Bundesverfassungsgericht verhandelt über Parteienfinazierung

Heute beginnt in Karlsruhe die zweitägige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gegen die von der GroKo beschlossene Neuregelung der Parteienfinanzierung. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits 2018 die Organklage eingereicht gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung, denn diese weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf.

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Als AfD wollen wir, dass das Bundesverfassungsgericht der Selbstbedienungsmentalität der Altparteien bei der Parteienfinanzierung möglichst bald einen Riegel vorschiebt.
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/parteienfinanzierung-reaktionen-101.html

Da haben sich die Grünen selbst ins Knie geschossen – mit der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen zu den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes (Drucksache 19/32143). Es geht um Ermittlungsverfahren, die zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zählen: Es geht um politisch motivierte Kriminalität (PMK). Denn die Antwort der Bundesregierung ergibt ein völlig anderes Bild, als von Grünen und Generalbundesanwalt gewünscht: Die Realität sieht nämlich so aus:  397 der anhängigen Verfahren werden wegen eines Straftatbestands führt, der zum Bereich des die innere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts zählt. Die Ermittlungsverfahren gliedern sich nach Phänomenbereichen wie folgt auf: Im Phänomenbereich PMK-rechts führt der GBA derzeit 38 Ermittlungsverfahren. Im Phänomenbereich PMK-links führt der GBA derzeit 39 Ermittlungsverfahren. Im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie führt der GBA derzeit 61 Ermittlungsverfahren. Im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie führt der GBA derzeit 259 Ermittlungsverfahren. Da fragt sich der Normalbürger: Wie kommt der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zu seiner Frühjahr 2021 öffentlich geäußerten Einschätzung, dass der „Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“ sei?  
www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-interview-mit-generalbundesanwalt-frank-den-einsamen-wolf-gibt-es-in-der-regel-nicht-17261444.html

Ich hatte in meiner gestrigen Pressemitteilung deutliche Kritik an den Muezzin-Rufen in der Domstadt Köln geübt, an der freiwilligen Unterwerfung unter den politischen Islam. Kritik kommt jetzt auch von der Islam-Expertin Necla Kelek, die in der Bild erklärt hat: „Der Muezzin-Ruf sende eine ganz bestimmte Ideologie aus. Allahu Akbar rufen auch die Terroristen. Eigentlich gehört Allahu Akbar in unserem Wortschatz mittlerweile verboten – weil es von Islamisten, Terroristen, Attentätern benutzt wird“, forderte Kelek.
jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/275882/

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz+Beyer

... „Heute beginnt in Karlsruhe die zweitägige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gegen die von der GroKo beschlossene Neuregelung der Parteienfinanzierung.“ ...

Tatsächlich?

Ja Himmel, Kreuz, Kruzi und beim Barte des Unrasierten:

Wurde nicht auch dieses Urteil beim bewussten Abendessen auf Kosten der Steuerzahler
https://wir-treten-zurueck.de/verfassungsrichter-essen-bei-merkel/
bereits beschlossen und braucht nur noch verkündet zu werden???

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