Die Bundesregierung sieht beim Kinderhandel tatenlos zu
Die Bundesregierung sieht beim Kinderhandel tatenlos zu
Datum: 05.08.2020, 10:10
Die Bundesregierung hat eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Leihmutterschaft in Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/21019) beantwortet. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, sowohl durch das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG) als auch durch das Adoptionsvermittlungsgesetz. Letzteres untersagt nicht nur die Vermittlung von Leihmutterschaftsverhältnissen (§ 13c AdVermiG), sondern sogar die Werbung für diese mittels Anzeigen (§ 13 d AdVermiG). Zu letzterem teilt die Bundesregierung nur mit, dass die "gesundheitlichen Risiken für die Ersatzmutter unbestritten" seien. Zum Schicksal der Kinder liegen ihr "keine Erkenntnisse" vor.
Die Bundesregierung dokumentiert damit ihr Desinteresse an der Durchsetzung des geltenden Leihmutterschaftsverbots. Das ist ein Armutszeugnis für eine Regierung, die sonst so gerne Andersdenkende über Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde belehrt.
Auf die Rechtsstaatlichkeit berufen sich Merkel & Co. gern, um die Regierungen anderer Länder zu belehren. Zum Beispiel Ungarn oder Polen, die auch in der EU ihre nationale Souveränität bewahren wollen. Dass Merkel & Co. die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land weniger interessiert, zeigt sich auf allen Feldern der Politik: Von der massenhaften Duldung des Asylmissbrauchs über die Laxheit in der Finanzaufsicht bis zur regelrechten Förderung Linksextremer, die Recht und Gesetz verachten.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte Leihmutterschaft unterbunden werden, weil Ersatzmutterschaften "in jeder Form" abzulehnen seien. Soweit scheint alles klar. Leider klaffen Gesetz und Wirklichkeit weit auseinander. Schon seit Jahren gab es keine Verurteilungen mehr aufgrund der o. g. Bestimmungen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort dargelegt. Dabei ist es kein Geheimnis, dass das Leihmutterschaftsverbot durch einen regelrechten Kinderimport ausgehebelt wird. Bei sog. "Kinderwunsch-Tagen", wie sie z. B. 2019 in Berlin stattfanden, wird offen Werbung für die Leihmutterschaft und Kinderkauf im Ausland gemacht. Dies geschieht, obwohl Deutschland die Haager Konvention für Adoptionsverfahren unterzeichnet hat, die den Handel mit Kindern unterbinden soll.
Die Inhumanität des internationalen Kinderhandels zeigte jüngst ein Video mit Dutzenden Babys, die in einer Kiewer Klinik einsam in ihren Betten weinten. Das Video produziert hatte die Leihmutterfirma "BioTecCom". Das traurige Video sollte Druck auf die ukrainische Regierung aufbauen, damit diese ihre im Lockdown verhängten Einreisesperren aufhebt und die Besteller die Babys abholen können. Aus den Medienberichten erfuhr man, dass im letzten Jahr Leihmütter in der Ukraine rund 1500 Kinder ausgetragen haben. Mindestens 137 dieser Babys sollen einen Elternteil mit deutscher Staatsbürgerschaft haben, wie die Bundesregierung der dpa mitteilte. Dazu wollten wir Genaueres wissen: Wo sind die Kinder verblieben? Wurde die Elternschaft der Bestelleltern trotz des Leihmutterschaftsverbots rechtlich anerkannt? Nach geltendem Recht müssten die ukrainischen sog. Leihmütter die rechtmäßigen Mütter sein. Denn Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB, "die Frau, die es geboren hat". So will auch das Embryonenschutzgesetz gespaltene Mutterschaften verhindern, bei denen die genetische und austragende Mutter nicht identisch sind, weil dies "die Identitätsfindung des Kindes erheblich erschweren" könnte.
"Mehrfachelternschaften" von drei oder noch mehr "Elternteilen", wie sie grüne Ideologen fordern, sollten Kindern gerade nicht zugemutet werden. Schon gar nicht sollten Kinder zum Konsumgut "Wunschkind" und damit zur Handelsware degradiert werden. Nicht weniger menschenverachtend ist es, Frauen als Brutkästen auszubeuten.
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