Agrar-Europe vom 10.6. 2015- Ost-Länder vereinbaren Kooperation in der Bodenpolitik

Die Agrarministerkonferenz versucht, das Problem des „Landgrabbings“ einfach wegzudefinieren. Doch Landgrabbing kann man nicht „wegdefinieren“, man kann es allein durch die Ortsansässigkeit und breite Eigentumsstreuung der Bewirtschafter verhindern.

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Nach Angaben der Presseagentur Agrar-Europe haben die Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt (S-A), Brandenburg (Br) und Mecklenburg-Vorpommern (M-V) eine enge Abstimmung in der Bodenpolitik vereinbart. Grund seien Fehlentwicklungen auf dem Bodenmarkt, wobei die Vorschriften des Grundstückverkehrsgesetzes zunehmend durch Anteilsverkäufe unterlaufen würden. Hier gäbe es Handlungsbedarf, den Br nach Aussagen des Pressesprechers des Ministeriums „untergesetzlich“ zu regeln versuchen würde.

Nun ist Agrar-Europe eine Presseagentur, die in allem, was die ostdeutsche Bodenpolitik betrifft, Sprachrohr der ostdeutschen Landesbauernverbände und der Agrarminister ist. Im Bereich der ostdeutschen Bodenpolitik bietet Agra-Europe weniger seriöse Informationen, sondern dient der Lobbydarstellung. [Besonders auffällig wurde dies vor einigen Jahren, als die ostdeutschen Landesbauernverbände ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu Aspekten der BVVG-Arbeit veröffentlichten und dieses Schriftstück als „Dokumentation“ von Agrar-Europe insgesamt veröffentlicht wurde. Eine Festschrift wurde zum 10-jährigen Bestehen der BVVG im Jahr 2002 mit dem Titel „Land in Sicht“ von einem Agra-Europe-Mitarbeiter mit verfasst. Auch dies unterstreicht eine enge Verbindung.]

In der Sache ist die von Agrar-Europe geschilderte Kooperation zwischen den drei ostdeutschen Bundesländern entlarvend. Fehlentwicklungen in der ostdeutschen Landwirtschaft durch Anteilsverkäufe an externe Investoren gibt es seit mehr als 20 Jahren. Investoren wie die Aktiengesellschaft KTG Agrar mit mehr als 35.000 ha in Ostdeutschland sind seit mehr als 15 Jahren aktiv, vor allem in M-V, Br, S-A und Sachsen. Der Ausverkauf an externe Investoren ist in den Regionen besonders ausgeprägt, wo die öffentliche Hand nach der Wende über einen hohen Anteil an landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügte, Flächen des Bundes(BVVG) oderder ostdeutschen Bundesländer. Dies gilt für Regionen wie die Uckermark (Br) oder Teile von Vorpommern. Es ist die seit 25 Jahren andauernde ostdeutsche Bodenpolitik, die den Ausverkauf an externe Investoren zu verantworten hat.

Die von den ostdeutschen Bundesländern betriebene Verteilung der BVVG-Flächen an wenige Großbetriebe von LPG- Nachfolgern, von Agrarnomenklaturkader, oder von westdeutschen Agrarfunktionären hat zu Großbetriebsstrukturen geführt, die dann externe Investoren auf der Suche nach sicheren Kapitalanlagen übernehmen. Da der landwirtschaftliche Boden in Westdeutschland breit gestreut ist, gibt es einen vergleichbaren Ausverkauf an externe, ortsfremde Investoren dort nicht.

Die ostdeutschen Agrarminister aus Br, S-A und M-V haben in der Vergangenheit keine Initiative gezeigt, diesen Ausverkauf zu stoppen. Sie hatten dabei alle Instrumente in der Hand. Bei der Übernahme von Großbetrieben durch externe Investoren konnten sie für die Kündigung der Pachtverträge für die Landesflächen und BVVG- Flächen sorgen und deren Ausschreibung an ortsansässige Landwirte durchsetzen (Der Umgang mit den BVVG- Flächen wird bis heute im wesentlichen von den Ländern und nicht vom Bund bestimmt). Solche Kündigungen von Pachtverträgen mit externen Investoren sind bis heute nicht bekannt und vermutlich allenfalls in marginalem Umfang erfolgt.

Tatsächlich hat der DBV, auf Initiative der ostdeutschen Landesbauernverbände 2007 durchgesetzt, daß die Bewirtschaftungsbindung für BVVG-Flächen nach Verkauf an landwirtschaftliche Betriebe von 20 auf 15 Jahre herunter gesetzt wurde. Hätten ostdeutsche Agrarminister ein Interesse daran gehabt, den Verkauf an externe Investoren zu stoppen, so hätte sie dieser Regelung nicht zugestimmt, sondern im Gegenteil beim Verkauf von BVVG- Flächen auf eine Ausdehnung der Bewirtschaftungsbindung bestanden, z.B. auf 30 Jahre. Dies wäre eine wesentliche Maßnahme gewesen, den Ausverkauf an externe Investoren zu stoppen. Dadurch ist auch dokumentiert, daß die ostdeutschen Agrarminister nicht an einer Unterbindung des Ausverkaufs interessiert sind, sondern diesen fördern. Kritische Fragen an die drei Agrarminister bezüglich der Kooperation in der Bodenpolitik, eine Selbstverständlichkeit für einen kritischen und seriösen Journalismus, bleiben bei Agrar-Europe aus.

Folgende Tabelle zeigt, in welchem Ausmaß gerade in den drei Ländern M-V, Br und S-A durch die BVVG- Verpachtung Großbetriebe privilegiert wurden und werden. Und da die langfristige Verpachtung Voraussetzung für den BVVG- Verkauf ist, ist die Benachteiligung bäuerlicher Betriebe in Ostdeutschland auf Dauer gestellt.

Tab. 1 Verpachtung der BVVG-Flächen an Betriebsgrößenklassen zu 1.1.2010 (Bundesfinanzministerium 2012)

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Bis 100 ha 100- 250 ha   250- 500 ha   500- 1000 ha über 1000 ha

---------------------------------- ha----------------------------------------------

M-V           1.638           7.375           15.143             25.621           60.882

Br                 813           3.221             8.921             20.188           51.235

S-A             1.071         5.839             7.292             18.451           21.128

________________________________________________________________

Diese Tabelle aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums 2012 auf eine Bundestagsanfrage zeigt deutlich für alle drei Bundesländer M-V, Br, und S-A, daß durch die von den Ländern zu verantwortende Verpachtungspraxis (die Verpachtung wurde in den neunziger Jahren in der Regel durch die dem jeweiligen Landwirtschaftsministerium unterstehenden Ämter für Landwirtschaft entschieden) verbunden mit der Pachtverlängerung auf 18 und schließlich auf 27 Jahre bäuerliche Landwirtschaft marginalisiert, und breite Eigentumsstreuung verhindert wurde. Breite Eigentumsstreuung in bäuerlicher Hand ist aber die einzige Möglichkeit Landgrabbing zu verhindern.

Die in Agrar-Europe zitierte Aussage, daß die Regelung der Anteilsverkäufe in Br „untergesetzlich“ geregelt werden soll, weist darauf hin, daß im Einzelfall entschieden werden soll, verbunden mit einer bisher auch geübten Willkür.

Die Agrarministerkonferenz, mit den drei Ministern aus Br, M-V und S-A, hat im März 2015 ein Bodenpapier verabschiedet, in dem externe Investoren als solche definiert werden, die nicht-landwirtschaftliches Kapital in der Landwirtschaft anlegen. Die Ortsansässigkeit der Bewirtschafter wird dabei noch nicht einmal erwähnt. Damit wird das Problem des „Landgrabbings“ einfach wegdefiniert. Wenn beispielsweise eine indische Agrargesellschaft mehrere 100.000 ha in Äthiopien pachtet, dann handelt es sich nach der Definition der Deutschen Agrarministerkonferenzdann nicht um Landgrabbing, wenn das Kapital aus der Landwirtschaft stammt.

Landgrabbing kann man jedoch nicht „wegdefinieren“, man kann es allein durch die Ortsansässigkeit und breite Eigentumsstreuung der Bewirtschafter verhindern.

Der Ausverkauf der Landwirtschaft an externe Investoren (Landgrabbing) ist in den Ländern bedeutsam,

     

  1. Wenn es ungeklärte Eigentumsverhältnisse an der landwirtschaftlichen Nutzfläche gibt
  2. Die öffentliche Hand über große Anteile der landwirtschaftlichen Nutzfläche verfügt
  3. Die Verteilung dieser Flächen durch eine mehr oder weniger korrumpierte Politik und Bürokratie organisiert werden.
  4.  

Der Politikwissenschaftler Willgerodthat den letzten Punkt unter Bezug auf die BVVG schon 1996 folgendermaßen formuliert: Eine breite Streuung landwirtschaftlichen Eigentums… „hätte die Unternehmerauswahl privatisiert und aus den Händen einer politisch dominierten Bürokratie in die Hände von miteinander im Wettbewerb stehenden Eigentümer übertragen Poltische Beziehungen alter und neuer Art wären weniger wichtig gewesen, als wirtschaftlicher Kriterien.“

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