Gleichstellung im rechtsfreien Raum

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Gleichstellung im rechtsfreien Raum
Datum: 26.05.2011, 12:05

 

Es heißt ja eigentlich Gleichstellungsbeauftragte und nicht Frauenbeauftragte. So hatte sie gedacht und so wird auch der naive Leser fragen, wo denn der Sinn darin liegt, dass die ehemaligen Frauenbeauftragten im Land jetzt Gleichstellungsbeauftragte heißen, wenn sie dann doch nur für Frauen zuständig sind? Alles nur Augenwischerei? In Goslar hat man an ihr jedenfalls ein feministisches Exempel statuiert.

Schaut man die gesetzlichen Vorgaben an, so steht Frau Ebeling auf der richtigen Seite. Seltsam nur, dass die Fraktion der Linke in Goslar, die Grünen, die FDP und auch die SPD, bei denen Frau Ebeling Mitglied ist, dies offenbar versäumt haben nachzuschlagen, bevor sie im Stadtrat gegen sie stimmten. Oder es ist ihnen auch einfach egal. Gilt doch in Goslar noch das ungeschriebene Gesetz, das Gleichstellungsarbeit einfach nur Frauenarbeit bedeutet. Und auch das andere ungeschriebenes Gesetz, wonach nur Frauen benachteiligt sind und Männer nie Opfer, sondern immer nur Täter sind.

 

Gesetzlich ist die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ein weites Feld mit vielen blumigen und allgemeinen, aber keinen konkreten Vorgaben. Dazu kommen verschiedene rechtliche Instanzen, die alle in den Bereich eingreifen. Im Fall Goslar die Niedersächsische Gemeindeordnung, das Bundesgleichstellungsgesetz, der Amsterdamer Vertrag der EU aus dem Jahr 1999 und auch das Familienministerium unter Kristina Schröder, sozusagen als oberste Gleichstellungshüterin der Bundesrepublik. Was jedenfalls alle eint ist das Prinzip des Gender Mainstreaming, dem man sich verschrieben hat und das laut Amsterdamer Vertrag alle Mitgliedsstaaten der EU bindet. Demnach soll es „die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen und Männern und die Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigen“. Wie und wo und in welchem Ausmaß, wird nirgendwo konkretisiert. Im Gegenteil „Ich war in meiner Arbeit vertraglich und explizit nicht weisungsgebunden“ sagt Frau Ebeling. Sprich: Sie sollte sich ihr Aufgabenfeld und ihre Tätigkeit nach persönlicher Einschätzung des Bedarfs frei wählen. Das hat sie getan. Doch allein schon der Hinweis auf ein Väternotruf-Telefon auf ihrer Homepage oder auch die Organisation eines Väter-Picknicks für Väter in Elternzeit – ja genau, die Väter, die man gerade im Familienministerium immer gerne lobend erwähnt– war den feministischen Kräften vor Ort bereits zuviel Männerarbeit.

 

Es bleibt zu hoffen, dass der Fall endlich die Verantwortlichen in der Politik wach rüttelt und erkennen lässt, dass Handlungsbedarf besteht bei der Definition dieses Arbeitsfeldes. Laut Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros (!) und Gleichstellungsbeauftragten (BAG) gibt es genau 821 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bundesweit. Dazu kommen ehrenamtlich Tätige, Beauftrage in Schulen, in Vereinen, in Institutionen, in Unternehmen. Die genaue Zahl kann niemand sagen. In Niedersachsen etwa muss jede Gemeinde so eine Stelle einrichten je nach Größe haupt- oder ehrenamtlich, in Nordrhein-Westfalen jede Gemeinde ab 10.000 Einwohnern eine hauptamtliche Stelle – unabhängig davon, ob überhaupt Bedarf besteht, sondern einfach aus Prinzip. Umso wichtiger endlich klar zu definieren, was diese öffentlichen Stellen, die wir alle über unsere Steuern finanzieren, leisten oder bewirken sollen. Es gibt keine Zielvorgaben, kein Tätigkeitsfeld und keine Leistungskontrolle. Und für Quotenfreunde zum Schluss noch der Hinweis: Unter den 821 Beauftragten gibt es nur zwei Männer.

Sven von Storch

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