"Backlash": College-Studenten fordern "Schuldig-bis-Unschuld-bewiesen"-Einstellung heraus

Immer mehr Studenten wollen beim Vorwurf sexuelelr Gewalt nicht mehr ihr Unschuld beweisen, sondern fordern, dass ihnen eine Schuld nachgewiesen wird. Das wird "Backlash" genannt, entspricht aber eigentlich doch nur den Grundpfeilern unseres Rechtsstaates.

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Der Washington Examiner berichtet darüber, dass sich immer mehr Studenten dagegen wehren, bei Vorwürfen sexueller Gewalt automatisch als Schuldige behandelt zu werden, bis sie ihre Unschuld beweisen können. Dieser Versuch, dorthin zurückzukehren, dass Schuld und nicht Unschuld bewiesen werden muss – also dem Grundpfeiler unseres Rechtsstaats – wird in der Überschrift des Artikels als "Backlash" bezeichnet. Dasselbe Wort findet man auch in diversen feministischen Beiträgen über diese Entwicklung. (Bin jetzt zu faul, extra Links zu setzen – bei Interesse einfach mal nach den Stichworten "college", "rape" und "backlash" googeln.)

Was genau bezeichnet der Begriff "Backlash" eigentlich?

Glücklicherweise gibt es im Internet eine feministische Enzyklopädie, die uns darüber aufklärt. (Wie die Versionsgeschichte des Beitrags zeigt, wurde er maßgeblich von Personen erstellt, über deren Linientreue zur feministischen Weltsicht wir uns keine Sorgen zu machen brauchen.) Dort heißt es:

Als Backlash (dt. "Gegenschlag, Rückschlag") bezeichnet man gegen als fortschrittlich erachtete Entwicklungen gerichtete Bestrebungen oder auch die Rückkehr konservativer Wertvorstellungen, sowie die Einflussgewinnung von dahingehend orientierten Kräften. Nachdem der Begriff Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts zunächst für starke negative Reaktionen auf verschiedene politische und gesellschaftliche Entwicklungen angewandt wurde, bezieht er sich im gegenwärtigen US-amerikanischen Sprachgebrauch auf wiederkehrende Bestrebungen einer privilegierten Gruppe von Menschen, neu gewonnene Rechte und Freiheiten einer unterprivilegierten Gruppe rückgängig zu machen.

(...) Susan Faludi popularisierte den Begriff Backlash in ihrem gleichnamigen Buch (1991). Darin definiert sie die antifeministische Backlash-Bewegung als einen machtvollen Gegenangriff auf Frauenrechte, der darauf zielt, die Erfolge des Feminismus zunichtezumachen. Faludi zufolge war Mitte des 19. Jahrhunderts, um die Jahrhundertwende, sowie in den 1940er und 1970er Jahren jeweils ein antifeministischer Backlash zu verzeichnen, der feministische Bestrebungen zum Erliegen brachte. (...) Die feministische Literaturwissenschaftlerin bell hooks führt aus, dass jegliche tiefgreifende Kritik an patriarchaler Maskulinität die bestehenden Herrschaftsstrukturen bedrohe und einen antifeministischen Backlash erzeuge.

Der Sozialwissenschaftler und Politologe Simon Möller folgert in seiner Studie, dass der Diskurs der deutschen Medien in den 90er Jahren durch einen antifeministischen Backlash gekennzeichnet war. Dieser Backlash habe die Anti-Politische Korrektheits-(PC)-Rhetorik und insbesondere das medial konstruierte Feindbild eines angeblich übermächtigen, lustfeindlichen und "politisch korrekten" Feminismus sowie das vermeintliche Phänomen einer "sexuellen Korrektheit" (SC) instrumentalisiert. (...) Bei diesem antifeministischen Backlash handele es sich um einen "hegemonialen Offensivdiskurs", der versucht, emanzipatorische Bestrebungen als "politisch korrekter" Nonsens lächerlich zu machen oder zur Gefahr zu stilisieren und frauenfeindliche Positionen zu normalisieren.

(...) Der antifeministische Backlash folgt nach Möller bestimmten Mustern:

Sexismus und sexuelle Gewalt wird erotisiert, trivialisiert sowie singularisiert;

eine Täter-Opfer-Umkehr findet statt;

die Existenz sexistischer Dominanzverhältnisse wird bestritten;

eine feministische Hegemonie an den Universitäten, in den Medien und im Kulturbereich wird suggeriert; und

der Begriff "Feminismus" wird stigmatisiert.

Komisch, sobald ich die Wikipedia lese, erscheint es mir eine ausgesprochen beängstigende Entwicklung zu sein, auf den Grundpfeilern unseres Rechtssystems zu beharren. Für die schöne neue Genderwelt bin ich vermutlich nicht progressiv genug.

Zuerst erschienen auf genderama.blogspot.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Blobfisch

@D. Nunziant:
Ah ja genau so was habe ich gesucht, eine tatsächliche Statistik über Vergewaltigungsfälle. Vielen Dank

Hier ein paar Zahlen, die ich herausgelesen habe:
Bei ca. jedem 4ten Fall einer Anzeige kommt es letztenendes zu einer Verurteilung.

Laut einer Schätzung der Bearbeiter von Vergewaltigungsfällen sind ca. 1/3 aller Anzeigen Falschanzeigen. Wobei dies nur ein Mittelwert ist und es einige Bearbeiter gaben, die von 80% ausgingen und andere, die von 10% oder weniger ausgingen.

Über 50% der Anzeigen wurden wegen mangelnder Beweislage eingestellt.

Die Anzeigen wegen Falschaussage liegen bei 7,4%. Dies liegt u.a. daran, dass auch bzgl. einer Falschaussage häufig keine eindeutige Beweislage vorliegt.

Was lernen wir daraus?
So wie einige Kommentare hier die Sache darstellen, nämlich, dass man automatisch der Frau glaubt, kann es wohl kaum sein, denn es werden einige fälle wegen mangelnder Beweislage eingestellt.

Auch wenn es durchaus Falschanzeigen gibt, so stellen diese nicht die Gesamtheit aller Anzeigen dar. Das heißt es gibt auch tatsächliche Fälle von Vergewaltigung. Es wäre also sicherlich nicht die richtige Lösung, Vergewaltigungsanzeigen in Zukunft einfach komplett zu ignorieren.

Eine tatsächliche Zahl, bei wievielen Anzeigen es sich nun um Falschanzeigen handelt, werden wir letztenendes wohl nie haben, weil es viel zu viele Fälle gibt, in denen man weder beweisen kann, dass es zu einer Vergewaltigung gekommen ist, noch dass es nicht dazu gekommen ist und somit eine Falschanzeige war.
Es ist aber auch eindeutig, dass die Zahl der Falschanzeigen weder bei 0% noch bei 100% liegt.

@ Jürgen Zumpe:
Das es alles andere als einfach ist, Vorurteile abzubauen ist mir auch klar. Aber was wäre dann Ihre Lösung? Einfach den Kopf in den Sand stecken und nichts tun?
Nun ja, wie bereits gesagt: Mein Vorschlag wäre, allgemein daran zu arbeiten, Vorurteile abzubauen. Sie lehnen diesen Vorschlag ab.
Mich würde also interessieren, was denn Ihr Vorschlag wäre?

Gravatar: Jürgen Zumpe

>> Vielleicht sollten wir als Gesellschaft einfach daran arbeiten ALLE dieser Vorurteile zu beseitigen, anstatt zu streiten, welches davon denn nun schlimmer ist, sodass in Zukunft, wenn jemand sagt vergewaltigt worden zu sein, man vollkommen unvoreingenommen an die Ermittlungen herangeht, und herausfinden kann, was denn nun tatsächlich passiert ist. <<

Sie wissen schon wo Sie leben? Was Sie schreiben klingt ja vernünftig, aber das werden Sie nicht gegen die Widerstände in Politik, Justiz & feministischen Lobbyvereinen durchsetzen. Da geht es um eine Milliardenindustrie, der Sie das Wasser abgraben wollen. Sie liegen da schneller mit Luftlöchern im Straßengraben, als sie denken können. Bestes Beisiel dafür ist das heutige Urteil im Fall "Gusl Mollath". Die Justiz hat einfach ein Problem damit anzuerkennen, dass sie wieder einem Scheiße gebaut hat. Gott sei Dank lebt Gustl Mollath noch. Die lächerlichen 19 €/Tag Haftentschädigung hätte man der Richterin um die Ohren hauen müssen.

Gravatar: Blobfisch

Ist das Ihr Ernst?
Haben Sie meinen Kommentar überhaupt gelesen?
Nun vielleicht sollten Sie noch mal lesen was ich geschrieben habe. Ich sagte, dass die 3% bei einer schnellen Google-Suche rauskamen und ich NICHT WEIß OB DIESE ZAHL STIMMT!

Hätten Sie meinen Beitrag tatsächlich gelesen, dann wäre Ihnen auch aufgefallen, dass ich mir sehr wohl bewusst bin, dass es Vergewaltigungen an Männern genauso gibt wie Vergewaltigungen an Frauen, nur dass erstere sogar noch viel seltener zur Anzeige gebracht werden als letztere und man somit seltener davon hört. Ich habe NIE behauptet, dass es keine oder weniger Gewalt gegen Männer gibt, im Gegenteil, ich habe Gewalt gegen Männer selber angesprochen!!!

Und ich habe es bisher möglichst vermieden, mit den Zuständen in Amerika zu argumentieren, denn ganz ehrlich, die amerikanische Rechtssprechung ist ein Witz.
Aber gut, hier ein anderer Fall aus Amerika:

http://www.golem.de/news/steubenville-anonymous-hacker-droht-laengere-haft-als-vergewaltigern-1306-99707.html

Aber klar, verdrehen Sie ruhig meine Worte und stellen Sie mich als männerhassende Femnazi dar. Das beweist aber letzten Endes nur, dass Sie es sind, die hier Schwachsinn verbreitet.

Es gibt diverse Vorurteile bzgl. Vergewaltigung, die fest in unserern Köpfen verankert sind und somit eben auch bei Richtern vorkommen.
Dazu gehören

- die Annahme, dass Männer nicht vergewaltigt werden können, da sie stark und Frauen schwach sind. Wenn deswegen ein Mann vergewaltigt wird (und dies zur Anzeige bringt) nimmt man ihn automatisch nicht ernst, weil er wohl ein Schwächling sein muss.

- die Annahme, eine Frau, die sagt vergewaltigt worden zu sein, lügt automatisch und will dem Beschuldigten nur eins reinwürgen. (Aber ob Sie es glauben oder nicht, es gibt sehr wohl Fälle, in denen Frauen die Wahrheit sagen und tatsächlich vergewaltigt wurden!)

-gegenteilig aber auch die Annahme, dass eine Frau, die sagt, dass sie vergewaltigt wurde, automatisch die Wahrheit sagt, weil eh alle Männer grausame Monster sind. (Und auch wenn Sie sich das gerne einreden, habe ich das niemals bestritten!)

Vielleicht sollten wir als Gesellschaft einfach daran arbeiten ALLE dieser Vorurteile zu beseitigen, anstatt zu streiten, welches davon denn nun schlimmer ist, sodass in Zukunft, wenn jemand sagt vergewaltigt worden zu sein, man vollkommen unvoreingenommen an die Ermittlungen herangeht, und herausfinden kann, was denn nun tatsächlich passiert ist.

Gravatar: Jose Morales

Wissen Sie eigentlich, dass die Unschuldsvermutung beim Gewaltschutzgesetz nicht gilt?

Wenn Ihnen das neu sein sollte, dann lesen Sie sich ruhig einmal ein:

www.missbrauchgewaltschutzgesetz.fall.vn

Das war der politische Wille von Rot-Grün, dass ".. erst geschossen und danach gefragt wird". Schwarz-Gelb hat das nie in Frage gestellt.

Wenn Sie da Opfer einer Falschbeschuldigung werden, dann haben Sie ein Problem. Sie müssen beweisen, dass dies nicht stimmt. Es gibt Fälle, die haben jahrelang im Knast gesagt, dass sie unschuldig sind. Die waren nicht resozialisierungfähig, weil sie sich mit ihrer Tat nicht auseinandergesetzt haben. Zum Schluss kam raus, dass die unschuldig waren.

Übrigens ist das Gewaltschutzgesetz für Frauen im Falle einer Scheidung sehr vorteilhaft. Man kann blitzartig die gemeinsame Wohnung für sich beanspruchen und bekommt mit unsubstantiierten Gewaltvorwürfen problemlos das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Alltagssorge für die Kinder übertragen. Jedes Frauenhaus sekundiert da unhinterfragt. Die Kinder sind dann mal weg, denn es gilt das Kontinuitätsprinzip.

Wundert sich eigentlich noch jemand darüber, dass hier die Kinder fehlen?

Gravatar: Karin Weber

Sie schreiben sehr viel und dazu noch sehr unsubstantiiert.

Schon alleine die Feststellung Ihrerseits, dass nur 3% Falschbeschuldigungen wären, die liegt doch aber so was von daneben. Glauben Sie allen Ernstes, dass die Justiz Fehler zugibt? Die sind doch so was von unfehlbar und es ist in solche Fällen wie Kachelmann, Ulvi Kulac, Thomas Ewers und Gustl Mollath nur einen großen Kreis von Unterstützern bzw. den enormen finanziellen Eigenmitteln der Betroffenen geschuldet, dass solche Fälle aufgerollt werden. Bei Horst Arnold kam nach 5 Jahren Knast auch raus, dass er unschuldig ist. Wo taucht das in welcher Statistik auf?

Da Sie so gerne googlen und das als "zuverlässig" zu bewerten scheinen. Dann googlen Sie einfach mal nach der Verteilung der Gewalt zwischen den Geschlechtern. Da werden Sie Argumentationen und seltsame Studien finden, die zu dem Ergebnis kommen, dass Gewalt zu 90% von Männern ausgeht. Solche Erfahrungen aus der Praxis passen da nicht ins feministische Weltbild und werden entsprechend auch nicht gefunden. Man nennt das schlichtweg Manipulation, auf die Sie ganz banal hereinfallen:

http://www.psychotherapiepraxis.at/artikel/paartherapie/gewalt-in-beziehungen.phtml

Das Max-Planck-Institut legt solche Fakes offen:

https://www.mpib-berlin.mpg.de/de/presse/2014/03/unstatistik-des-monats-gewalt-gegen-frauen-und-zahlen

Und auch die Presse ist gelegentlich zu diesem Punkt etwas kritischer:

http://www.huffingtonpost.de/dieter-scholl/gewalt-gegen-frauen-kritik-an-eu-studie_b_4930376.html

An diesem "außerdeutschen Fall" sei einmal demonstriert, dass sich nicht jeder Falschbeschuldigte mehr zu Wort melden kann und über Google gefunden wird:

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_70516106/10-000-dollar-und-eine-falschaussage.html

Also hören Sie bitte auf uns hier mit Ihren ellenlangen Fabulierungen zu nerven. Es ist vollkommen substanzlos und kann schon im ersten Waschgang vollkommen zerpflückt werden. Lassen Sie sich doch mal vom Petitionsforum des Deutschen Bundestages als Troll nachschulen.

Gravatar: Karin Weber

In welchem Zusammenhang steht Ihr Beitrag zum Vorkommentar? Irgendwie fehlt da das inhaltliche Bindeglied.

Was macht man so als Antifaschistin? Kämpft man gegen Rot-Grün?

Gravatar: Blobfisch

Natürlich gibt es Fälle von Falschbeschuldigungen. Leider wird bei einigen davon wohl auch der Angeklagte verurteilt, obwohl er unschuldig ist. Das gibt es aber genauso auch bei anderen Straftaten.
Interessant wäre es zu wissen, wie viele Vergewaltigungen jährlich in Deutschland zur Anzeige gebracht werden und wie viele davon statistisch denn nun tatsächlich Falschanschuldigungen waren. Eine schnelle Google-Suche ergab, dass dies nur ca. 3% sind. Ob das stimmt weiß ich nicht, die allgemeine Ansicht bei solchen Diskussionen ist es ja eh, keiner einzigen Studie oder Statistik zu glauben.

Mein Problem mit der Sache ist es aber, dass die ganze Thematik so dargestellt wird, als ob es sich bei (zumindest fast) JEDER angezeigten Vergewaltigung um eine Falschbeschuldigung handelt. Dies hat zur Folge, dass man automatisch davon ausgeht, wenn eine Frau eine Vergewaltigung anzeigt, dass sie ja sicher nur ein hinterhältiges Miststück ist, das nur eine Falschanzeige macht.
Dies hat zur Folge, dass (tatsächliche) Vergewaltigungen erst gar nicht angezeit werden, und das obwohl die Dunkelziffer an nicht gemeldeten Vergewaltigungen ohnehin schon sehr hoch ist.

Sehen Sie, Antifeministen behaupten, Richter würden bei einer Vergewaltigung ja automatisch der Frau Recht geben, auch wenn es keine Beweise gibt. Feministen dagegen behaupten, Richter würden automatisch sagen "ja das war bestimmt ne Falschanschuldigung die Frau wollte ihm nur eins reinwürgen." Beides kann ja wohl kaum stimmen.
Ich persönlich habe ja eigentlich ein ganz gutes Vertrauen in die Strafverfolgung und Rechtsprechung in Deutschland.
Aber Richter sind halt auch nur Menschen und machen Fehler. Das heißt, dass es eben manchmal doch vorkommt, dass jemand verurteilt wird, der eigentlich unschuldig ist. Das heißt aber halt auch, dass es eben manchmal vorkommt, dass jemand freigesprochen wird, obwohl er eigentlich schuldig ist. Das sind aber meistens doch eher Einzelfälle. Es wäre trotzdem falsch zu sagen "ja dann wird halt niemand mehr wegen Vergewaltigung verurteilt" oder "ja dann wird halt jeder bei Verdacht sofort verurteilt."

Nun, es hieß auch, dass es nur Falschanschuldigungen durch Frauen gibt, Männer dagegen nie eine Frau fälschlicherweise der Vergewaltigung bezeichnen. Das ist sicherlich auch nicht falsch, allerdings denke ich, dass das eher daran liegt, dass Vergewaltigungen AN Männern generell häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. In unserer Gesellschaft herrscht leider immer noch die Ansicht vor, dass Männer immer stark und unverletzbar sind/sein müssen und dass Frauen schwach sind und beschützt werden müssen.

Während Frauen, die vergewaltigt werden, also damit kämpfen müssen, dass man ihnen nicht glaubt, dass sie tatsächlich vergewaltigt werden, da sie ja bestimmt nur eine Falschanzeige machen, müssen Männer, die vergewaltigt werden, damit kämpfen, dass man ihnen nicht glaubt, dass sie tatsächlich vergewaltigt werden, da Männer ja nicht vergewaltigt werden können. Beides basiert auf veralteten Geschlechtervorstellungen. Frauen sind hinterhältig und durchtrieben und Männer braucht man nicht zu schützen.

Gravatar: Crono

@Antifaschistin sagt:
.....
~~~
Anti...was?

Gravatar: Antifaschistin

"Wenn jedoch herkömmliche Rechtsansätze aufgegeben werden, stellt sich das Problem, wie man sexuelle Belästigung definiert. Die amerikanische, feministische National Organisation for Women definiert sie so: «Jeder wiederholte oder unerwünschte sexuelle Annäherungsversuch, jede sexuell ausdrücklich abfällige Verlautbarung, sexuell diskriminierende Bemerkungen, welche bei der Angesprochenen Unwohlsein oder Demütigung erzeugen."

Ich dachte immer, dass gegenüber <a href="http://home.arcor.de/menschundrecht/Feminazies.pdf" rel="nofollow">Frauen in Deutschland</a> jeder wiederholte oder unerwünschte sexuelle Annäherungsversuch, jede sexuell ausdrücklich abfällige Verlautbarung, sexuell diskriminierende Bemerkungen, welche bei der Angesprochenen Unwohlsein oder Demütigung erzeugen, von Gerichten bereits als Vergewaltigung bewertet und verurteilt werden können und regelmässig auch als solche verurteilt werden: Mutti rettet doch nur die Welt vor dem bösen Räuber Hotzenplotz, alles nur gut gemeint.

Anders sieht es anscheinend nur aus, wenn Kleinkinder und Mädchen Opfer sind. Dann können sogar sexuelle Handlungen an und mit dem Kind rechtlich als <a href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=74281&amp;page=12&amp;p=11249086&amp;viewfull=1#post11249086" rel="nofollow">Beitrag</a> zur Entwicklung von <a href="https://app.box.com/shared/0mxs9jjzs2" rel="nofollow">Stolz auf die Geschlechtlichkeit</a> aufgefasst werden.

Eigentlich ist das aber alles egal, weil es so dem <a href="http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=133347&amp;page=26&amp;p=16306741&amp;viewfull=1#post16306741" rel="nofollow">politischen Willen</a> in Deutschland entspricht. Mit anderen Worten fehlt der politische Wille, etwas zu ändern, und <a href="https://www.youtube.com/watch?v=VqrPqMWdXeg" rel="nofollow">die höchst - und letztinstanzlichen deutschen Gerichte sind zu schwach und zu abhängig von der Exekutive</a>, um sich der Agenda zu widersetzen bzw. Rechtspflege zu betreiben.

Und noch einmal mit anderen Worten, wenn Sie zu der Gruppe deutscher Staatsbürger gehören, der all das zum Nachteil gereicht und nicht passt, dann sollten Sie sich, wenn Sie irgend können, am besten vom Acker machen und weit, weit weg gehen von der Erfolgsgeschichte, vom Sommermärchen, vom Weltmeister aller Klassen, der mächtigsten Frau der Welt, der besten Bundesregierung seit 25 Jahren, der Retterin von Gott und der Welt Deutschland ... Sie wissen schon, so gehen die Gauchos ...

Gravatar: Musharraf Naveed Khan

Ehe du hier so langatmig referierst, lies dich mal hier in die nackte Realität ein:

http://www.frauengewalt.fall.vn/falschbeschuldigung.html
http://www.falschbeschuldigung.org/

Mit Bezug auf deinen letzten Satz hoffe ich, dass es dir nicht geht wie Thomas Ewers.
http://www.frauengewalt.fall.vn/2014-06-30_Ruhr_Nachrichten_FB_Thomas_Ewers_Freispruch.pdf

Das Leben dieses Falschbeschuldigungsopfer ist versaut und niemand, auch diese kümmerliche Haftentschädigung von 25 €/Tag, können ihm diesen Verlust ersetzen.

Das ist kein Einzelfall und nur durch Zufall erfährt man solche Sachstände. Offizielle Statistiken wird es dazu nicht geben:

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/130-Menschen-sassen-in-Bayern-unschuldig-im-Knast-id5795321.html

Gravatar: F*cktotum

"In diesem Kontext ist es tatsächlich richtig zu sagen, “es kann doch nicht angehen, dass einem Vergewaltiger erstmal seine Schuld bewiesen werden muss


Anders herum wird ein Schuh daraus. Wenn dem Herrn Kachelmann erst einmal seine <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_%28Ethik%29#Lebensf.C3.BChrungsschuld_und_moralische_Bewertung" rel="nofollow">Lebensführungsschuld</a> bzw. sein verlottertes Lotterleben, in dem er alles einschliesslich schönen Försterinnen gekachelt hat, was bei 'drei!' nicht auf den Bäumen war, nachgewiesen ist, dann ist ihm damit auch schon fast die eine oder andere Vergewaltigung nachgewiesen. Aber eben nur fast. Schwenn sei Dank.

Gravatar: Impregnator

Kann schon sein, dass es besonders viel Durcheinander und Chaos auf diesem Gebiet des Strafrechts gibt. Mit Ihren Ausführungen, fürchte ich aber, wird das Durcheinander nicht unbedingt weniger.

Ein Straftatbestand ist wohl erst dann im Sinne einer Strafbarkeit erfüllt, wenn
objektiver Tatbestand und subjektiver Tatbestand mit Vorsatz erfüllt sind, und wenn keine Rechtfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe vorliegen.

Der Vorsatz ist nicht unproblematisch, da besonders in der deutschen Justiz eine feministisch - genderistische Rechtsauffassung verbreitet ist, die einen erigierten Penis - den Inbegriff der sexualisierten Gewalt, 'die geladene Waffe' - für die Annahme eines bedingten Vergewaltigungsvorsatzes genügen lässt. Ohne 'geladene Waffe' geht es aber eben nicht.

Der Rat, nie in Abwesenheit eines Notars und / oder eines Rechtsanwalts zu kopulieren, um Missverständnissen möglichst schon im Ansatz vorzubeugen, ist so neu und unpopulär ja nun auch wieder nicht, dient er doch auch der Belebung des juristischen Geschäfts...

Gravatar: Blobfisch

Interessant ist, dass hier von "Schuld" und "Unschuld" gesprochen wurde. Ob hier bewusst die Begriffe der deutschen Gesetzgebung benutzt wurden oder doch der allgemeine Sprachgebrauch weiß ich nicht, aber es ist so, dass "in dubio pro reo"nichts mit der (gesetzestextlichen) Schuld zu tun hat, sondern lediglich bedeutet man nimmt an, dass ein Angeklagter einen bestimmten Tatbestand nicht erfüllt hat, also eine bestimmte Handlung nicht vorgenommen hat.

Bei dem Begriff der Schuld ist es vielmehr so, dass man grundsätzlich davon ausgeht, dass die meisten Menschen schuldfähig sind, also auch dass ein Angeklagter beim begehen einer Tat schuldhaft war, es sei denn es liegen Umstände vor, nach denen der Angeklagte offensichtlich nicht schuldhaft war.

Da diese ganzen Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch anders verwendet werden als im Gesetz und somit sehr verwirrend sind, das ganze hier am Beispiel der Vergewaltigung:

Ein Mann wird angeklagt, eine Frau vergewaltigt zu haben. Dies kann aber nicht ausreichend nachgewiesen werden. Somit gilt "in dubio pro reo" und der Angeklagte wird (sollte) freigesprochen werden.

Gegenbeispiel:
Ein Mann wird angeklagt, eine Frau vergewaltigt zu haben. Dies kann auch nachgewiesen werden.
Nun bedeutet dies allein aber noch nicht, dass der Mann auch verurteilt wird. Vorher sind noch Rechtswidrigkeit und Schuld zu prüfen.

(Rechtswidrigkeit bedeutet, dass der Mann keinen Rechtfertigungsgrund für die Tat hatte. Das sind meistens so Sachen wie Notwehr o.ä., wobei ich mir nicht vorstellen könnte, welcher dieser gesetzlichen Rechtfertigungsgründe bei Vergewaltigung greifen könnte.
Der Mann hat also rechtswidrig gehandelt.)

Bleibt die Frage, ob er schuldhaft gehandelt hat. Nicht schuldhaft wäre er z.B. gewesen, wenn er enorm geistig verwirrt o.ä. war (wobei man dann halt meistens nicht zu Gefängnis verurteilt wird sondern stattdessen psychatrische Behandlung angeordnet wird) oder unter Drogen stand oder so dermaßen alkoholisiert war, dass er seine Handlungen nicht kontrollieren konnte.
Da die meisten Leute die meiste Zeit über in der Lage sind, ihre Handlungen zu kontrollieren, geht man bei der Schuldfrage eben normalerweise schon davon aus, dass ein Angeklagter schuldfähig war, es sei denn man findet Beweise (Gutachten über den psychischen Zustand des Täters, Alkohol- oder Drogentest etc.), dass er nicht schuldfähig war.

Sie schreiben, dass diese "backlash-Forderung" und entsprechende feministische Gegenforderungen wohl vor allem aus den USA kommen. In den USA wird häufig argumentiert, dass ein Mann ja gar nicht anders konnte, als eine bestimmte Frau zu vergewaltigen.
Wenn in den USA eine Frau vergewaltigt wird, dann fragen alle (Medien, Politiker, Bürger, Richter, etc.) erstmal
-Was hatte die Frau an? Bestimmt etwas viel zu kurzes. Sie hat ja quasi darum gebeten, vergewaltigt zu werden!
-War die Frau alkoholisiert? Ja? Tja kein Wunder, dass sie dann vergewaltigt wurde!
- War der Vergewaltiger alkoholisiert(leicht angetrunken)? Ja? Tja kein Wunder, dass er sich nicht zurückhalten konnte! Männer haben halt auch Triebe und Bedürfnisse, der kann da jetzt wirklich nichts dafür!
-etc. etc.
D.h. in den USA findet man immer irgendeine Tatsache, die "beweist", dass nicht der Mann, sondern vielmehr die vergewaltigte Frau an der Vergewaltigung "schuld" war. Das führt dann dazu, dass quasi die vergewaltigte Frau beweisen muss, nicht nur dass sie tatsächlich vergewaltigt wurde, sondern auch, dass der Vergewaltiger tatsächlich Schuld daran war, und dass nicht die Frau ihre eigene Vergewaltigung provoziert oder herbeigeführt hat.

In diesem Kontext ist es tatsächlich richtig zu sagen, "es kann doch nicht angehen, dass einem Vergewaltiger erstmal seine Schuld bewiesen werden muss".

Gravatar: Autokommunikator

... sonst müssten wir noch darüber reden, dass das ja wieder <a href="https://app.box.com/s/30f0e70966d01cc5e8c1" rel="nofollow">wie bei den Nazis</a> ist, nur mit Hilfe moderner Medien, der 'vierten Gewalt' im Staate, noch ein bisschen besser und populärer organisiert, Pop - Kultur sozusagen ...

Und dass mir hier bloss nicht noch einmal einer etwas von 'Feminazies' schreibt!

Gravatar: Dan Blogger

... aber auch darüber, über den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Missbrauch_mit_dem_Missbrauch#Kritik_2" rel="nofollow">Rechtsmissbrauch</a> mit dem sexuellen Missbrauch, oder, besser gesagt, über den Rechtsmissbrauch mit der sexuellen Misshandlung, vulgo über sexuelle Denunziation, sollten Sie bei Wikipedia nicht auch nur versuchen, zu diskutieren.

Es kann nämlich nicht sein, was nicht sein darf.

Gravatar: Automat

Beim grossen Rennen um Unschuldsvermutung und Opfer - Status machen ja auch die deutschen Behörden gerne und immer öfter mit, wenn sie sich darauf berufen, missbraucht zu werden oder missbraucht worden und also Opfer zu sein.

Die Deutschen kehren wohl unaufhaltsam und alternativlos zurück in eine Zeit, in der die Exekutive und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten für sich in Anspruch genommen haben, Teil eines Systems zu sein, das sie nur benutzt oder vielleicht auch missbraucht, in dem sie aber jedenfalls keine Schuld und Verantwortung tragen für das, was sie tun und lassen, und in dem sie eher Opfer als Täterinnen und Täter sind.

(Anm. d. Red.: gekürzt)

Gravatar: Jose Morales

Auch in Deutschland wurde die Unschuldsvermutung scheibchenweise abgeschafft. Sei es beim Gewaltschutzgesetz, sei es im Umwelt- oder im Steuerrecht. Generell geht der Staat vom Bürger als Täter aus. Dieser Generalverdacht - insbesondere beim Gewaltschutzgesetz durch Feministinnen inszeniert - liegt wie ein dunkler Schleier über dem deutschen Volk.

Ein Mann kann, wenn es dem Wunsch der Frau entspricht, mittels einer Falschbeschuldigung bis zu einem halben Jahr aus der gemeinsamen Wohnung fliegen. Wo er dann bleibt, interessiert den Rechtsstaat nicht. Eine Frau kann ohne Angaben von Belegen bei jedem deutschen Gericht einen derartigen Antrag stellen. Ohne Anhörung wird im Zuge einer einstweiligen Anordnung dann der Rausschmiss beschlossen. Beliebt ist dieses Gesetz im Rahmen von Scheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten, denn eine Frau kann damit problemlos Wohnung und Kinder erbeuten.

Stellt sich dann letztlich heraus, dass die Vorwürfe eine der üblichen Falschbeschuldigungen waren, dann haftet der Staat oder die Täterin nicht. Alles was in dieser Zeit kaputtgeht, also materielle &amp; ideelle Schäden, der Job, eine Firma etc., bekommt kein Mann jemals ersetzt.

Meistens werden solche GewSchG-Anordnungen von feministischen Richterinnen verfügt, Frauen halten nämlich zusammen, und dann kann diese mit ihrer Verhandlungsführung diese Sache so lange ausdehnen, bis das höchstmögliche halbe Jahr rum ist. Eine Anhörung ist üblich, aber die kann man auch auf die letzte Woche legen.

In meinem konkreten Fall hat die Richterin, nachdem das halbe Jahr rum war und sie nicht mehr Schaden anrichten konnte, in ihrem Beschluss geschrieben, dass sich die Wohnungszuweisung durch Ablauf des halben Jahres erledigt hat. Dann schrieb sie noch wörtlich: "Es gibt zwar keine Beweise, aber es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsgegner an den Umständen, die letztlich zu diesem Antrag führten, unbeteiligt war." Also ich bin unschuldig und sitze nun auf dem Schaden, ohne das dafür irgendjemand verantwortlich ist. Die Richterin sowieso nicht.

Meine Ex hat dmals ein starkes Schmerzmittel genommen, dessen Nebenwirkungen auch Wahrnehmungs- und Bewusstseinsstörungen hervorrufen. Man google mal das Medikament "Tilidin" und informiere sich über dessen Nebenwirkungen. Also solchen Rausch-Phantasien bin ich zum Opfer gefallen, aber für die Richterin ist die Welt in Ordnung. Was sie allerdings für Schaden angerichtet hat, schein dieser Feministin nicht einmal ansatzweise durchs Hirn zu zirkulieren.

Informationen auch zu weiteren "bedauerlichen Einzelfällen" unter www.missbrauchgewaltschutzgesetz.fall.vn

Für mich ist ein Land in dem so etwas willkürlich und völlig unschuldigen Menschen widerfahren kann kein Rechtsstaat mehr.

(Anm. d. Red.: gekürzt)

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