Mit diesem Kennzeichnungszusatz soll die Wahlfreiheit der Verbraucher sichergestellt werden. Im selben Gutachten ist jedoch bereits in der Einleitung die Rede davon (S. 3); dass pauschale Urteile über die Risiken von Nanomaterialien nicht möglich und manche Materialien nach dem heutigen Kenntnisstand weitgehend unbedenklich sind. Wenn aber pauschale Urteile nicht möglich sind, dann trägt auch eine pauschale Kennzeichnung nicht zu einer objektiveren Information der Verbraucher bei. Vielmehr führt ein solcher Zusatz in einer Atmosphäre der allgemeinen Technologieskepsis, in der schon Begriffe wie Gen oder Nano Argwohn erzeugen, zur Stigmatisierung bestimmter Produkte und der Verfahren mit der sie hergestellt werden.
Eine Welt, in der mögliche Risiken dadurch ausgeschaltet werden, dass die Verbraucher sie aus diffusen Ängsten heraus gar nicht mehr eingehen, verliert jedoch nicht an Gefahr, sondern manifestiert die Risiken, denen wir ohne neue Technologien ohnehin schon ausgesetzt sind. Spielt Vorsorgepolitik mit pauschalen Ängsten der Verbraucher, riskiert sie technologische Optionen der Gefahrenreduktion. Eine derartige Ausweitung des Vorsorgeprinzips auf die Gefühlsebene der Verbraucher negiert die Tatsache, dass der technische Fortschritte in nahezu allen Bereichen des Leben erhebliche Risiken gegenüber früheren Zeiten reduziert hat, weshalb keinerlei Anlass dazu besteht neue Technologien pauschal kritischer als Althergebrachtes zu betrachten. Eine Kennzeichnung mit “Vorsicht, hergestellt unter Verwendung traditioneller Produktionsverfahren” wäre manchmal angebrachter. Do der mündige Verbraucher kann auch darauf verzichten.
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