SPD-Kumpanei_ Steinmeier schützt nicht Verfassung, sondern seine Genossin
SPD-Kumpanei_ Steinmeier schützt nicht Verfassung, sondern seine Genossin
Datum: 15.10.2020, 13:15
Haben wir in den Mainstream-Medien etwas gehört von der richtig üblen Pleite der GroKo in der vergangenen Woche? Natürlich so gut wie nicht. Was wurde so geht es ging unter den Teppich gekehrt? Zum erst 8. Mal in der Geschichte der Bundesrepublik stoppte ein Bundespräsident ein bereits verabschiedetes Gesetz in der letzten Sekunde: nur noch seiner Unterschrift hätte es bedurft, um es in Kraft zu setzen, aber ebendiese Unterschrift hat er verweigert. Und es ging um DAS Prestige-Gesetz der SPD-Justizministerin Lambrecht: das sogenannte "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität". Das war so arg verfassungswidrig, das konnte sogar unter Genossen nicht durchgehen. Was für eine Blamage. Um dies nicht allzu offensichtlich werden zu lassen, versuchte Steinmeier, die SPD-Frau noch zu schützen, indem er Nachbesserungen verlangte. Das wiederum ist faktisch ein Verstoß gegen die Verfassung selbst, denn die Aufgabe des Bundespräsidenten besteht darin, ein eindeutiges Ja oder Nein zu einem Gesetz zu sagen. Nachbessrungen kann er nach der Verfassung nicht verlangen. Gleichwohl ist die Blamage für die GroKo denkbar groß, weswegen sich Staatsfunk und Mainstream-Medien mit durchaus Erfolg darum mühten, das "geht so nicht" von Steinmeier bzw. die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes insgesamt möglichst aus den großen Schlagzeilen herauszuhalten.
Als AfD weisen wir darauf hin: Die Zensur-Pläne der Regierung und der SPD-Justizministerin sind so eklatant verfassungswidrig, daß nicht einmal der Bundespräsident davor alle Augen zudrücken kann. Für jedermann erkennbar ist dennoch die Arroganz der Macht der SPD-Ministerin und der Regierungs-Mehrheit im Bundestag, denen in ihrem Krampf gegen Rechts jedes Mittel Recht scheint. Und der SPD-Bundespräsident versucht nicht, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sondern von seiner Genossin. Als AfD fordern wir klar: "Dieses verfassungswidrige Gesetz gehört nicht auf Wiedervorlage, sondern als juristischer Sondermüll entsorgt."
Worin besteht das Versagen von Lambrecht? Der Kern der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes ist die Meldepflicht für soziale Netzwerke, möglicherweise illegale Postings an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Die Folge wäre: Es würden Bestandsdaten abgefragt, etwa die IP-Adressen, Namen oder Anschriften der jeweiligen Nutzer - auch dann, wenn gar kein Anfangsverdacht vorliegt. Datenschutz? Nicht mit der GroKo. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem anderen Zusammenhang festgestellt: Die bisherigen Zugriffsrechte des BKA auf Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern sind verfassungswidrig. "Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden", so das Urteil aus Karlsruhe. Außerdem kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu dem Ergebnis, dass das neue „Anti-Hass“-Gesetz ebenfalls in Teilen verfassungswidrig sei. Immerhin seien jene Stellen, die vom Bundesverfassungsgericht bezüglich der Regelung bei Telekommunikationsanbietern beanstandet worden waren, ziemlich wortgleich auch im neuen Gesetz zu finden.
Daß der Bundespräsident ein Gesetz nicht unterzeichnet, kommt nur bei wirklich eklatanten Mängeln vor. Das ist in der Geschichte, wie eingangs bereits gesagt, in der Bundesrepublik bisher nur achtmal geschehen. Es stellt sich die Frage, ob eine Justizministerin, die ihre verfassungsmissachtende Haltung allen Warnungen zum Trotz durch den gesamten Gesetzgebungsprozess zieht, ihr Amt nicht endlich zur Verfügung stellen sollte.
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