Undemokratische Fraktionen verweigern der AfD die zustehenden Ausschussvorsitze

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Undemokratische Fraktionen verweigern der AfD die zustehenden Ausschussvorsitze
Datum: 16.12.2021, 12:13

Damit haben alle undemokratischen Fraktionen heute der einzigen demokratischen Fraktion alle ihr zustehenden Ausschussvorsitze verweigert. Die sind vom Hass so zerfressen, dass sie blind für den Schutz von demokratischen Minderheitenrechten geworden sind. Dass auf diese Weise der Vertrauensverlust in die Demokratie immer weiter zunimmt, ist nicht verwunderlich.

Wissenschaftler haben jetzt vor einem Vertrauensverlust der Deutschen in die Demokratie gewarnt. Jeder dritte Bürger sei wenig bis gar nicht überzeugt vom politischen System, wie eine Studie des Meinungsforschungsinstituts policy matters im Auftrag der Körber-Stiftung ergeben hat. 
jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2021/demokratie-vertrauen/

SPD-Bundeskanzler Scholz hat doch tatsächlich in seiner Regierungserklärung behauptet, es gebe keine gesellschaftliche Spaltung. Die angeblich unsolidarischen Bürger hat er damit  sprachlich schon ausgebürgert. Scholz‘ Behauptung, er wolle Kanzler auch der Ungeimpften sein, erweist sich jetzt schon als Falschaussage und Wählertäuschung. Das ist kein guter Anfang der Ampel. Als AfD werden wir diese Ampel mit allen demokratischen Mitteln bekämpfen.
www.tichyseinblick.de/kolumnen/knauss-kontert/scholz-regierungserklaerung-spaltung/

Nach dem aktuellen EuGH-Urteil ist es Zeit für eine 50-Prozent-Frauenquote bei Eltern. Der Europäische Gerichtshof hat im Fall von zwei miteinander verheirateten Frauen, die beide als Mütter in die Geburtsurkunde eines Kindes eingetragen sind, entschieden: Eine von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern muss auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden. Dafür reicht die rechtliche Elternschaft aus. Ob es sich auch um den leiblichen Elternteil handelt, spiele dabei keine Rolle. Das müsse auch Bulgarien anerkennen, das sich bisher geweigert hatte, einen entsprechenden Pass auszustellen. Schon aus der rechtlichen Elternschaft der bulgarischen Mutter ergebe sich die bulgarische Staatsangehörigkeit auch für das Kind. Ein Kind hat ein Recht auf einen Vater. Das Kindeswohl hat im Vordergrund zu stehen. Und wieder einmal maßt sich die EU an, in nationales Recht einzugreifen und die nationale Souveränität und Identität zu verletzen. Der Erfolg der Klägerinnen vor dem EuGH ist eine Niederlage für das Kindeswohl in Europa. 
www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-muetter-urteil-103.html

Sven von Storch

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