Menschenwürde statt Ersatzteillager!

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Menschenwürde statt Ersatzteillager!
Datum: 16.01.2020, 11:00

Bei der Organspende geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod. Dies gilt für alle Seiten – Empfänger wie Spender und ihre jeweiligen Angehörigen. Auf der einen Seite stehen schwerkranke Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Auf der anderen Seite die sterbenden Menschen und ihre Angehörigen, die von ihnen Abschied nehmen wollen.

So gut wie jeder wünscht sich ein menschenwürdiges Sterben. Umso bedenklicher ist es, dass davon in der Debatte um die Organspende so gut wie gar nicht die Rede ist. Denn die Transplantationschirurgie steht immer vor dem Problem, dass die Spenderorgane ohne unmittelbare Verbindung mit einem aktiven Blutkreislauf nur kurze Zeit funktionsfähig bleiben.

Das Sterben unter intensivmedizinischer Behandlung ist daher Grundvoraussetzung der Organspende. Viele Menschen wünschen sich aber ein Sterben im eigenen Zuhause und ohne künstliche Lebensverlängerung durch Apparate. Eben dies ist oft der in Patientenverfügungen niedergelegte Wille, der unbedingt respektiert werden muss. Ein Recht auf ein menschenwürdiges Sterben haben aber genauso auch todkranke Menschen auf Intensivstationen, die als Organspender in Frage kommen. Auch sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie von Ärzten bis zum Schluss als Menschen mit eigener Würde behandelt werden. Niemals dürfen sie als Organlieferanten und bloße Objekte behandelt oder gar zu Ersatzteillagern entwürdigt werden. Dies ist jedoch eine reale Gefahr, wenn unter allen Umständen mehr Organe entnommen werden sollen. Denn um geeignete Organe zu gewinnen, ist es zweckmäßig, den Todeszeitpunkt möglichst frühzeitig festzustellen. Zu diesem Zweck wurde der Hirntod definiert, der als Tod des Menschen auch unter Medizinern nicht unumstritten ist. Bekannt sind die Fälle in denen hirntote Schwangere noch Kinder bekommen haben. Die „hirntoten“ Spender werden einer „organprotektiven Intensivtherapie“ unterzogen, die auch „Spenderkonditionierung“ genannt wird. Ob die „Hirntoten“ davon noch etwas mitbekommen und was, entzieht sich unserer Kenntnis. Sicher ist, dass diese Prozeduren für Angehörige sehr belastend sind und ihnen einen würdevollen Abschied erschweren können. Sie sind die wahren Betroffenen der Organspende, die viel zu oft vergessen werden.

Über die Probleme der Organspende schweigen sich Minister Spahn und Karl Lauterbach aus. Bedenken stigmatisieren sie geradezu als egoistisch. Karl Lauterbach nannte den Organmangel eine „Schande“. Mit massivem moralischem Druck versuchen sie ihre „Widerspruchslösung“ durchzusetzen. Ihr brachiales Vorgehen lässt Schlimmes befürchten, vor allem im Blick auf die nötige Aufklärung über die Organspende, die unter solchen Vorzeichen zur bloßen Propaganda degenerieren dürfte.

Besonders erschreckend ist, dass schon Minderjährige, die keinen Widerspruch geäußert haben, ohne Zustimmung als „Spender“ verfügbar sein sollen. Dass einem verunglückten 16-Jährigen künftig gegen den Willen seiner Eltern Organe entnommen werden könnten, ist für mich eine Horrorvorstellung.

Im Fall der Minderjährigen zeigt sich besonders klar, dass „Schweigen“ nicht als Zustimmung zur Organspende bewertet werden darf. Jedem Arzt müssen wir schriftlich vor einer Operation zusichern, dass er uns chirurgisch behandeln darf, obwohl er das zu unserer eigenen Heilung tun will. Für die Organspende muss dies erst recht gelten. Sonst ist sie keine altruistische Spende mehr, sondern wird zur staatlich oktroyierten Pflicht.

Mit dem Zwang, der Organspende widersprechen zu müssen, droht die Kollektivierung der Organe Sterbender. Die Widerspruchslösung negiert das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit ein Kernelement der Menschenwürde.

Damit gefährdet sie auch das Vertrauen in die Medizin, dass die Grundvoraussetzung für jedes rechtsstaatliche Organspendesystem ist. Deshalb wende ich mich entschieden gegen den bürgerrechtswidrigen, obrigkeitsstaatlichen Gesetzentwurf von CDU (Spahn) und SPD (Lauterbach) und werbe stattdessen für die von meiner Fraktion geforderte Vertrauenslösung zur Organspende.

Sven von Storch

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