Merkel droht mit verfassungswidriger Entmachtung der Bundesländer
Merkel droht mit verfassungswidriger Entmachtung der Bundesländer
Datum: 09.04.2021, 09:49
In ihrer Verblendung marschiert die Bundeskanzlerin immer weiter in die falsche Richtung. Merkels Corona-Politik ist nur noch ein Kampf zum Machterhalt. Dafür opfert die Kanzlerin auch das föderale System Deutschlands. Nach der von ihr persönlich angeordneten illegalen Masseneinwanderung 2015 ist das der nächste Verfassungsbruch dieser Bundeskanzlerin. Und in bester Propagandamanier, gelernt ist gelernt, werden die Worte verdreht, um die Menschen zu täuschen: „Gemeinsam” meint in Wirklichkeit „einheitlich“ und „solidarisch” steht für „gehorsam”. Nach 1990 wollten wir nie wieder eine Einheitspartei mit einem ZK, das über gehorsame Bezirke herrscht. Wehret den Anfängen!
Was von den Horrorzahlen der Lockdown-Fanatiker zu halten ist, hat jetzt auch das Verwaltungsgericht Wien in einem Urteil (Entscheidung vom 24.03.2021, GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) festgestellt: Es hat ein Versammlungsverbot aufgehoben, weil es PCR-Tests für nicht aussagekräftig hält, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Und eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests ist eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen. Dabei verweist das Gericht auf die WHO.
Wie unsinnig und gefährlich die Merkel-Politik ist, sieht man bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der sozialen Isolation im Lockdown zunehmend und massiv an gefährlichen psychischen Störungen erkranken. „Diese Entwicklung wird von den Politikern komplett ignoriert, die eisern am Dauer-Lockdown festhalten“, kritisiert die Berliner Tageszeitung B.Z.
www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-warnungen-der-kinderaerzte-werden-in-den-wind-geschlagen
Immer öfter kippen Gerichte Corona-bedingte Grundrechtseinschränkungen. Die Region Hannover hat die verhängte nächtliche Ausgangssperre nach einer erneuten gerichtlichen Niederlage am Dienstagabend (6. April) wieder aufgehoben. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Ausgangssperre in zweiter Instanz per Eilverfahren als unverhältnismäßig und unnötig eingestuft. Und auch das Berliner Verwaltungsgericht hat den rot-rot-grünen Senat per Eilentscheidung gezwungen, die zuvor beschlossene Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel wieder aufzuheben.
www.epochtimes.de/politik/deutschland/berliner-verwaltungsgericht-kippt-begrenzung-der-kundenzahl-im-einzelhandel-a3487581.html
Zum Schutz der Bevölkerung vor Corona raten viele Politiker der etablierten Parteien zur Briefwahl statt zur Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal. Dabei ist es noch nicht lange her, dass zumindest im Osten der Republik jedermann wusste, dass freie und geheime Wahlen die Diktatur von der Demokratie trennen. Nur wer seine Stimme unbeobachtet, ohne äußeren Druck und damit angstfrei abgibt, trägt zu einem demokratischen Wahlergebnis bei.
www.achgut.com/artikel/briefwahl_nein_danke
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