BGH hält EEG für verfassungskonform

Die Richter des BGH lassen sich in ihrer Spitzfindigkeit wohl von niemandem übertreffen. Doch anders als bei normalem Gerichten sitzt anscheinend der Staat beim BGH nicht nur als Beklagter vor Ihnen, sondern auch als Oberrichter auf der Richterbank dabei.

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Im Weltmeistertaumel schaffte es diese Meldung nur auf eine schmale Notiz in den Innenseiten der Zeitungen. Der BGH hält das EEG (in Bezug auf den Klagetext, Anmerkung des Verfassers) nicht für verfassungswidrig. Er wies damit am Montag dem 14.7.14 die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens ab. Dieses hatte im April 2012 seine EEG Abgabe in Höhe von 10.000 € nur unter Vorbehalt bezahlt, weil es in ihr eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht.

Nun werden Juristen dafür trainiert und bezahlt, dass sie das geschriebene Recht so spitzfindig wie möglich auslegen, um es auf ein bestehendes  Rechtsproblem zu Gunsten ihrer Mandanten anzuwenden. Die Richter – ebenfalls versierte Juristen- sind dann vom Gesetz aufgefordert unter Berücksichtigung der Gesetzeslage nach bestem Wissen und Gewissen neutral und gesetzeskonform zu entscheiden. Also weder den Kläger, noch den Beklagten zu übervorteilen.

Und die Richter des BGH lassen sich in ihrer Spitzfindigkeit wohl von niemandem übertreffen. Doch anders als bei normalem Gerichten sitzt anscheinend der Staat beim BGH nicht nur als Beklagter vor Ihnen, sondern auch als Oberrichter auf der Richterbank dabei.

Auf diese Gedanken muss man kommen, wenn man die Begründung für die Ablehnung (z VIII ZR 169/13).) der Verfassungsklage liest.

Denn, so die Richter des BGH, charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. "Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts"[1], begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.

Für jeden Kenner der Materie ist diese Einschätzung grottenfalsch, weil völlig an der Realität vorbei. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich will nur drei nennen

1.    Das Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber den per EEG gegenüber konventionellen überteuert erzeugten NIE-Strom in jeder angebotenen Menge, zu jeder Zeit, und auf zwanzig Jahre garantiert aufzukaufen. Das ist – anders als das Gericht uns weismachen will- ein direkter Einfluss ..“auf die Geldmittel, die durch das EEG „geschaffen“ und gesteuert“ werden. Denn der Gesetzgeber erzwingt nicht nur die Abnahme, sondern bestimmt auch den (überhöhten) Preis und die Dauer der Abnahmeverpflichtung.

2.   Der Gesetzgeber „erlaubt“ per EEG den Netzbetreibern, die Ihnen entstehenden Kosten durch den Aufkaufzwang von nutzlosem weil qualitativ minderwertigen und überteuerten NIE Strom per Umlage an bestimmte Verbrauchergruppen weiter zu geben. Andere werden ausgenommen. Diese Auswahl bestimmt der Gesetzgeber. Damit nimmt der Gesetzgeber erneut direkten Einfluss auf die Geldmittel und steuert diese auch direkt.

3.   Die Mehrwertsteuer, die auf die EEG Umlage erhoben wird, fließt dem Gesetzgeber direkt zu. Für dieses Jahr erwartet die Bundesregierung daraus Einnahmen in Höhe von 1,61 Milliarden Euro, berichtete kürzlich das Handelsblatt[2]. Für das gesamte EEG-Umlagenaufkommen zahlten private Verbraucher wie Unternehmen allein von Januar bis Mai 2014 6.160 Mill.€ an Umsatzsteuern, wie der Verbraucherschutzverein „Bürger für Technik“ unter Berufung auf Medienberichte soeben berichtet. Dieser „Geldfluss“ wurde also allein durch das vom Gesetzgeber verordnete EEG „geschaffen“ und fließt direkt – also von ihm „gesteuert“-  dem Staat zu.

So zumindest hätte man die Situation einschätzen müssen, wenn man nicht nur der normalen Logik sondern auch der realen Situation und ihrer Auswirkungen auf die Gesetzeslage folgte. Die BHG Richter hätten also dem Kläger eindeutig recht gegen müssen. Wollten Sie aber offensichtlich nicht. Justitia war mal wieder blind und taub, aber nicht stumm. Auch wenn damit das Rechtsempfinden,  wie auch das geltende Recht -meiner unmaßgeblichen Meinung nach- schwer verbogen wurde.

Mit dieser Haltung des BGH wird aber auch jedem bewusst, dass auch andere potentielle Anfechtungen des EEG z.B. wg. Sittenwidrigkeit vor demselben BGH vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben werden.

[1] Quelle www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/bgh-haelt-eeg-umlage-nicht-fuer-verfassungswidrig-13045205.html

[2]Quelle: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umsatzsteuer-auf-eeg-umlage-steigende-strompreise-spuelen-geld-in-die-bundeskasse/9770254.html

Zuerst erschienen auf eike-klima-energie.eu

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lemke

Diese dt. Spitzenjuristen sind nur noch Exponenten eines miesen Abklatsches eines Rechtsstaates. Es sind bloße Hanseln der Politik. Nichts da mit richterlicher Freiheit. Schon eher vorauseilender Gehorsam in Sachen Zeitgeist und energetischem Unsinn! Herr, wirf Hirn vom Himmel und vergiss Verantwortung sowie Rückgrat nicht.

Gravatar: MAX

Die Richter des BGH werden von den Systemparteien eingesetzt.
Sie werden immer systemkonform entscheiden und erhalten
ihre Anweisungen von der Regierung oder den Parteien.
Es geht bei den Entscheidungen immer um die Macht und
den Erhalt und die Erweiterung der bestehenden Einkünfte des Staates.
Denn diese Einkünfte finanzieren diesen Beamtenstaat
mit seinen Richtern.
Erkennbar bei dem Urteil über die Besteuerung der Renten.

Gravatar: JohnSheridan

Juristische Personen des privaten Rechts = Schlüssel !!!

Wenn man sich im Internet mit ein wenig Interesse und Zeit schlau macht, kommt man leicht zu dem Ergebnis, daß es in der BRiD GmbH mittlereweile ausschliesslich juristische Personen ds privaten Rechts gibt, dies trifft mittlerweile sogar auf die Judikative zu, also die Gerichte und Staatsanwaltschaften, die sämtlich z.B. bei D&B als private Firma gelistet sind.

Es sollte sich auch jeder nochmal mit dem sogenannten GG sowie den nicht mehr existenten STPO, ZPO, Ordnungswidrigkeitengesetz, etc. beschäftigen. ebenso gibt es auch keine staatlichen (gesetzlichen) Richter mehr (Streichung §15 Gerichtsverfassungsgesetz).

Aber der deutsche Michel schläft seelenruhig weiter, mehr ist dazu nicht zusagen!

Gravatar: Karin Weber

Der Bürger muss Abstand nehmen von der Vorstellung, dass Recht etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat. Diese psychologische Verknüpfung ist in diesem Rechtsstaat grundsätzlich falsch. Grundsätzlich gilt: "Recht ist, was dem Staat nützt."

Die Justiz ist nur das Machtorgan der politischen Klasse um den Widerstand des Bürgers gegen den Staat zu brechen. Macht & Kontrolle sollen auf/über den Bürger ausgeübt werden. Eigentlich Dinge, die jedes Frauenhaus kritisiert, so sie mutmaßlich ein Mann gegenüber einer Frau vollzieht. Macht´s der Staat, dann ist es in Ordnung.

Es gab bisher keine Ära, in der die Justiz nicht der Kalfaktor der Politik war. Ob´s der Freisler oder die Hilde Benjamin war, immer wurden die Wünsche/Vorgaben derer umgesetzt, die gerade an der Macht waren. Ein Rechtsstaat lebt aber davon, dass man ihn in Frage stellt und genau dieser Diskussion geht man mit dieser höchsten Instanz aus dem Weg. Mit Hilfe der kalfaktierenden Justiz wird dem Bürger dreist in die Tasche gegriffen. Wenn das so problemlos möglich ist, dann könnt ihr euch hoffentlich vorstellen, dass diese Richter emotionslos für Schäuble die Freigabe zur Vermögens-/Kontenplünderung durchwinken. Die Beatrix v. Storch warnt diesbezüglich bereits seit langer Zeit.

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