Infam!
Infam!
Datum: 23.04.2015, 10:23
Sehr geehrter Herr Redakteur!
„Dafür, dass Eltern eine staatliche Leistung nicht in Anspruch nehmen, soll der Staat auch kein Geld ausgeben“ - so die permanent verbreitete mediale Parole. Dies ist in doppelter Hinsicht fragwürdig: Denn Kinder, die nicht in eine Krippe verbracht werden, bleiben ja nicht ohne Betreuung, sondern sie werden privat 1:1 exklusiv sogar von ihren eigenen Eltern, und in der Regel höchst liebevoll betreut. Im Gegensatz zu früheren Jahrtausenden gibt es im 21. Jh. verschiedene Formen der Kleinkinderfürsorge. Alle müssten dem Staat gleich viel wert sein. Doch für einen Krippenplatz gibt der Finanzminister monatlich 1200 € aus, für elterliche Erziehung klägliche 150 €.
Im Schulwesen dagegen agiert die öffentliche Hand angemessen und korrekt. Privatschulen mit je eigenem Profil werden vom Saat genauso gefördert wie öffentliche Schulen, weil er deren Bildungsleistung als wertvoll anerkennt.
Dieser Gegensatz kann einerseits bedeuten, dass der Staat elterliche Betreuung sehr viel geringer einschätzt als kollektive Betreuung. Andererseits liegt dem Projekt eine ganz simple Rechnung zugrunde: Die Milliarden an Ausgaben für Krippen fließen als Steuern aus Müttererwerbsarbeit x-fach in die Staatskasse zurück. Niemals gäbe ein Herr Schäuble Milliarden aus, wenn es sich nicht üppig lohnte! Kindeswohl und Elternrecht sind jedoch Kategorien, die in dieser Bilanz nicht die geringste Rolle spielen.
Infam, dass sowohl Politik als auch Medien diese garstig-banale Seite der Medaille tunlichst verschweigen und dafür den Schwarzen Peter denjenigen Eltern zuschieben, die den staatlichen Auftrag nach Artikel 6 Grundgesetz erfüllen wollen, der aus gutem Grund nicht dem Staat, sondern den Eltern Recht und Pflicht zur Erziehung überträgt.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
Nachtrag
Das Geld, also 900 Millionen €, wären da, um Erzieherinnen im öffentlichen Dienst anständig zu entlohnen, wenn man das „von der CSU durchgedrückte“ ( unverschämt geringe ) Betreuungsgeld den selbst betreuenden Eltern entzöge, so Ihr Vorschlag, werter Herr Redakteur. Wurde denn nicht auch die Krippenfinanzierung „von SPD und CDU einfach durchgedrückt“? In beiden Fällen geht es um die Betreuung ein-bis dreijähriger Kinder. Welchen Grund gibt es, beide Leistungen so unterschiedlich zu bewerten?
Man kann sich zur CSU stellen, wie man will. Aber sie ist die einzige demokratisch gewählte Partei, die sich einer Minderbewertung elterlicher Kinderbetreuung widersetzte. Dies muss man ihr hoch anrechnen, denn sie achtet noch den Art. 3 GG, nach dem Ungleichbehandlung untersagt wird. Alle anderen Parteien treten die Hoheitsrechte von Eltern mit Füßen. Und damit schaden sie der Gesellschaft dramatisch.
Wollten die Damen und Herren Abgeordneten aller Parteien nicht Schaden vom Volk abwenden?
Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.de
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment