Fresseerklärung aus dem Kanzleramt
Fresseerklärung aus dem Kanzleramt
Datum: 05.10.2011, 18:07
Denn es sagt, wie man sich „bei Hofe“ zu verhalten hatte. Und das Grimmsche Wörterbuch der deutschen Sprache konkretisiert: „fein, gesittet, artig“.
Wer einem anderen erklärt: „Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen“, der ist unbestreitbar nicht höflich. Denn die Fresse ist – um wieder das Grimmsche Wörterbuch zu bemühen – „ein derber und kräftiger Ausdruck für das Maul“. Und um zu wissen, dass das Maul wiederum ein ganz unedler Ausdruck für den Mund ist, braucht man nicht einmal mehr die Hilfe der Grimms.
Glaubt man nun der kursierenden Vielzahl von einschlägigen Presseberichten, so hat der Herr Kanzleramtsminister Ronald Pofalla dem Abgeordneten Wolfgang Bosbach eben jene ganz unhöfliche Bemerkung vom Ich-kann-Deine-Fresse-nicht-mehr-sehen mitten in sein Gesicht gesagt. Dies allein wäre unschön, fügt es sich doch nicht in das Bild dessen, was wir gemeinen Bürger uns vom Umgang der hohen Politiker miteinander üblicherweise machen. Denn in einem Parlament, das wir „Hohes Haus“ nennen, sollten (unter allen Abgeordneten mit Schulabschluss) mindestens ebenso feine und artige Umgangsformen herrschen wie einstmals bei Hofe.
Ronald Pofalla hat es jedoch bei der Mund-Maul-Fresse-Absteigerung nicht belassen. Er hat – glaubt man den Berichten allerorten – zu den eurokritischen Äußerungen seines Parteifreundes Bosbach sogar geäußert, dieser mache mit seiner „Scheiße alle Leute verrückt“ und er wolle „mit so einer Scheiße in Ruhe“ gelassen werden. Des Weiteren kursiert, Bosbach sei von Herrn Kanzleramtsminister Pofalla aufgefordert worden: „Lass mich mit Deiner Scheiße in Ruhe!“
Man braucht kein Linguist oder Sprachästhet zu sein, um aus dieser Anhäufung von Fäkalien eine eher derb-bäuerliche Gesinnung des Senders zu erkennen. Der frühe Josef „Joschka“ Fischer hatte seinen rasant umgangssprachlichen Angriff auf den Parlamentspräsidenten Richard Stücklen 1984 wenigstens noch mit einer althergebrachten Demutsfloskel eingeleitet: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!“. Aber ein solches mittelhochdeutsches Ersuchen um die Erlaubnis für eine nachfolgende Frechheit ging Ronald Pofalla gänzlich ab. Stattdessen wählte er zugleich noch die wenig distanzierte Gestalt des „Du“ für seine Verbalentgleisung – vielleicht in dem Kalkül, dass der Schlag aufs Maul aus der Nähe noch schmerzhafter trifft…?
Die „Süddeutsche Zeitung“ nennt Ronald Pofalla inzwischen einen „Problemminister“. Ausgerechnet die „Süddeutsche Zeitung“, möchte man anfügen! Denn kein großes deutsches Blatt war bekanntlich vor fünf Jahren dem so getauften „Problembären Bruno“ näher, der unkontrolliert durch das bayerisch-österreichische Grenzgebiet streunte und die Gegend unsicher machte. Der Problembär wurde damals abgeschossen. Dies hielt man im Landkreis Miesbach für angemessen.
Was ist nun aber angemessen im Umgang mit einem Problemminister, der – ausgerechnet aus dem Kanzleramt, aus dem Herzen des Herzens der Republik – seine ganz unhöflichen (heute würde man sagen: undiplomatischen) Fresse-Erklärungen verlautbart? Darf ein Mann in dieser Position unfein, ungesittet und unartig sein?
Wolfgang Bosbach hat in der Euro-Debatte schließlich nur das getan, was das Gesetz von ihm verlangt. Er hat sich als Abgeordneter nach seinem Gewissen erklärt und verhalten. Nichts anderes verlangt Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes von ihm. Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 derselben Verfassung gewährt ihm darüber hinaus das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Und mehr noch: Paragraph 36 des Strafgesetzbuches stellt sogar weiter klar, dass Mitglieder des Bundestages „zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung“, die sie in Amtsausübung tun, außerhalb des Parlamentes „zur Verantwortung gezogen werden“ dürfen. Und das ist nur richtig so. Denn alle Redeverbote bei der Gesetzgebung können die Rechtsfindung nur erschweren oder ganz verhindern.
Indem Ronald Pofalla die Ächtung des Abgeordneten Bosbach aus der juristisch formellen in die informell-persönliche Sphäre vorverlagert, zeigt er zweierlei: Nämlich dass er es erstens nicht nur an Höflichkeit und Diplomatie mangeln lässt, sondern dass ihm zweitens auch der nötige Respekt vor Andersdenkenden und Andersabstimmenden fehlt. Für die politische Kultur in diesem Land kann es folgerichtig nur eine einzige Konsequenz aus jener Fresse-Erklärung des Ministers geben. Er hat zu gehen. Geht er nicht freiwillig, muss er entlassen werden, als Signal an alle anderen, die glauben, durch informellen Druck auf Parlamentarier Gruppenzwänge erzeugen zu dürfen.
Die Ernennung und die Entlassung von Bundesministern ist Sache des Bundespräsidenten. Der aber handelt dergestalt nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers, wie Artikel 64 Abs. 1 des Grundgesetzes sagt. Die Frau Bundeskanzlerin ist folglich gut beraten, sich die Fresse-Erklärung ihres Kanzleramtsministers nicht durch Untätigkeit zueigen zu machen. Denn einen Problemkanzler braucht Deutschland auch außerhalb des Landkreises Miesbach nicht.
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