Asylantensturm: der Dammbruch

Die Folgen des Urteils des EGMR zur Abschiebung von Asylbewerbern sind gar nicht abschätzbar. Es stellt den endgültigen Freibrief zur Einwanderung samt Asylshopping dar. Es geht nicht nur um Familien, sondern um alle Asylbewerber.

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Damit ist wohl der letzte Damm gegen den Ansturm von Millionen Zuwanderern auf die mitteleuropäischen Wohlfahrtsstaaten gebrochen. Täter ist absurderweise der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Er untersagt der Schweiz, afghanische Asylwerber gemäß dem bisher gültigen Dublin-Abkommen nach Italien zurückzuschicken, von wo sie gekommen waren, und wo sie daher auch den Asylantrag stellen hätten müssen.

Ein Zurückschicken ist laut EGMR künftig nur dann noch möglich, wenn Italien individuelle(!) Garantien für eine entsprechende Betreuung und Unterbringung der Asylwerber gibt. Die Italien natürlich nie geben wird.

Der Hintergrund dieses Urteils ist klar und setzt eine Reihe von Urteilen dieses EGMR fort, die immer mehr die Interessen der Zuwanderer und der Asylindustrie ausgedehnt haben. Im EGMR dominiert in dieser Frage nämlich eine Dreierbande:

     

  • Richter aus Staaten, die zwar selbst Exporteure solcher Auswanderer, pardon: "Flüchtlinge" sind, die also überaus fragwürdige Rechtsstandards haben, die aber dennoch „Menschenrechts“-Richter stellen; Armenien, Aserbaidschan, Moldawien, Albanien oder Georgien haben beim EGMR jeweils genauso einen Richter wie Deutschland, Österreich, die Schweiz oder Großbritannien.Und urteilen über diese Länder.
  • Richter aus Staaten wie Italien, die nicht wollen, dass man bei ihnen Asylanträge stellt, die daher entgegen den vertraglichen Pflichten potenzielle Asylwerber in großen Massen nach Österreich, Deutschland, Schweden und die Schweiz abschieben (wohin die Afrikaner und Asiaten auch selbst am liebsten wollen, weil da die finanzielle Hilfe und die Chance auf Asyl weitaus am größten sind);
  • und Richter aus anderen Ländern mit persönlich linksradikal-illusionärer Gesinnung -  wie wohl etwa auch die Richterin aus Österreich -, die vor allem die Interessen der Zuwanderer im Kopf haben.
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Das Wiener Innenministerium versucht jetzt zwar mit dem Hinweis zu besänftigen, dass es im konkreten Fall ja nur um eine Familie mit Kindern ginge. Das ist zwar richtig. Aber juristisch ist völlig klar: Diese Begründung des EGMR im Fall der Migrantenfamilie lässt sich fast wörtlich auch auf jeden anderen Asylwerber ausdehnen, halt ohne den Familienbezug. Denn auch für andere Migranten ist „angesichts der prekären Zustände im italienischen Asylwesen die menschenwürdige Behandlung und Unterbringung nicht gewährleistet“.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard

Herr Sarrazin hat sich getäuscht!
Es kommt noch schlimmer!

Gravatar: Jens

Mit oder ohne Ggerichtsurteil... Sie werden kommen und sich Ihren Anteil holen.
Den Anteil den wir Ihnen über Generationen hinweg vorenthalten haben.

Gravatar: Detlef Wolters

Wer Asylanten, wie Italien, nicht gemäss der Abkommen und Verträge erfasst und unterbringt, der muss die Vertragsgemeinschaft eben verlassen.
Da aber Verträge und Abkommen in der EU offensichtlich nur als Alibi der Bevölkerung gegenüber abgeschlossen werden, ist es legitim vom Volk zu fordern, diese Gemeinschaft von Vertragsbrechern und Betrügern zu verlassen. "Zum Wohle des Deutschen Volkes".

Gravatar: Helene

Ich sehe das genauso, und es raubt mir den Schlaf. Aber weithin in Europa lautes Schweigen. Vielen Dank, Herr Unterberger, für den Hinweis auf diese wunderbaren Staaten, aus denen die Richter kommen.
Wieso eigentlich Europäischer Menschengerichtshof, wenn darin Orientalen sitzen?

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