GRÜNROT lehnt Bildungsplan-Petition ab

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GRÜNROT lehnt Bildungsplan-Petition ab
Datum: 20.10.2014, 14:21

Eine Petition ist ein demokratisches Mittel, um dem Bürger einen Notruf zu ermöglichen. Mit ihrer Unterschrift wenden sich die Petenten  üblicherweise       g e g e n  ein  Regierungsvorhaben. Eine Eingabe zur  U n t e r s t ü t z u n g  eines Vorhabens kann dagegen im eigentlichen Sinn nicht als Petition gelten. Trotzdem hat der Ausschuss  die “Petition” der Befürworter der Bildungsplanreform bedenkenlos angenommen.

www.bildungsplan2015.de/2014/10/11/gruen-rot-dominierter-petitionsauschuss-substanzlose-argumentation/

und auch 

www.bildungsplan2015.de/video

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014

Erste Reaktion zur Ablehnung der Petition

Rohrdorf/Stuttgart – Erstaunt und verständnislos reagiert die Petitionsinitiative „Zukunft-Verantwortung-Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ auf die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses.

Die derzeit nicht näher ausgeführte Begründung zum Beschluss des grün-rot dominierten Petitionsausschusses ist nicht nachvollziehbar. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Landesregierung an den Plänen, die „Akzeptanz sexuelle Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, festhält. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9. Mai dieses Jahres wurden die Pläne der Landesregierung von ausgewiesenen Experten als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert.

Die Argumentation der Ausschussvorsitzenden muss als sehr bedenklich gelten, weil auf die begründeten Forderungen der Petition nicht inhaltlich eingegangen wird. Dies gilt auch dahingehend, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Erstellung der Bildungspläne erkennbar nicht bejaht wird. Beate Böhlen  (Grüne) erklärt in der Pressemitteilung, dass der Petitionsausschuss die Petition “abgelehnt” habe. Dies erstaunt umso mehr, als es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses ist, über Petitionen zu entscheiden; der Ausschuss hat dem Landtag lediglich Beschlussempfehlungen vorzulegen. Frau Böhlen übergeht hier wohl die Rechte des Landtags.

Sobald uns nähere Informationen über die Grundlage der Entscheidung vorliegen, werden wir eine umfassende Stellungnahme abgeben.

Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.de

Sven von Storch

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