Gendergaga – Grüne wollen Geschlechtsidentitäts-Beratungsstellen

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Gendergaga – Grüne wollen Geschlechtsidentitäts-Beratungsstellen
Datum: 16.06.2020, 09:00

Vom Gender-Gaga lassen sich die Grünen durch nichts abbringen, weder durch den größten Wirtschaftseinbruch der Nachkriegszeit noch durch realen Probleme von Familien, die durch Kita-, Schul- und viele sonstige Schließungen gebeutelt worden sind.



Für das Plenum des Bundestags am 19. Juni haben die Grünen wieder ihren bereits 2017 vorgelegten Gesetzentwurf zur „Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität“ aufgesetzt. Das Ziel dieses sog. Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG) ist die subjektiv-beliebige Selbstdefinition der Geschlechtsidentität. Biologie und Medizin sollen keine Rolle mehr spielen – Wahrheit und Objektivität aus der Rechtsordnung verdrängt werden.


„Selbstbestimmte Geschlechtsidentität“ bedeutet nach Auffassung der Grünen, dass einzig und allein die subjektive Selbstauskunft über den Geschlechtseintrag bestimmt. Das Transsexuellengesetz (TSG) wollen sie abschaffen, weil es für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister immer noch Gutachten von zwei Sachverständigen verlangt. Diese müssen „auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut“ sein (§ 4 Abs. 3 TSG).


Das Gesetz stammt aus Zeiten (1980), in denen man von biologisch-medizinischen Tatsachen ausging. Deshalb konnte ein neues Geschlecht ursprünglich erst nach einer operativen Geschlechtsangleichung und Sterilisation in vollem Umfang rechtlich anerkannt werden. Aufgrund mehrerer Klagen von Transsexuellen und ihrer Vertreter wurden die Hürden deutlich gesenkt. Es reichen nun Gutachten von Psychologen oder anderen Sachverständigen. Aber selbst das lehnen die Grünen als „Eingriff in die Selbstbestimmung und in die Privatsphäre“ ab. So viel Objektivität darf nicht sein.


Nach dem Genderdogma der Grünen kann Geschlechtsidentität „nicht fremdbegutachtet“ werden. Eine Begutachtung könne daher nur wiedergeben, „was der Mensch über sich selbst berichtet“. Künftig soll der Geschlechtseintrag geändert werden müssen, wenn jemand angibt, dass der Eintrag „nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht“ (§1 Abs. 1).


Nach diesen subjektiven Selbstdefinitionen als Mann, Frau oder divers oder noch anders, sollen Krankenkassen entscheiden, welche Behandlungskosten sie übernehmen. Bekanntlich ist das Geschlecht für Gesundheitsleistungen nicht unwichtig: Mammographien werden nicht bei Männern gemacht und Frauen nicht auf Hodenkrebs untersucht. Transpersonen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden, aber noch die körperlichen Merkmale ihres Geburtsgeschlechts haben, sollen aber alle Leistungen erhalten. Dies fordern Lobbygruppen wie der Bundesverband Trans*, der den Gesetzentwurf der Grünen unterstützt.


Es geht um Privilegien, um Sonderrechte. Wie im Brennglas zeigt dies § 3 des Gesetzentwurfs, in dem es heißt: „Die Berichtigung des Geschlechtseintrages nach §1 lässt die bestehenden Ansprüche auf Renten und vergleichbare wiederkehrende Leistungen unberührt“ (§3).


Einerseits soll die Änderung des Geschlechtseintrags eine subjektive Definitionsentscheidung sein, die nicht einmal durch psychologische Gutachten, geschweige denn durch biologisch-medizinische Fakten, gedeckt sein muss. Andererseits soll die subjektive Willensentscheidung keine rechtlichen, finanziellen oder anderen Nachteile haben. Zugleich aber soll sie neue Leistungsansprüche begründen.


So bestimmt der Gesetzentwurf der Grünen, dass „Gesundheitsleistungen zur Modifizierung des eigenen Körpers entsprechend des selbst bestimmten Geschlechts“ so gewährt werden sollen, dass „dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Person Geltung verschafft wird“ (§6). Damit sollen auch die Gutachten entfallen, die bisher die Krankenkassen noch verlangen, wenn sie z. B. „somatische Angleichungsmaßnahmen“ übernehmen sollen. Nach dem Gesetzentwurf der Grünen sollen also subjektive Wünsche ausreichen, um Leistungen zu erhalten.


Über diese scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten der grünen Welt der Gendervielfalt sollen künftig Geschlechtsidentitätsberatungsstellen aufklären. Kein Witz: Im Gesetzentwurf der Grünen vorgesehen ist „ein System wohnortnaher Beratungsstellen“ von Träger, die Erfahrung mit Geschlechtsidentitäten haben, die „im Widerspruch mit den körperlichen Merkmalen“ empfunden werden (§ 5). Schon Kindern soll hier die vermeintlich freie Wählbarkeit ihres Geschlechts und ihrer Identität vermittelt werden.


Das ist nicht nur ein neues Füllhorn für Gendervereine, um sich noch mehr Steuergelder zu erschließen. Solche „Beratungsstellen“ wären gefährlich für Kinder und Jugendliche, die schon jetzt viel zu oft in ihrer natürlichen Geschlechtsidentität verunsichert werden. Kinder- und Jugendpsychiater sind besorgt über die rasante Zunahme junger Patienten, insbesondere von Mädchen, die sich im falschen Körper wähnen.


Selbst Radikal-Feministin Alice Schwarzer warnt vor einem „Transhype“ als Bedrohung weiblicher Selbstbestimmung. Ihre Zeitschrift Emma hat jüngst die Schicksale von Frauen, die durch Geschlechtsumwandlungen schwer gelitten haben, zum Schwerpunktthema gemacht (https://www.emma.de/thema/detransition). Gerade an diesen tragischen Fällen zeigt sich, wie gefährlich die Genderbeliebigkeit ist, die der Gesetzentwurf der Grünen auf die Spitze treibt. Geboten wären das Gegenteil, mehr Objektivität, mehr medizinische Fundierung der Gutachten, die eine Änderung des Geschlechtseintrags begründen sollen.


Sven von Storch

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