Bravo, Herr Hofreiter!

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Bravo, Herr Hofreiter!
Datum: 09.09.2015, 12:30

„Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein Win-win für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse! Indem er lediglich die staatlichen Einrichtungen extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett versagt, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechungverweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer “Bewirtschaftung des Begabungspotentials” zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies so lange er die elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen Variante. Die Einlösung der Koalitionszusage BG wurde sofort als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch logische Kapazität zugetraut.

Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.de 

Sven von Storch

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