschämung der Bevölkerung von Kindesbeinen an - ein nur allzu fruchtbarer Boden für perverse und damit süchtige
Fehlentwicklungen bereitet worden.
 
Konsequenzen
 
1) Kinderschänder sind infolgedessen seelisch schwer beeinträchtigte Menschen,  erkrankt an einer Sucht, die sich wie jede andere Erkrankung dieser Art kaum heilen lässt, wenn sie langfristig praktiziert und eingewöhnt wurde. Wiederholte Täterschaft ist also ein Merkmal  der Schwere des Erkrankungsgrades. Diese Erkenntnis zwingt die Jurisprudenz in ein Hinterfragen der Gesetzgebung. Ein Krankheitsgeschehen mit eingeschränkter Willensfreiheit während der Tat mindert die Berechtigung zur Bestrafung, macht aber Verwahrung umso zwingender. Und selbst sorgsame klinische Therapien bedürfen nach einer Entlassung der ständigen Kontrolle mit Ausschaltung von  Gefahrenquellen: Von dem Alleinsein mit Kindern, von Anstellungen in pädagogischen Einrichtungen, durch Fernhalten von Saunen und FKK-Stränden.
 
2) Zum Schutz der Kinder bedarf es zwar der Verwahrung der Täter; aber wirksame Abhilfe allein lässt sich so nicht erwarten, zumal besonders die Männer durch den Zugang zur Internet-Pornographie nun auch noch leicht zugänglichen Sex-Versuchungen ausgesetzt worden sind. Allein die Einsicht der gesamten Gesellschaft in die Ursachen des Boomens süchtig machender Perversionen kann eine Revision erbringen: Die Bemühung um eine sorgsame vorbeugende Bewahrung der Kinder durch die generelle Einsicht in die leichtfertige Fehleinschätzung der Großmacht Fortpflanzungstrieb. Die Natur rächt sich, wenn  der Mensch sich über sie und ihren Dienst am Leben, über ihre Triebziele hinwegsetzt.
Das lässt eine Durchforstung des obligatorischen, aber  ideologisierten Sexualkundeunterrichts in den Schulen, besonders unangemessene Verfrühungen in der Grundschule dringlich erscheinen.
 
3) Jedes Befallensein von einer Perversion, gleich welcher Art, (heute in "Paraphilie" umbenannt); bedeutet tiefgreifendes Schicksalsdrama. Berechtigung, sich darüber zu erheben, bedeutet Ignoranz.
 
4) Die katholische Kirche hat in den vergangenen Jahrzehnten dieses gesellschaftlichen Umbruchs auf einsamem Posten an ihrer auf der Schöpfungsordnung beruhenden Sexualmoral festgehalten. Sie bildet damit ein Bollwerk gegen die allgemeine sexuelle Enthemmung in der Gesellschaft. Dass sie als eine Institution mehrheitlich mit männlichen Wesen von den neuzeitlich gezüchteten Perversionen absolut unbehelligt bleiben würde, konnte nicht erhofft werden; denn derlei Fehlentwicklungen pflegen eben bereits in der Kindheit ihren Anfang zu nehmen. Die Chance zur rechtzeitigen Unterscheidung ist gering, da kein Angefochtener vor der Aufnahme ins Priesterseminar auffällig geworden sein wird, und er selbst hofft, davon ganz frei zu werden bzw. zu bleiben.
In aller Deutlichkeit hat es deshalb Papst Benedikt zum Ausdruck gebracht, dass ganz gewiss, ganz besonders in heiligen Ämtern, Sauberkeit unabdingbar ist.
 
5) Zwingend aber wäre es, dass die Mächtigen des Zeitgeistes sich über den eigenen fauligen Augiasstall hermachen. Der Zukunft aller täte es besser, zur Orientierung für alle den Leuchtturm mit dem Kreuz am Leuchten nicht weiter zu hindern, indem man ihn mit Dreck aus dem eigenen Sumpf bewirft; denn sonst werden wir es kaum schaffen können, ihn zum Wohl unserer Kinder je wieder trocken zu legen.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.